Hallo Ulrike,
hab gerade mal nachgelesen, hoffentlich schreib ich jetzt nichts falsches:
Mieterlnnen können sich in der Regel nur dann vorzeitig aus einem Mietvertrag lösen, wenn der Vertrag eine Nachmieterklausel enthält. Darin verpflichten sich VermieterInnen, spätestens den/die dritte/n ihnen benannte/n Nachmieter/in zu akzeptieren, sofern diese/r wirtschaftlich und persönlich zuverlässig ist.
Die weitverbreitete Ansicht, es müßten auch ohne eine solche Klausel lediglich drei NachmieterInnen vorgeschlagen werden, um die Wohnung vorzeitig aufgeben zu dürfen, ist dagegen nichts als ein Gerücht, das auf keiner rechtlichen Grundlage steht.
Das ganze kannst Du komplett nachlesen: http://www.mieterverein-bochum.de/merkblatt/hp2-1-04...
Hoffentlich hilft es ein bißchen
Merit
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