Kann Psychotherapeut Stundenausfall in Rechnung

Hi,
hätte ein Frage zu einem zivilrechtlichen Thema.
Neulich war ich bei einem Beratungsgespräch bein einem Psychotherapeuten. Dieser meinte dann ich müsse wenn eine Stunde nicht 48 Stunden vorher abgesagt würde diese voll bezahlen. Ich lehnte dies ab mit der Begründung daß ich eine Dauerkrankheit besitze und nicht weis ob ich 8 Stunden später noch so fit bin zu ihm zu kommen.
Da er darauf beharrte ging ich.
Nun die Frage:
Darf das ein Psychotherapeut tatsächlich oder muß ein schriftlicher Vertrag her?
Wer etwas weiss bitte kurz sagen. Könnte interessant sein für mich
Gruß Steffen

Hi Steffen,

der Psychotherapeut kann dies wie jeder andere Freiberufler verlangen, wenn er vorher darauf hingewiesen hat und der Patient sich mit dieser Regelung einverstanden erklärt hat. Diese Erklärung ersetzt er auch durch konkludentes Handeln, also schon alleine durch die Terminvereinbarung.
Gerichtsurteile gibt es hierzu im Bereich der Zahnärzte, die dies seit Jahren mit der Begründung praktizieren, dass die Behandlungszeiträume 30-60 Minuten dauern und eine entsprechende Terminierung erforderlich ist, so dass bei Nichterscheinen eines Patienten ein Leerlauf entsteht, der in der Regel nicht durch wartende Patienten ausgefüllt werden kann.

Gruß,
Francesco

Gegenbeispiel
Tach Steffen

Ich melde meinen Wuffi bei Dir zum Training an. Du reservierst den Termin und sagst anderen, die auch kommen wollen ab. Mir fällt eine Stunde vor unserem Termin ein, dass mein Hund schlechte Laune oder die Sch…erei hat. Ich sage bei Dir ab und sagst nur Danke?

Tschö ErBi

Gerichtsurteile gibt es hierzu im Bereich der Zahnärzte, die
dies seit Jahren mit der Begründung praktizieren, dass die
Behandlungszeiträume 30-60 Minuten dauern und eine
entsprechende Terminierung erforderlich ist, so dass bei
Nichterscheinen eines Patienten ein Leerlauf entsteht, der in
der Regel nicht durch wartende Patienten ausgefüllt werden
kann.

Hi,

grundsätzlich ist das ja okay. Aber wie sieht es denn aus wenn ich als Patient trotz Termin gar nicht oder nur extrem verspätet behandelt werde? Theoretisch müsste der Onkel Doktor dann doch auch schadenersatzpflichtig sein, oder ??

Gruß

Matthias

Hi Matthias,

im Prinzip hast du Recht. Allerdings müßtest du das vorher mit dem Arzt vereinbart haben. Wie aber wird ein Arzt bei der Terminabsprache reagieren, wenn du von ihm die Zustimmung zur Schadenersatzpflicht verlangst, wenn er dich nicht pünktlich behandelt?
Wie gesagt, kann auch der Arzt nur dann Schadenersatz verlangen, wenn dies vorher mitgeteilt und damit vereinbart worden ist.

Gruß,
Francesco