Geistiges Eigentum auch in der Schule?

meine Frage:

Schüler A verfertigt über den Zeitraum eines Jahres eine Hausarbeit über ein freigewähltes Thema, er erstellt die Arbeit alleine und ohne fremde Hilfe. Lehrer B nimmt die Arbeit nach Ende der Frist entgegen zur Bewertung, doch anstatt daß er sie dem Schüler nach einer angemessenen Zeit wiedergibt, vernichtet er die Hausarbeit. In welcher Art und Weise kann man dem Lehrer nun begegnen? Die Arbeit ist ja wohl das geistige Eigentum des Schülers, auch wenn sie indirekt im Auftrag der Schule verfertigt wurde. Da das Exemplar das der Lehrer erhielt das einzig existente ist, ist nunmehr die Arbeit eines Jahres wortwörtlich im Eimer! (Bitte keine Vorträge über Datensicherung :wink:)

Hi Tina,

hat denn eine Bewertung der Leistung des Schülers stattgefunden?
Betrachte es so: Der Schüler gibt die Hausarbeit als Ergebnis seiner Arbeit und Leistung als Austausch für eine gute Note.
Die Hausarbeit wird damit Eigentum der Schule. Der Lehrer wäre sicherlich gut beraten, wenn er die Hausarbeit mit Korrekturen zurück gibt, damit der Schüler seiner Fehler erkennen und daran arbeiten kann.

Gruß,
Francesco