ich habe schon des öfteren von Leuten gehört, das man verpflichtet ist, wenn jemand an der haustür klingelt und nach einem Glas Wasser fragt, ihm dieses zu geben.
Meine Frage ist nun, 1. Stimmt das, und wenn ja 2. Wo ist die rechtliche Grundlage zu finden.
MFG,
Carsten
P.S.: Da fällt mir noch eine Frage ein:
Wenn man mit einer Gruppe in einer Gaststätte/Knepie/Cafe/etc. sitzt und eine Person nichts bestellt, hat der Besitzer das Recht, diese Person „vor die Tür zu setzen“???
die Sache mit dem Wasserglas ist ein Ammenmärchen. Lediglich die allgemeine Höflichkeit und Nächstenliebe ist hier entscheidend, in Fällen, in denen man nicht gerade ein besonders ungutes Gefühl hat (Wasserglastrick), dieser Bitte nachzukommen. Gleiches gilt auch für die Benutzung von Toiletten durch Briefträger, Paketboten, etc. Komme unseren Paketboten immer gerne ich solchen Dingen entgegen und eine Hand wäscht die andere, wenn es um Zustellungen geht, bei denen ich nicht da bin, etc.
Die Sache mit dem Gastwirt sieht schon anders aus. Ja, er kann von jedem einzelnen Gast verlangen, dass er etwas bestellt. Er übt das Hausrecht aus und kann somit grundsätzlich jeden Gast aus nahezu beliebigen Gründen ablehnen, wenn es nicht in Richtung gezielter Diskriminierung geht. Eine „Beherbergungspflicht“ für nicht zahlende Gäste gibt es nicht. Allerdings wird ein Gastwirt wohl selten jemand deshalb heraussetzen, denn er verärgert damit natürlich seine zahelnden Gäste. Anders sieht es natürlich aus, wenn auch diese sich schon seit Stunden an einem Glas Wasser festhalten und die Plätze blockieren. Da sollte man dann natürlich auch für den Wirt Verständnis haben, der seine Miete und Personalkosten nur über die vorgesehenen Sitzplatzerlöse pro Tag realisieren kann.
Gruß vom Wiz
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Hallo!
Mit dem Glas Wasser würde ich es so sehen, dass jedermann verpflichtet ist, in Unglücksfällen Hilfe zu leisten (§ 323c Strafgesetzbuch). Wenn Dir also aus den Umständen klar ersichtlich ist, dass jemand (bei zB Kreislaufschwäche) ein Glas Wasser braucht und Dir es weiterhin zumutbar ist, ihm dieses Glas zu geben (was meist ja kein Problem sein dürfte, wenn es einem irgendwie komisch vorkommt, kann man dann die Tür schließen, um Wasser zu holen), so machst Du Dich meiner Ansicht nach strafbar, wenn Du es verweigerst.
Birthe
das haut mich glatt weg!
Wenn jemand durstig um ein Glas Wasser bittet, brauche ich doch nicht in ein Gesetzbuch zu schauen, ob ich verpflichtet bin, ihm auch eins zu geben.
Das ist dann typisch deutsches Denken. Am besten noch sollte der Antragsteller ein Formular ausfüllen und beglaubigen lassen!
Deine 2. Frage ist dagegen von wirtschaftlichem Interesse und bedarf einer rechtlichen Würdigung, wenn es zum Streit kommt.
Der Wirt hält Stühle und Tische vor, die er zu dem Zwecke aufstellt, dass sich Gäste einfinden und verzehren. Der Preis für die verzehrte Ware beinhaltet dann auch den Anteil für die Gaststätteneinrichtung, eine Art Amortisation.
Wenn „Gäste“ diese Sitzplätze belegen und nichts bestellen, dann beteiligen sie sich nicht an der Amorttisation, nehmen also eine Dienstleistung in Anspruch, ohne dafür bezahlen zu wollen.
Außerdem kann der Wirt während dieser „Besetzung“ für diesen Tisch keinen Umsatz mit anderen Gästen machen. Dadurch entsteht ein Schaden und daraus ein Schadenersatzanspruch, strenggenommen.
Dieser wäre sogar einklagbar.
Wie nicht anders zu denken, gibt es für einen solchen Fall auch Gerichtsurteile, die ganz eindeutig dem Wirt das Recht zugesprochen haben. In einem Fall ging es um reisende Holländer, die sich an einen Gasthaustisch setzten und mitgebrachte Butterbrote verzehrten.