Ca. Preise bei Amazon

Liebe Rechts-Experten,

mir ist aufgefallen, dass die Preiese bei Amazon bei der Bestellung in Klammern noch einmal als (ca. DM soundsoviel) angegeben werden. Ist das zulässig? Ich dachte, Preisauszeichnungen sind zum Zeitpunkt der Bestellung fest.

Amazon redet sich raus, ich könne ja einen höheren Preis bei der Lieferung ablehnen und das Paket nicht annehmen. Ich muss aber auf die Lieferung „bis zu fünf Wochen“ warten und benötige das Buch recht dringend. Andere Lieferanten, die dann evtl. günstiger wären, bräuchten abermals 5 Wochen bis zur Lieferung. Ist also nicht wirklich eine gute Alternative.

Das kommt mir nicht korrekt vor. Man stelle sich folgendes Beispiel vor:

Die Firma X möchte gerne ihre Mitarbeiter mit neuer EDV ausstatten und benötigt dafür 1000 neue Rechnerarbeitsplätze. Es werden von mehreren Firmen Angebote eingeholt, Lieferant A ist am günstigsten. Eine ensprechende Bestellung wird getätigt, die Planungen laufen auf Hochturen. Alle Büros sind neu eingerichtet, die erwartete Lieferung von A kommt auch pünktlich. Allerdings meint A jetzt wegen Dollarschwankungen einen 20% höheren Preis verlangen zu müssen. Wenn das nicht genehm sei, könne auf die Lieferung gerne verzichtet werden.

Da Firma X auf die neuen Rechner angewiesen ist und ein neuer Auftrag an einen anderen Lieferanten mit erheblichem Aufwand verbunden ist, muss sie in den sauren Apfel beissen??

Fragt sich

Fritze

Guten Morgen, Fritze!

neben den gesetzlichen Vorschriften (u. a. §433 ff BGB) sind die zwischen Käufer und Verkäufer getroffenen Vereinbarungen bindend. Wenn Du auf das Angebot eines Verkäufers eingehen möchtest, gibt er Dir seine AGB’s zur Kenntnis, bei Amazon sind das die Versandbedingungen. Die akzeptierst Du oder Du läßt es bleiben, dann kommt das Geschäft nicht zustande.

Weil Privatleute in aller Regel vor dem Kauf nicht erst das Kleingedruckte studieren, darf in den AGB’s nicht Beliebiges stehen. Überraschende und branchenunübliche Klauseln sind unzulässig.

Der Vergleich mit den 1000 PC-Arbeitsplätzen hinkt. Das ist ein Geschäft zwischen Kaufleuten. Da greifen verschiedene gesetzliche Schutzbestimmungen nicht, weil der Gesetzgeber von „Waffengleichheit“ der Vertragspartner ausgeht. Bei solchen Geschäften wird vorher ausgehandelt, wer das Währungsrisiko trägt, ob und in welche Höhe Vertragsstrafen bei Verzug fällig werden, etc.

Gruß
Wolfgang

Nur bei den Büchern?
Hallo Fritze,

gelten diese Preisangaben nur im Bereich Bücher?
Da MUSS Amazon das so angeben, denn Bücher sind immer noch gesetzlich preisgebunden.
Das heißt, wenn Du heute ein Buch in einer Buchhandlung bestellst, müssen auch die Dir eine ca.-Preisauskunft geben. In den Buchhandlungen, in denen ich gearbeitet habe, hing immer ein entsprechender Aushang. Denn die Angaben im Katalog oder PC können veraltet sein. Beispiel: der Verlag z.B. zum 10.7.2001 eine Preiserhöhung festgesetzt haben. Da würde es nicht mal eine Rolle spielen, ob Du das Buch letzten Mittwoch bestellt hast, es am Donnerstag schon zur Abholung da war und Du es erst morgen abholst - Du müßtest rein rechtlich gesehen den neuen Preis bezahlen. Das ist halt gesetzliche Preisbindung…

Gruß,
Fabienne