Mietrecht-Mieter

Von: , Frage gestellt am Mo, 22. Nov 1999

Hallo zusammen!
Welche Möglichkeiten bieten sich mir ein ein bestehendes Mietverhältniss frühzeitig zu beenden ? Möglicherweise ist der Vermieter nicht bereit einen Nachmieter zu akzeptieren.

Danke für die Hilfe !
Michael

8 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: Mietrecht-Mieter

    Hallo zusammen!
    Welche Möglichkeiten bieten sich mir ein
    ein bestehendes Mietverhältniss
    frühzeitig zu beenden ? Möglicherweise
    ist der Vermieter nicht bereit einen
    Nachmieter zu akzeptieren.
    ... na ist doch bestens, dann hast Du nämlich ein sonderkündigungsrecht :-)
    Gruss
    Annette

    • Antwort von nach 15 Stunden hilfreich
      Kein Sonderkündigungsrecht

      ... na ist doch bestens, dann hast Du
      nämlich ein sonderkündigungsrecht :-)
      Wie kommst du denn darauf? Im Gegenteil, der Vermieter ist auf keinen Fall verplichtet, einen vom Mieter vorgeschlagenen Nachmieter zu akzeptieren. Leider hält sich immer noch hartnäckig das Märchen, das man nur drei potentielle Nachmieter präsentieren müssen, um aus allem draussen zu sein!

      Gruß
      Stefan

      • Antwort von nach einem Tag hilfreich
        Re: Kein Sonderkündigungsrecht

        Hallo Stephan,

        heißt das , daß der Vermieter keinen Nachmieter akzeptieren braucht ich also an meine Kündigungspflicht gebunden bleibe ?

        • Antwort von nach einem Tag hilfreich
          Re^2: Kein Sonderkündigungsrecht

          Wenn keiner der Gründe, die Christian bereits genannt hat, für dich zutreffen - dann schon.

          Bist du denn mit dem Vermieter derart verfeindet, dass man nicht miteinander sprechen kann? Die meisten Vermieter zeigen sich relativ umgänglich, wenn man Ihnen erläutert, warum man früher ausziehen will. Besonders wenn man aufgrund der langen Mietzeit schon z.B. 12 Monate Kündigungsfrist hat. Klar ist natürlich, dass jeder Vermieter allergisch reagiert, wenn Mietausfall durch zu kurze Kündigungsfrist droht! Hier sollte man sich arrangieren.

          Bei der Untervermietung sollte man darauf achten, dass man selber immer noch der Hauptmieter ist - also auch für Schäden haftet, die der Untermieter event. anrichtet. Zudem kommt noch das Problem der Abrechnungen etc. dazu. Ich würde mir das gründlich überlegen.

          Gruß
          Stefan [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

          • Antwort von nach einem Tag hilfreich
            Re^3: Kein Sonderkündigungsrecht

            Nun, ich bin der Überzeugung, daß der Vermieter in meiner Wohnung war. Warum würde zu langen Audführungen führen. Ich habe den Vermieter damit konfrontiert, der natürlich alles abgestritten hat und vor Zeugen geäußert hat es sei besser ich ziehe aus. Als ich den Vermieter nach 3-4 Tagen nochmal darauf angesprochen habe sagte der, daß er mir nicht kündigen wolle ich müsse das selbst machen und so lange zahlen, wie es die Kündigungsfrist vorschreibt. Darum denke ich jetzt an Nachmieter was den Kern meiner eigentlichen Frage aus macht. Was wenn der Vermieter keinen Nachmieter akzeptiert ?
            Da sitze ich wohl in der Tinte was ?

  2. Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
    Re: Mietrecht-Mieter

    Hallo Michael,

    normalerweise gilt: Verträge sind einzuhalten (pacta sunt servanda).
    Ausnahmen:
    1. Du hast ein außerordentliches Kündigungrecht (gerügte und nicht behobene Mängel etc.).
    2. Du bist beruflich in eine andere Stadt versetzt worden (stichwort: Zumutbarkeit) oder andere Gründe (gesundheitlich o.ä.), die es Dir unmöglich machen, am Vertrag festzuhalten (eher schwierig).
    3. Annette (Antwortschreiben) hat Recht: Du kannst den Vermieter bitten, Dir die Untervermietung der Wohnung zu genehmigen. Wenn er das nicht will und auch nicht begründen kann, hast Du ein Recht, den Mietvertrag innerhalb der gesetzlichen Fristen zu kündigen.
    4. Es wird wohl demnächst eine Gesetzesnovelle geben.

    Schönen Gruß

    Christian Metz [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  3. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Mietrecht-Mieter

    Hallo,
    bitte den Vermieter einen Untermieter aufnehmen zu dürfen. Lehnt er das generell ab, kannst Du unter einhaltung einer 3monatigen Kündigungsfrist ausziehen.
    Einen Versuch ist es wert.
    Quelle: Deutscher Mieterbund

    Gruß
    Roland

  4. Antwort von nach 5 Tagen hilfreich
    Re: Mietrecht-Mieter

    Mein Tip sollte nicht so ernst genommen werden.Er wikt aber Wunder. Willst Du schneller raus, so bazahle keine Miete.
    BB [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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