aus aktuellem Anlaß stellt sich mir die Frage, ob es eigentlich eine Rechtsgrundlage dafür gibt, daß ein Lieferant vor Bearbeitung einer Reklamation auf die Bezahlung seiner Rechnung besteht?
Ablauf im Detail:
Lieferant (Firma) liefert Ware (Maschinenteile) an uns (Firma).
Nach dreieinhalb Wochen fallen 50% der Teile aus (ärgerlich, aber keine Folgeschäden). Mündliche Reklamation beim Lieferant.
Nach vier Wochen wird die Rechnung fällig.
Nach fünf Wochen wird die Bezahlung angemahnt.
Schriftliche Reklamation durch uns.
Lieferant kündigt an, daß Reklamationen nur beabeitet werden, wenn die Rechnung beglichen ist.
Es wir wohl noch eine Woche dauern, bis die kaputten Teile vom Einsatzort wieder bei uns sind.
Müssen wir in den sauren Apfel beißen und jetzt schon zahlen?
Hinweis: Es gibt keine weiteren fälligen Rechnungen.
aus aktuellem Anlaß stellt sich mir die Frage, ob es
eigentlich eine Rechtsgrundlage dafür gibt, daß ein Lieferant
vor Bearbeitung einer Reklamation auf die Bezahlung seiner
Rechnung besteht?
Ja, gibt es. Nämlich den geschlossenen Kaufvertrag. Der Kauf an sich und die Reklamation mit gegebenenfalls erforderlicher Nachbesserung sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Zunächstmal ist doch der Kaufvertrag odnungsgemäß erfüllt worden. Ihr habt bestellt und bekamt geliefert, was bestellt war. Und zwar in ordnungsgemäßen Zustand. Damit wird natürlich auch Euer Teil des Kaufvertrags fällig. Dies wäre die Bezahlung. Diese hättet ihr nur verzögern können, wenn ihr von Anfang an nix funktionierendes gehabt hättet. Aber so ist doch eigentlich zunächst alles ok gewesen.
Die Reklamation ist was anderes. Hier könnt ihr jetzt den Lieferanten in die Pflicht nehmen. Er ist zur Gewährleistung verpflichtet. Offensichtlich ist er dazu ja auch bereit. Dies hat aber nicht zur Folge, das ihr den Kaufpreis verweigern könnt. Was wäre denn gewesen, wenn die Sachen erst nach fünf Wochen defekt gewesen wären? Dann hättet ihr doch auch nicht Euer Geld zurück gezogen.
Müssen wir in den sauren Apfel beißen und jetzt schon zahlen?
Hinweis: Es gibt keine weiteren fälligen Rechnungen.
Nochmal: Ja, ihr müßt zahlen. Ob es weitere Rechnungen gibt, spielt dabei keine Rolle.
Die Rechnung war fällig und ihr habt nicht gezahlt, gelle…
Sorry, aber würdest du fröhlich weiter deine Arbeiten verrichten, wenn dein Kunde nicht bezahlt???
Abgesehen davon, daß du rechtlich zur Zahlung verpflichtet bist, ist es ein Beispiel für Doppelmoral… selber immer Geld pünktlich haben wollen, aber die Rechnungen nicht pünktlich bezahlen…