Hallo Forumteilnehmer,
folgender Fall: Durch tarifliche Erhöhungen meines Einkommens, bin ich in eine höhere Klasse der Kindergartenbeiträge gerutscht. Da es sich ausschliesslich um tarifliche Erhöhungen handelte, kam es mir auch nicht in den Sinn zu vergleichen, ob ich denn höhere Beiträge zahlen müsste. Ein Schreiben der Stadt machte mich erst darauf aufmerksam, die Stadt wollte von mir alle zurückliegenden Steuerbescheide haben. Dabei kam heraus, dass ich rückwirkend bis 1998 nachzahlen muss und das nicht wenig. Frage: wie weit rückwirkend dürfen die Beiträge nachgefordert werden?
Vielen Dank,
Burkhard Jagusch