Hallo Experten,
folgender Fall: Kunde A bestellt Infomaterial bei Firma B und gibt bei Bestellung ausdrücklich an, dass er mit der Weitergabe seiner Adressdaten nicht einverstanden ist. B verkauft die Adresse trotzdem. Kunde A beschwert sich telefonisch bei B und lässt sich auf die Sperrliste setzen. Nach mehr als zwei Monaten kommt immer noch Werbung von Dritten. Auf Nachfrage bei diesen Werbenden wird bestätigt, dass die Adressen zu einer Zeit bei B gekauft wurden, die nach dem Zeitpunkt des Setzens auf die Robinson-Liste von B liegt. Es folgte Schriftwechsel zwischen A und B. Zuletzt Schreiben von B (über deren Anwälte), dass aus technischen Gründen eine Sperre erst nach 3 Monaten aktiv würde, sie würden zwar bedauern, aber so wäre es nunmal…
Meine Frage: Kann B die Datenschutzgesetze so einfach unterlaufen, indem man sich auf „technische Gründe“ rausredet? Ich würde ja eine „angemessene Zeit“ z.B. 5-10 Werktage ok finden, aber 3 Monate???
Gruß
Stefan