Zeitwertentschädigung o.k.?

Hallo liebe Expreten.

Folgender Fall:

Mein Vater hat ein Super Schnäppchen bei einem Farb - Laserdrucker gemacht.
Privat habe ich mich daran gemacht und mir etwas ausgedruckt, dabei mußte der Toner gewechselt werden, habe irgendetwas falsch beachtet und plötzlich lief viel Öl aus.
Versicherung eingeschaltet, Gutachten erstellt, Schaden beläuft sich auf ca. 250 DM.
Laut Gutachter muß der Drucker nur gereinigt werden.
Der Drucker wurde mitgenommen und nach drei Wochen habe ich dann mal angerufen und nachgefragt, ob es denn vorangeht.
Man sagte mir, er sei nun gereingt, ich hätte Glück gehabt, es sei wirklich kein Öl in den elektronischen Bereich gelaufen.
Es müsse aber die Walze noch gewechselt werden.

Zwei Wochen später rief ich erneut an und fragte nach; Man sagte mir, die Walze wäre falsch geliefert worden, nach dem Einbau hätte sie sich einmal gedreht und hätte etwas beschädigt, der Hersteller müsse dieses jedoch übernehmen.

Nun nach fast weiteren vier Wochen erhalte ich ein Schreiben meiner Versicherung in dem steht, dass der Drucker einen Totalschaden hätte und sie nun den Zeitwert entschädigen.
(!!!)

Der Drucker kostete 2.500 DM und sie haben eine Erstattung von 1.800 DM geleistet.

Das Problem an dieser ganzen Sache ist jedoch, dass ich nirgendwo diesen Drucker für diesen Preis wieder kaufen kann.
Und ich vermute ganz stark, dass dieser Totalschaden während der Reparatur von den Monteuren passiert ist.

Was kann ich in diesem Fall unternehmen?
Beweisen kann ich ihnen leider nichts, nur die telefonische Aussage, dass der Drucker ja beim ersten Telefonat noch in Ordnung war und lediglich hätte gereinigt werden müssen.

Ich bin total verzweifel und hoffe, dass mir jemand weiter helfen kann??

Schönes Wochenende und vielen Dank im voraus.

Seufzender Gruss …Melanie…

Hi Melanie,

die Zeitwertentschädigung ist grundsätzlich so richtig. Allerdings gibt es die Möglichkeit, darüber hinaus einen höheren Entschädigungsbetrag zu erhalten, wenn man nachweisen kann, dass für die Entschädigungssumme kein gleichwertiges Gerät auf dem Markt erworben werden kann.
Da du hier ein Gutachten der Versicherung hast, nach dem eine Reparatur in Höhe von DM 250,- möglich sei, kann die Werkstatt sich nicht auf einen Totalschaden berufen. Dazu müßten die Reparaturkosten bei mindestens 70% des Zeitwertes liegen, also bei etwa DM 1.360,-. Für jeden Laien erkennbar stimmt hier etwas nicht.
Ich würde die Angelegenheit einem Rechtsanwalt übertragen. Aber diese Entscheidung ist immer von dem Kostenrisiko abhängig.
Ohne Anwalt und eventuellem Gerichtsverfahren wirst du nichts erreichen. Das schließe ich aus den bisherigen Reaktionen, die du geschildert hast.

Gruß,
Francesco

Hi Francesco.

Vielen Dank für Deinen Rat.
Ich habe mir überlegt, dass ich der Firma vorab ein Schreiben zusende, indem ich sie für die Neubeschaffung oder Reparatur Regreßpflichtig mache.

Wenn sie nicht darauf reagieren sollten, werde ich einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Gruss …Melanie…