GEZ-Gebühren für TV

Von: , Frage gestellt am Do, 12. Jul 2001

Hallo,

kann man sich weigern GEZ Gebühren für TV zu zahlen, wenn man nur Privatfernsehen schaut ? Kann jemand aus eigenen Erfahrungen berichten, welche Rechte man diesbezüglich hat. ich finde es nicht richtig, daß man Gebühren für etwas zahlt, das man gar nicht nutzt.

Danke und Gruß
Harry

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Minuten 0 hilfreich
    ganz kurz.....

    NEIN

    Kann dich zwar völlig verstehen, aber du hast keine Chance.....

    Wenn du alle Begründungen dazu haben möchtest sieh im Archiv nach... da findest du tausende Postings zu diesem Thema ;o))))

    Bernd
    *deraufsöffentlicheauchverzichtenkann*

    • Antwort von nach 9 Minuten 0 hilfreich
      Re: ganz kurz.....

      Hi Bernd,

      diesmal warst du wohl etwas schneller...

      Gruß,
      Francesco

  2. Antwort von nach 9 Minuten 2 hilfreich
    Re: GEZ-Gebühren für TV

    Hi Harry,

    leider muß jeder, der ein Rundfunk- oder Fernsehgerät vorhält, die Gebühren bezahlen. Es ist eine grundsätzliche pauschale Gebühr, die nicht dafür bezahlt wird, einen bestimmten Sender sehen zu dürfen, sondern allgemein zu entrichten ist, weil man z.B. einen Fernseher hat. Wenn du also nachweisen könntest, dass du überhaupt nicht fern siehst, aber einen Fernseher in der Wohnung hast, mußt du auch bezahlen.
    Das ist in der Rundfunkgebührenordnung geregelt und unabdingbar.

    Gruß,
    Francesco

    • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: GEZ-Gebühren für TV

      Hallo,
      leider muß jeder, der ein Rundfunk- oder Fernsehgerät vorhält,
      die Gebühren bezahlen. Es ist eine grundsätzliche pauschale
      Gebühr, die nicht dafür bezahlt wird, einen bestimmten Sender
      sehen zu dürfen, sondern allgemein zu entrichten ist, weil man
      z.B. einen Fernseher hat. Wenn du also nachweisen könntest,
      dass du überhaupt nicht fern siehst, aber einen Fernseher in
      der Wohnung hast, mußt du auch bezahlen.
      Ich dachte, man muß nur bezahlen, wenn man das Gerät zum Empfang bereithält, nicht dagegen, wenn er z.B. im Keller im Regal steht, weil man z.B. als Jugendlicher (mit Einkommen) zwar einen Fernseher besitzt (für später), aber NUR bei seinen Eltern fernsieht.

      Cu Rene

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