Markenschutz Frage !

Hi an alle,

okay die Lage ist einfach und doch verzwickt.

Nehmen wir mal an ich (Helena) tanze unter meinem, mir im Pass von Papa und Mama gegebenen Namen und mach damit natürlich auch kräftig Werbung. Ich habe meinen Namen (weil so heisse ich nunmal) natürlich beim deutschen Patent- u. Markenamt nicht schützen lassen unter einer Dienstleistungsklasse.

Jetzt hat sich eine andere Dame die auch tanzt (sagen wir mal Flamenco) und genau den gleichen Stil tanzt auch Helena genannt UND diesen Namen als Dienstleistungsklasse für alle Arten von Tanz und Gymnastik schützen lassen.

Da ich ja Helena heisse und meine mir kann meinen Namen keiner verbieten, habe ich nicht die neuesten Ankündigungen des deutschen Patent- u. Markenamtes gelesen und keinen Widerspruch gegen die Flamenco Helena eingelegt.

Meine Frage: Kann mir die andere Helena verbieten meinen eigenen Namen weiterhin für Tanz zu führen?

Ist das Markenrecht dann doch so stark, das es einem Menschen der nunmal so heisst wie er heisst, die Verwendung seines Namens verbieten kann?

Welche Aspekte können hier entscheiden ob die Marke Helena wichtiger ist als die Frau die tanzt und Helena heisst.

Und wenn es sein kann das mir die Marke Helena die Führung meines Namens in Verbindung mit Tanz o. Gymnastik untersagen kann, wie soll ich das mal rein logisch verstehen?

Sollte man dann präventiv seinen Namen in allen Klassen schützen, damit kein Anderer es sich schützt und einem das Leben schwer macht?

Oder ist es so das eine Marke niemandem der „zufällig“ eben auch Dr. Oetker oder Rudi Rüssel heisst, verbieten kann sich auch weiterhin so zu nennen - mit der Ausnahme das Rudi Rüssel keine Schweinefilme machen darf und Dr. Oetker bitte nur HNO ist und keine Puddings zusammenmischt.

Fragen über Fragen

Bin für jede Antwort dankbar.
Das Beispiel ist an den Haaren herbeigezogen, stellt aber mein Verständnissproblem dar.

Grüsse
Helena (die keinen Flamenco kann)

Hi Helena,
da würde ich doch mal versuchen, das ganze direkt beim

Schutz-Marken-Dienst
Archivgesellschaft mbH
Manhagener Allee 76
D-22926 Ahrensburg
Tel:04102-8048-0 oder 51171
Fax:04102-1435

zu klären. Die müssten das wissen.
Gruss Sebastian (der auch kein Flamenco tanzt)

Nehmen wir mal an ich (Helena) tanze unter meinem, mir im Pass
von Papa und Mama gegebenen Namen und mach damit natürlich
auch kräftig Werbung. Ich habe meinen Namen (weil so heisse
ich nunmal) natürlich beim deutschen Patent- u. Markenamt
nicht schützen lassen unter einer Dienstleistungsklasse.

Hallo Helena,

Deinen eigenen Namen kann Dir niemand streitig machen, auch nicht der Inhaber einer gleichnamigen Schutzmarke.
Irgendwo bietet eine Dame (die muß nicht einmal Helena heißen) ihre Tanzdienste unter ihrem geschützten Label HELENA an. Das heißt nun keineswegs, daß alle anderen, die zufällig tatsächlich Helena heißen, nicht mehr tanzen dürfen. Sie dürfen das auch gewerblich unter ihrem Namen machen, in Deinem Fall Helena Lehmann. Ärger gibt es nur, wenn Du den Namen Helena als Marke verwendest.

Wenn Du also Plakate drucken läßt, auf denen mit „HELENA tanzt“ für Deinen Auftritt geworben wird, mußt Du damit rechnen, daß Dir der Anwalt der anderen Tänzerin (die nicht mal Helena heißt, aber sich den Namen schützen ließ) eine Unterlassungserklärung abverlangt. Wenn auf Deinem Plakat „Helena Lehmann tanzt“ steht, sieht es schon besser aus, es kann aber trotzdem noch Ärger geben, wenn die andere Seite mit einer möglichen Verwechselungsgefahr argumentiert. Deinen Namen kann man Dir nicht nehmen, aber darauf bestehen, jeglicher Verwechselungsgefahr vorzubeugen. So entstehen Grenzfälle.

Eine Schutzmarke ist im Vergleich zum Patent zwar einfach und billig zu erlangen, aber es ist ein dauerhafter Schutz, der i.d.R. mit Zähnen und Klauen verteidigt wird. Eine eingeführte Marke ist oft auch wirtschaftlich viel wichtiger als ein Patent mit sehr begrenzter Laufzeit und oft vielen Umgehungsmöglichkeiten, zur Not auf dem Weg der Lizenzzahlung. Warenzeichenverletzungen enden regelmäßig in Ärger und teurem Rechtsstreit. Trotzdem versuchen jeden Tag irgendwelche Leute, für Verwechselung zu sorgen oder sich mit ihrem Label oder Namen an bestehende Zeichen anzulehnen. Das ist eine dumme und kurzsichtige Handlungsweise, weil man im mit großer Sicherheit folgenden Rechtsstreit unterliegt, um dann mit dem Bekanntwerden eines neuen Zeichens von vorne beginnen zu müssen.

Gruß
Wolfgang

Patent vs. Marke
Hi Wolfgang,

Eine Schutzmarke ist im Vergleich zum Patent zwar einfach und
billig zu erlangen, aber es ist ein dauerhafter Schutz, der
i.d.R. mit Zähnen und Klauen verteidigt wird. Eine eingeführte
Marke ist oft auch wirtschaftlich viel wichtiger als ein
Patent mit sehr begrenzter Laufzeit und oft vielen
Umgehungsmöglichkeiten, zur Not auf dem Weg der Lizenzzahlung.

Das kann man überhaupt nicht vergleichen, mit einem Patent schützt du was ganz anderes (nämlich eine technische Erfindung) als mit einer Marke (nämlich eine Ursprungsbezeichnung). HJinsichtlich der „sehr begrenzten Laufzeit“ … 20 Jahre sind imho nicht besonders begrenzt ;o))

Und das man auf dem Weg der Lizenzzahlung ein Patent zur Not umgehen kann … naja, wenn eine Lizenz fliesst ist zumeistens beisden geholfen, dem Patentinhaber weil er Geld kriegt und dem Lizenznehmer weil er auf den Markt kommen kann.

Ach übrigens, man kann auch Marken lizenzieren °grins°

°wink°

Tiger

Hallo Wolfgang,

Deinen eigenen Namen kann Dir niemand streitig machen, auch
nicht der Inhaber einer gleichnamigen Schutzmarke.
Irgendwo bietet eine Dame (die muß nicht einmal Helena heißen)
ihre Tanzdienste unter ihrem geschützten Label HELENA an. Das
heißt nun keineswegs, daß alle anderen, die zufällig
tatsächlich Helena heißen, nicht mehr tanzen dürfen. Sie
dürfen das auch gewerblich unter ihrem Namen machen, in Deinem
Fall Helena Lehmann. Ärger gibt es nur, wenn Du den Namen
Helena als Marke verwendest.

Okay - aber wo beginnt die MARKE? Ich meine ich habe jetzt nix schützen lassen aber wenn ich so heisse und unter meinem Namen was tue ist das nunmal doch ein Produkt. Und nach einiger Zeit würde man dann auch von einer Marke reden können, oder?
Es wäre also dann wirklich so dass mir die Markeninhaberin HELENA die Verwendung meines Namens in Verbindung mit der von ihr geschützten Dienstleistungsklassen untersagen kann? Bzw. mir vorschreiben kann das ich einen Zusatz verwenden muss?

Wenn Du also Plakate drucken läßt, auf denen mit „HELENA
tanzt“ für Deinen Auftritt geworben wird, mußt Du damit
rechnen, daß Dir der Anwalt der anderen Tänzerin (die nicht
mal Helena heißt, aber sich den Namen schützen ließ) eine
Unterlassungserklärung abverlangt. Wenn auf Deinem Plakat
„Helena Lehmann tanzt“ steht, sieht es schon besser aus, es
kann aber trotzdem noch Ärger geben, wenn die andere Seite mit
einer möglichen Verwechselungsgefahr argumentiert. Deinen
Namen kann man Dir nicht nehmen, aber darauf bestehen,
jeglicher Verwechselungsgefahr vorzubeugen. So entstehen
Grenzfälle.

Wäre dann der Markenschutz stärker als der Schutz der Persönlichkeit (obs das nun gibt oder nicht weiss ich nicht, ich hoffe du verstehst was ich meine)? Ich müsste also in Zukunft Helena C. Lehmann verwenden als nur Helena? Oder meine Dienstleistungen unter einem Pseudonym anbieten?

Ich meine nurmal angenommen in Frankreich gibt es eine Sängerin, Ballerina oder ein CD Label das Helena heisst und sogar seit 50 Jahren mit Logo geschützt ist. Würde es im Zuge der europ. Verknorzelung dann bald zu europ. oder internat. Streitigkeiten kommen?

Ich frage deswegen so „pingelig“ weil ich einerseit das Verfahren des Markenschutzes kenne, andererseits ein Gerichtsurteil das vor kurzem erging in Sachen Markenschutzverletzung nicht so ganz nachvollziehen kann. Dort hatte (Kurzversion!) eine Dame die tanzt und den Namen „XYZ“ schützen liess für alle möglichen Klassen, eine andere Dame die schon lange XYZ heisst (und das sogar im Pass stehen hat - allerdings nachträglich hinzugefügt wie auch immer das gehen soll) und auch tanzt verklagt diesen Namen zu ändern. Die Klägerin bekam Recht weil sie eine Marke eintragen liess. Ich habe nur Angst das man sich bald kurz nach der Taufe den eigenen Namen schützen lassen muss, weil es könnte ja sein das der Sohn später mal malen will und das dann wegen Marken die schon so heissen, nicht mehr machen kann unter dem eigenen Namen.

Erstmal danke für deine Antwort!
Den Unterschied zwischen Patent und Marke kenne ich immerhin und weiss auch das eine Marke nur 10 Jahre geschützt werden kann, danach muss wieder gezahlt werden!

Grüsse
Helena

Hi Sebastian,

ich werde da mal anrufen! Danke!

Grüsse
Helena

Ach übrigens, man kann auch Marken lizenzieren °grins°

°wink°

Tiger

Hi Tiger,

ich kann also die Marke HELENA bitten unter Lizenz (also gegen Geld) mit dem Namen weiterzuarbeiten???

Ist das so ähnlich wie die wundersame Geldvermehrung?

Danke für den TIPP *zwinker* und deine Antwort

Grüsse
Helena

Hi Helena :o)

ich kann also die Marke HELENA bitten unter Lizenz (also gegen
Geld) mit dem Namen weiterzuarbeiten???

DIE Frage hab ich jetzt nicht verstanden … oder hast du einen Witz gemacht ??

°wink°

Tiger