Mietrecht: 2 Fragen

Hallo zusammen!

Ich habe gerade zwei kleinere Probleme mit meinem Vermieter.
Fall A:
Vor zwei Wochen etwa ist bei einem Sturm mein kleines Toilettenfenster fest zugeschlagen, dabei ist eine der beiden Scheiben zu Bruch gegangen. Da dieses Fenster aber uralt ist und bald im Auftrag des Vermieters komplett ausgetauscht wird, habe ich es dabei belassen, das Loch mit einer dünnen Speerholzplatte zu verschliessen. Nun will mein Vermieter, dass ich die Scheibe auswechsle, obwohl - wie gesagt - das Fenster inkl. Rahmen noch diesen Sommer ausgewechselt wird. Kann das sein?
Fall B:
Bei einem Fondue-Essen hat einer meiner Gäste den Brenner fallen lassen und dabei hat es ziemlich tiefe Brandlöcher im Teppich gegeben. Kein Problem, Vermieter informiert, Haftpflichtschaden bei der Versicherung des Verursachers gemeldet. Die Versicherung zahlt für das Auslegen des neuen Bodens DM 1000.- , da der alte Teppich über 5 Jahre alt war. Der Vermieter will nun von mir noch knapp 800 Mark, da das Auslegen des Teppichs 1800 Mark gekostet hat. Ich meine, irgendwo gelesen zu haben, dass man in einem solchen Falle nur für den Zeitwert, also 1000 Mark, aufkommen muss. Ist das richtig??

Danke für die Antworten.
Malte

Hallo Malte,

zur ersten Frage kann ich leider nichts sagen.

Zur zweiten: Bei der Berechnung des Schadens ist ein Abzug „neu für alt“ vorzunehmen.Dadurch wird berücksichtigt, das im Laufe der Zeit ein Wertverlust eintritt. (Quelle: Mietlexikon des Mieterbundes)

Gruß
roland

zur ersten Frage
Hallo Malte,

Du mußt es nicht hinnehmen, daß der Vermieter eine neue Scheibe fordert.

Erstens ist der Vermieter verantwortlich für die Instandsetzung seines Hauses. Zweitens zahlt sowieso seine Gebäudeversicherung den Schaden - also eine Firma beauftragen (Hausverwaltung oder Vermieter). Drittens ist die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben, da der Vermierter sowieso das Fenster erneuern will.

Christian