Feuerungsverordnung, darf das wahr sein?
Von: , Frage gestellt am Do, 12. Jul 2001
Hallo,ich bin in die Parterrewohnung eines ca. 60 Jahre alten Hauses eingezogen. Im ersten Stock befindet sich eine separate Wohnung. Beide Wohnungen sind von Beginn an mit Ölofenheizung, seit mehreren Jahren mit zentraler Ölversorgung, ausgestattet. Auch in meiner Küche befindet sich ein Ölofen, der neben der Raumheizung auch als "Herd" benutzt werden kann. Daneben stand beim Vormieter der Elektroherd, eingebaut in einem Küchenschrank mit Spülbecken, bei mir steht jetzt statt des Elektoherds die Spülmaschine neben dem Ofen, dazwischen eine handelsübliche Wärmeisolationsplatte. Auf der anderen Seite des Ofens ist Wand. In den anderen Räumen stehen Ölöfen, teilweise geht das Abgasrohr unverkleidet bis knapp unter die Decke und mündet dann in den Kamin. Das war und ist so seit mehreren Jahrzehnten.Jetzt kommt ein neuer Bezirkskaminkehrer an und behauptet, nach der Feuerungsverordnung stimmen weder der Abstand des Küchenofens zur Nachbarschaft (Arbeitsplatte über der Spülmaschine) noch der Abstand des Abgasrohres zu Decke bei der Einmündung in den Kamin.Ich soll jetzt entweder die neue Arbeitsplatte in der Küche um 40 cm zum Ofen abschneiden oder durch eine Steinplatte ersetzen. Außerdem müssen die Abgasrohre entweder speziell isoliert werden oder die Einmündung in den Kamin um 30 cm weiter nach unten versetzt werden. Da die Wohnung gerade frisch geweißelt und eingerichtet ist, habe ich natürlich kein Interesse daran. Außerdem habe ich an der seit Jahrzehnten bestehenden Konfiguration der 'Feuerstätten ' nichts geändert, und bisher ist die Bude kein einziges Mal abgefackelt.Was kann ich tun um den Herrn Kaminkehrer zu überzeugen, daß die Praxis etwas anders aussieht, als seine Paragraphen es behaupten? Vielen Dank für alle Hinweise!Stephan
