Antwort von
nach 37 Minuten
hilfreich
Re: Kein Umtausch bei Internet-Shopping?
Hallo Michael!
Also leider sind die Firmen nicht grundsätzlich zu einem Umtauschrecht verpflichtet. Das gilt sowohl für den stationären Handel als auch für den Versandhandel (von denen eine Unterart der Online-Shop ist).
Unser gewohnheitsmäßiges Umtauschrecht basiert lediglich auf einer Kulanz der Unternehmen, die dies zulassen.
Einer meiner Rechtsdozenten vertrat einmal die Auffassung, daß man über den Umweg des "Erklärungsirrtums" eine Wandlung herbeiführen könne. Ich habe dies mit Erfolg auch schon ein paarmal geschafft. Jedoch nicht ohne massiven Widerstand und viel Ärger....
(Trotzdem vertrete ich inzwischen die Meinung, daß seine Auffassung schlichtweg falsch war.)
Eine Möglichkeit für Dich bestünde aber noch, wenn Du die Waren vor weniger als 14 Tagen bestellt hast. Dann könntest Du Dich auf die Widerrufsklausel berufen. Aber vermutlich ist Deine Bestellung schon länger her, oder???
Sorry, ich kann Dir sonst auch nicht weiter helfen.
Grüße
Swantje