Ein Autofahrer kommt auf der Heimfahrt in eine Verkehrskontrolle und muß einen Alkoholtest machen. Ergebniss 0,23 Promille. Soweit alles klar, aber der Polizist denkt mit und fragt, ob der Herr auf der Arbeit Alkohol getrunken habe, was dieser verneint. Also kombiniert der Herr Polizist, jetzt knapp 0,3 Promille, acht Stunden auf der Arbeit, also hat der Autofahrer bei der Hinfahrt gut und gerne ein Promill Alk im Blut gehabt --> Fahruntüchtig. Kann der Autofahrer dafür drangekriegt werden?!
ich weiß zwar nicht, ob der Autofahrer wirklich dafür drangekriegt werden kann, aber es geht aus Deinen Schilderungen nicht hervor, ob der Autofahrer auch wirklich mit dem Wagen zur Arbeit gefahren ist…
Er könnte doch - auch rein hypotetisch - seinen Wagen irgendwo stehen gelassen haben und dann erst später abgeholt haben, oder habe ich hier etwas übersehen??
Vielleicht hat er ja auch gar nicht den ganzen Tag gearbeitet, sondern erst ab mittags?
Könnte ja alles sein - es sei denn, dieser clevere Polizist hat soweit mitgedacht, daß er gleich danach gefragt hat, wann er denn an dem fraglichen Tage morgens zur Arbeit gefahren ist und ob mit dem eigenen Auto etc.
Ist in der Tat eine interessante Fragestellung.
Viele Grüße
Jutta
DiedirwohlauchnichtbesondersvielgeholfenhatbeiderBeantwortung
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da sind wir thematisch ja wieder beim Whisky, oder?
Bis 0,3 Promille passiert gar nichts. Hypothetisches „es könnte ja sein…“ gibt es in dieser Form nicht. Problematisch wird es erst ab 0,3 Promille in Verbindung mit einem anderen Delikt (z.B. Verkehrsunfall).
eigentlich ein ganz simpler Fall. Um jemandem eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit nachzuweisen brauche ich Beweismittel. Dabei gilt für die Kernfragen der Strengbeweis, also nur der Beweis durch im Rahmen der ZPO hierfür vorgesehenen Beweismittel, die sich nach alter Repititorenweisheit mit dem Begriff SAGUZ zusammenfassen lassen. Bedeutet ausgeschrieben: Sachverständiger, Augenschein, Geständnis, Urkunde, Zeuge.
Hier hat der gute Polizist zunächst einmal nichts von alledem in der Hand, es sein denn, der angesprochene Fahrer liefert per Geständnis selbst den Beweis. Dieses kann eben darin liegen, einerseits zuzugeben, gestern Abend gebechert zu haben, heute bislang nüchtern geblieben zu sein und heute Vormittag mit dem Kfz zum Dienst gefahren zu sein. Ergo: Aufgrund von x-Promille jetzt, Alkoholaufnahme nur bis gestern 24:00 Uhr, Fahrt zur Arbeit heute morgen mit Y-Promille gestanden.
Macht aber nichts, denn ein Geständnis, das nicht vor einem Richter abgelegt worden ist, kann jederzeit wiederrufen werden und darf dann auch nicht im Prozess verwendet werden. Und da andere Beweise dann fehlen … Trotzdem vorsichtig sein, denn aus einer solchen Situation kann dann natürlich schnell trotzdem Ärger entstehen, wenn man aufgrund des wackeligen Geständnisses dann gleich los zieht und noch ein paar Zeugen sucht. Die Polizei ist schließlich auch nicht ganz doof und weiß, wie sie einen solchen Fall wasserdicht machen kann.
Gruß vom Wiz
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