was bedeutet folgender Satz in meinem Mietvertrag???
Die Wohnung wird vom Mieter neu hergerichtet und kann bei Auszug besenrein verlassen werden, jedoch unter Beachtung von §20.
§20 bezieht sich auf die Kaution.
Als ich in die Wohnung vor 1,5 Jahren einzog war sie nicht renoviert. Heißt der obige Satz jetzt, das ich die Wohnung in renoviertem Zustand verlassen muß oder das besenrein reicht???
Kann mich der Vermieter bei Einzug dazu verpflichten das ich die Wohnung renoviere? Wenn ja, wie weit muß er sich bei den Kosten beteiligen.
Hier wäre denke ich der genaue Text interessant. Steht da vielleicht drin, das nach dem Auszug entstehende Renovierungskosten mit der Kaution verrechnet werden?
Als ich in die Wohnung vor 1,5 Jahren einzog war sie nicht
renoviert. Heißt der obige Satz jetzt, das ich die Wohnung in
renoviertem Zustand verlassen muß oder das besenrein reicht???
Normalerweise tät ich sagen, besenrein reicht. Wie gesagt, hängt davon ab, was in dem bewußten §20 geregelt ist. Ich würde nach meinem derzeitigen Kenntnisstand sagen, das die Wohnung tatsächlich nur besenrein sein muß.
Kann mich der Vermieter bei Einzug dazu verpflichten das ich
die Wohnung renoviere? Wenn ja, wie weit muß er sich bei den
Kosten beteiligen.
Das ist ´ne Vereinbarungsfrage. Ich habe mich damals auch mit meinem Vermieter geeinigt, das ich selbst renoviere. Zwingen kann Dich beim Einzug niemand, aber der Vermieter könnte ja z.Bsp. sagen, wenn Du nicht selbst renovierst, dann vermietet er an jemand anders. Wie gesagt, reine Verhandlungssache. Wenn Du beim Einzug renovierst, würde ich aber vereinbaren, das ich beim Auszug nicht mehr renovieren muß. Auch die Kostenfrage ist reine Verhandlungssache.
du brauchst die Wohnung nicht zu renovieren. Wenn du sie unrenoviert übernommen hast, kann der Vermieter von dir nicht verlangen, sie in renoviertem Zustand zu übergeben. Also nur sauber (besenrein) hinterlassen.
Außerdem wirst du sie in 1,5 Jahren nicht verwohnt haben. Wenn du sie bei deinem Einzug selbst erst renoviert hast, reicht dieser Zustand unabhängig von dem oben Gesagten für die Rückgabe aus.
du brauchst die Wohnung nicht zu renovieren. Wenn du sie
unrenoviert übernommen hast, kann der Vermieter von dir nicht
verlangen, sie in renoviertem Zustand zu übergeben. Also nur
sauber (besenrein) hinterlassen.
Hi Francesco,
was diesen Fall betrifft,
mit dem Besenrein hinterlassen, da stimme ich Dir zu, aaaber es stimmt nicht, das wenn man eine unrenovierte Wohnung übernimmt, man diese bei Auszug nicht renovieren muss. Man muß nur nicht mehr renovieren, als was man verwohnt hat. Ausserdem muss man die Fristen einhalten, unabhängig ob bei Einzug renoviert war oder nicht.
Gruß
roland
was diesen Fall betrifft,
mit dem Besenrein hinterlassen, da stimme ich Dir zu, aaaber
es stimmt nicht, das wenn man eine unrenovierte Wohnung
übernimmt, man diese bei Auszug nicht renovieren muss. Man muß
nur nicht mehr renovieren, als was man verwohnt hat. Ausserdem
muss man die Fristen einhalten, unabhängig ob bei Einzug
renoviert war oder nicht.
Genau das war ja mein Zweifel. Der Vermieter kann mich also nicht dazu zwingen, das ich die Wohnung in tip-top renoviertem Zustand verlasse, wenn die Wohnung beim Einzug nicht neu renoviert war.
Das die Bude nicht total runterkommt liegt ja auch in meinem Interesse, schließlich wohne ich ja drin. D.h. das was ich „verwohne“ bessere ich eh nach und nach aus. Allerdings habe ich keinen Bock beim Auszug eine Mega-Renovierungsaktion zu starten, bei der die Wohnung danach fast wie neu ist und ich außer Kosten nichts davon habe.
wo steht denn das?
Kannst du das mal etwas präziser posten?
Grundsätzlich gilt nach dem deutschen Mietrecht, dass ein Mieter beim Auszug überhaupt nicht renovieren muß. Jeder, der was anderes behauptet, sollte den entsprechenden Beweis antreten.
Weiter gilt natürlich das, was in dem Mietvertrag vereinbart worden ist. Wenn der Mieter sich in dem Vertrag verpflichtet hat, die Wohnung beim Auszug renoviert zu übergeben, dann muß er dies auch tun. Wenn er aber nachweislich die Wohnung schon unrenoviert übernommen hat, halte ich es für sittenwidrig, wenn der Vermieter ohne Grund die Renovierung auch nochmals beim Auszug verlangt.
Und an die Zeitintervalle zum Renovieren der Wohnräume hat sich Albert auch nicht zu orientieren, da er ja nur 1,5 Jahre in der Wohnung gelebt hat.
die gesetzlichen Fristen regeln, in welchem Zeitraum der Mieter gewisse Renovierungsarbeiten durchführen muß.
Das wären für Küche Bad und Duschräume alle drei Jahre, für Wohn-Schlafräume, Flur Diele und Toilette alle 5 jahre sowie für Nebenräume alle 7 Jahre.
wo steht denn das?
Kannst du das mal etwas präziser posten?
Grundsätzlich gilt nach dem deutschen Mietrecht, dass ein
Mieter beim Auszug überhaupt nicht renovieren muß. Jeder, der
was anderes behauptet, sollte den entsprechenden Beweis
antreten.
Weiter gilt natürlich das, was in dem Mietvertrag vereinbart
worden ist. Wenn der Mieter sich in dem Vertrag verpflichtet
hat, die Wohnung beim Auszug renoviert zu übergeben, dann muß
er dies auch tun. Wenn er aber nachweislich die Wohnung schon
unrenoviert übernommen hat, halte ich es für sittenwidrig,
wenn der Vermieter ohne Grund die Renovierung auch nochmals
beim Auszug verlangt.
Und an die Zeitintervalle zum Renovieren der Wohnräume hat
sich Albert auch nicht zu orientieren, da er ja nur 1,5 Jahre
in der Wohnung gelebt hat.
Hi Francesco,
klar werde ich präziser.
Zitat Mieterlexikon des Mieterbundes:
Viele Mieter sind der Ansicht, das sie bei Auszug nicht renovieren müssen, wenn Sie beim Einzug eine unrenovierte Wohnung übernommen haben. Umgekehrt glauben viele, das sie beim Auszug renovieren müssen, wenn sie bei Einzug eine renovierte Wohnung vorgefunden haben. Diese Auffassung ist falsch. Ob der Mieter beim Auszug die Schönheitsreparaturen durchführen muß, richtet sich vielmehr nach den Bestimmungen im Mietvertrag und in der Regel danach, ob die gesetzlichen Fristen abgelaufen sind.
Zitat Ende
Ich habe Dir ja Recht gegeben, das Albert die Wohnung nur besenrein übergeben muss. Auch das der Vermieter für die Renovierung zuständig ist, wenn es nicht im Mietvertrag geregelt ist, ist bekannt.
Meine Antwort bezog sich auch nur auf Deine Ausführung, das man nicht renovieren muß, wenn man eine unrenovierte Wohnung übernommen hat, denn das ist nicht richtig.
Deine Ansicht, das diese doppelte Renovierung sittenwidrig sei, ist moralisch gesehen vielleicht richtig, aber es kommt auf die Gesetzesgebung an und das ist für den Fragesteller wichtig, sonst nichts.
genau, es kommt auf die Gesetzgebung an. Und wie ist die?
Ich glaube, wir sprechen hier etwas aneinander vorbei. Grundsätzlich sind wir schon einer Meinung, dass Albert nicht renovieren muß.
Aber meine Darstellung über sittenwidriges Verhalten des Vermieters bezieht sich auf die Rechtsprechung, da in den Gesetzen hierzu nichts steht.
Auf welches Gesetz berufst du dich hier?
ich berufe mich natürlich auf kein Gesetz, denn der entsprechende Paragraph lautet anders.
Wie Du gesehen hast, habe ich aus dem Mieterlexikon zitiert und nicht aus dem BGB.
Naja, ob die Rechtsprechung sittenwidrig ist oder nicht,mag ich hier nicht beurteilen, denn immerhin wird so seit dem Urteil des BGH von 1987 von diversen Gerichten geurteilt.
Ich persönlich würde so ein Urteil, würde es mich betreffen, nicht wegen Sittenwidrigkeit anfechten.
Ich würde in diesem Forum auch keinen dazu raten, nur weil Francesco und Roland es eventuell als sittenwidrig ansehen.
Gruß
roland