Unerlaubter Adressverkauf?

Hallo Experten,

folgender Fall: Kunde A bestellt Infomaterial bei Firma B und gibt bei Bestellung ausdrücklich an, dass er mit der Weitergabe seiner Adressdaten nicht einverstanden ist. B verkauft die Adresse trotzdem. Kunde A beschwert sich telefonisch bei B und lässt sich auf die Sperrliste setzen. Nach mehr als zwei Monaten kommt immer noch Werbung von Dritten. Auf Nachfrage bei diesen Werbenden wird bestätigt, dass die Adressen zu einer Zeit bei B gekauft wurden, die nach dem Zeitpunkt des Setzens auf die Robinson-Liste von B liegt. Es folgte Schriftwechsel zwischen A und B. Zuletzt Schreiben von B (über deren Anwälte), dass aus technischen Gründen eine Sperre erst nach 3 Monaten aktiv würde, sie würden zwar bedauern, aber so wäre es nunmal…

Meine Frage: Kann B die Datenschutzgesetze so einfach unterlaufen, indem man sich auf „technische Gründe“ rausredet? Ich würde ja eine „angemessene Zeit“ z.B. 5-10 Werktage ok finden, aber 3 Monate???

Gruß
Stefan

Der Verstoß gg. Datenschutzbestimmungen liegt ja wohl eindeutig vor. Also am besten die Firma bei der Aufsichtsbehörde anschwärzen, dann bekommt die erst einmal Besuch vom Amt und wird auf Einhaltung der BDSG-Bestimmungen untersucht.

In diesem Fall gibt es nur die Möglichkeit die Firma bei der zuständigen Behörde zu verpetzen. Vor grauer Urzeit habe ich dies einmal durchexerziert. Es ging um eine unverschämte Antwort der Firma Q. aus F. Nachdem die das nicht getan haben, nämlich meine Adresse zu löschen, bin ich denen mit der Regierung von Mittelfranken auf die Zehen gestiegen. Das war zu einer Zeit, wo das Datenschutzgesetz noch sehr neu war. Erfolg? Ein Mitglied der Geschäftleitung hat sich formvollendet bei der Behörde einen abgebrochen… Seitdem habe ich meine Ruhe!

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Danke euch beiden! (oT)
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