ich habe einen Bußgeldbescheid erhalten (30,-DM Verkehrsordnungswidrigkeit). Diesen wollte ich eigentlich bezahlen und habe daher kein Rechtsmittel eingelegt. Er ist nun rechtskräftig und vollstreckbar. Jetzt habe ich aber festgestellt, dass im Bescheid ein falscher Geburtsname von mir angegeben ist (jetziger Name=Geburtsname - im Bescheid steht aber ein völlig anderer Geburtsname). Genügt dieser Bescheid den Formvorschriften. Kann er gegen mich vollstreckt werden? Ich könnte doch sagen, dass ich nicht die Person bin, gegen die das Bußgeld erlassen wurde!?
Hallo auch
wenn ein Bußgeldbescheid einer Person eindeutig ohne Zweifel zuzuordnen ist, ist dieser Fehler unerheblich (Geburtsort und -datum scheinen ja zu stimmen).
D.h. du kannst nichts dagegen tun.
BTW: Der Bußgeldbescheid kann nicht über DM 30,- gehen, er müsste auf DM 66,- laufen. (30,- DM reine Geldbuße plus Gebühr plus Kosten).
Wenn es sich nur um 30,- DM handelt ist es eine gebührenpflichtige Verwarnung, die von dir angenommen werden kann (und auch sollte). Sie zählt nur als angenommen, wenn sie vollständig und rechtzeitig gezahlt wird - sonst wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet, das (s.o.) mit Gebürhen und Auslagen verbunden ist.
Auch gilt: Nach Ablauf der Einspruchsfrist ist gegen den Bußgeldbescheid kein Rechtsmittel mehr möglich, auch wenn die Personaldaten nicht korrekt sind.
danke für die Antwort. Klar die 30,- sind nur Geldbuße plus Gebühren. Hatte mich mißverständlich ausgedrückt. Keine Verwarnung sondern Bußgeld. Habe auch noch was gefunden:
§66 OWIG: "Inhalt des Bußgeldbescheides.
(1)Der Bußgeldbescheid enthält:
die Angaben zur Person des Betroffenen…"
Diese Angaben sind zumindest nicht VOLLSTÄNDIG korrekt. Daher nochmals meine Frage: Ist dies ein Formfehler, der den Bescheid gegen MICH unvollstreckbar macht?
Dieser Bescheid ist meines Erachtens eben daher nicht meiner Person EINDEUTIG zuzuordnen, oder?
Ich will ja auch kein Rechtsmittel einlegen. Der Bescheid kann ja ruhig rechtskräftig sein, nur eben nicht gegen MICH vollstreckbar. Warum hätte ich auch ein Rechtsmittel einlegen sollen, wenn ich als Betroffener nicht KORREKT benannt bin.
Habe im OWIG nichts gefunden wo steht, was passiert, wenn die Angaben nicht korrekt sind. Ist dies dann ein unheilbarer Mangel des Bescheides??? Wer kennt dazu eine Rechtsgrundlage o.ä.?
Vielen Dank
Gruß
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danke für die Antwort. Klar die 30,- sind nur Geldbuße plus
Gebühren. Hatte mich mißverständlich ausgedrückt. Keine
Verwarnung sondern Bußgeld. Habe auch noch was gefunden:
§66 OWIG: "Inhalt des Bußgeldbescheides.
(1)Der Bußgeldbescheid enthält:
die Angaben zur Person des Betroffenen…"
Diese Angaben sind zumindest nicht VOLLSTÄNDIG korrekt. Daher
nochmals meine Frage: Ist dies ein Formfehler, der den
Bescheid gegen MICH unvollstreckbar macht?
Nein, eindeutig nein. Dies ist durch die Rechtsprechung bis zum BGH bereits mehrfach entschieden worden!!!
Dieser Bescheid ist meines Erachtens eben daher nicht meiner
Person EINDEUTIG zuzuordnen, oder?
Du weißt doch, dass du gemeint bist, oder? Leben mehrere Personen mit gleichem Vor- und Nachnamen bei dir? Mit dem richtigen Geburtsdatum nur anderem Geburtsnamen?? Wohl kaum.
Ich will ja auch kein Rechtsmittel einlegen. Der Bescheid kann
ja ruhig rechtskräftig sein, nur eben nicht gegen MICH
vollstreckbar. Warum hätte ich auch ein Rechtsmittel einlegen
sollen, wenn ich als Betroffener nicht KORREKT benannt bin.
Habe im OWIG nichts gefunden wo steht, was passiert, wenn die
Angaben nicht korrekt sind. Ist dies dann ein unheilbarer
Mangel des Bescheides??? Wer kennt dazu eine Rechtsgrundlage
o.ä.?
Gängige Meinung und geltende Rechtsprechung. Geh einfach mal in eine Uni-Bibliothek und hol’ die dort einen Kommentar zu OWiG (leider weiß ich den Namen nicht mehr). Dort findes du alles.