soweit ich weiß, kann jeder Bürger alle Urteilstexte einsehen, von denen er das Az. kennt; in diesem Fall sind die Namen der Prozeßgegner geschwärzt.
In Deinem Fall aber kannst Du nur mit Einverständnis der Prozeßgegner bzw. des Beklagten (wenn der Kläger durch die Staatsanwaltschaft vertreten wurde) Akteneinsicht verlangen. Eine Ausnahme gibt es nur in seltenen Fällen, wenn Du ein berechtigtes Interesse im Sinne des Gesetzes nachweisen kannst (was nur selten möglich ist).
Sollte einer der beiden genannten Fälle zutreffen, kannst Du das Gericht um eine Ablichtung bitten. Die kommt i. d. R. binnen zwei Wochen und kostet etwa DM 1,- je Seite.
Eine letzte Möglichkeit wäre eventuell (selbst noch nicht überprüft), wenn Du über den bekannten Teil des Az über die Juris-Datenbank suchst (http://www.juris.de, ist kostenpflichtig), denn jedes Gericht und jede Instanz haben ihr eigenens Az-Präfix. Wenn Du dann die Urteile über das Datum einkreist, müßte es also auch funktionieren.