Nachmieter

Von: , Frage gestellt am Mi, 11. Jul 2001

Halloechen
Hab mal eine Frage und zwar worauf muss ich achten wenn ich Nachmieter ranbringen muss?
3 Stück ist klar nur muss ich darauf achten das die z.B. keine negative Schufa Eintragung haben oder ist das Sache des Vermieters?
Gruß
Ulli
und schon mal im voraus Danke für alle Antworten

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 12 Minuten 1 hilfreich
    Re: Nachmieter

    Hallo Ulrike,
    hab gerade mal nachgelesen, hoffentlich schreib ich jetzt nichts falsches:

    Mieterlnnen können sich in der Regel nur dann vorzeitig aus einem Mietvertrag lösen, wenn der Vertrag eine Nachmieterklausel enthält. Darin verpflichten sich VermieterInnen, spätestens den/die dritte/n ihnen benannte/n Nachmieter/in zu akzeptieren, sofern diese/r wirtschaftlich und persönlich zuverlässig ist.
    Die weitverbreitete Ansicht, es müßten auch ohne eine solche Klausel lediglich drei NachmieterInnen vorgeschlagen werden, um die Wohnung vorzeitig aufgeben zu dürfen, ist dagegen nichts als ein Gerücht, das auf keiner rechtlichen Grundlage steht.

    Das ganze kannst Du komplett nachlesen: http://www.mieterverein-bochum.de/merkblatt/hp2-1-04...

    Hoffentlich hilft es ein bißchen

    Merit [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Nachmieter

      Es kann aber auch ohne eine solche Klausel in Ausnahmefällen ein Anspruch auf Auflösung des Vertrags gegen Stellen eines akzeptablen Nachmieters trotz Fehlen der Kündigungsmöglichkeit (befristeter Vertrag) oder trotz langer Kündigungsfrist (u.U. jedenfalls nach altem Recht 1 Jahr) bestehen. Dies ist der Fall, wenn eine Fortsetzung bis zum Ablauf der K-Frist oder des Vertrages unzumutbar wäre. In der Rechtsprechung bereits entschiedene Fälle: Bewohner zieht ins Altersheim und berufliche Versetzung auf Veranlassung durch den Arbeitgeber.

  2. Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
    Re: Nachmieter

    Hallo Ulrike,

    wenn du vermutest oder weißt, dass der vorgeschlagene Nachmieter die Miete nicht zahlen kann oder will, ist das natürlich kein akzeptabler Vorschlag. Es müssen auf jeden Fall Leute sein, die in der Lage sind die Wohnung zu bezahlen und die Wohnung auch anmieten möchten.

    Ciao

    Dagmar

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