Hi an alle,
okay die Lage ist einfach und doch verzwickt.
Nehmen wir mal an ich (Helena) tanze unter meinem, mir im Pass von Papa und Mama gegebenen Namen und mach damit natürlich auch kräftig Werbung. Ich habe meinen Namen (weil so heisse ich nunmal) natürlich beim deutschen Patent- u. Markenamt nicht schützen lassen unter einer Dienstleistungsklasse.
Jetzt hat sich eine andere Dame die auch tanzt (sagen wir mal Flamenco) und genau den gleichen Stil tanzt auch Helena genannt UND diesen Namen als Dienstleistungsklasse für alle Arten von Tanz und Gymnastik schützen lassen.
Da ich ja Helena heisse und meine mir kann meinen Namen keiner verbieten, habe ich nicht die neuesten Ankündigungen des deutschen Patent- u. Markenamtes gelesen und keinen Widerspruch gegen die Flamenco Helena eingelegt.
Meine Frage: Kann mir die andere Helena verbieten meinen eigenen Namen weiterhin für Tanz zu führen?
Ist das Markenrecht dann doch so stark, das es einem Menschen der nunmal so heisst wie er heisst, die Verwendung seines Namens verbieten kann?
Welche Aspekte können hier entscheiden ob die Marke Helena wichtiger ist als die Frau die tanzt und Helena heisst.
Und wenn es sein kann das mir die Marke Helena die Führung meines Namens in Verbindung mit Tanz o. Gymnastik untersagen kann, wie soll ich das mal rein logisch verstehen?
Sollte man dann präventiv seinen Namen in allen Klassen schützen, damit kein Anderer es sich schützt und einem das Leben schwer macht?
Oder ist es so das eine Marke niemandem der „zufällig“ eben auch Dr. Oetker oder Rudi Rüssel heisst, verbieten kann sich auch weiterhin so zu nennen - mit der Ausnahme das Rudi Rüssel keine Schweinefilme machen darf und Dr. Oetker bitte nur HNO ist und keine Puddings zusammenmischt.
Fragen über Fragen
Bin für jede Antwort dankbar.
Das Beispiel ist an den Haaren herbeigezogen, stellt aber mein Verständnissproblem dar.
Grüsse
Helena (die keinen Flamenco kann)