Hunde in der Wohnung

Hallo zusammen,

Ich habe da eine Frage, wie sie vielleicht öfter vorkommt, habe aber (auf die Schnelle) im Archiv nichts gefunden.
Einer Freundin von mir droht die Kündigung des Mietvertrages, weil sie sich einen Hund anschaffen will.
Im Mietvertrag steht nichts über Tierhaltung. Es ist einer dieser Musterverträge aus der Schreibwarenhandlung.
Dort befindet sich ein Passus in der Art: Pflichten des Mieters:

  • Straße fegen
  • regelmäßig lüften
  • vor Anschaffung eines Tieres ist die Vermieterin zu fragen.

Hier ist es jedoch so, dass so ziemlich alle Punkte angekreuzt sind, nur der Punkt mit der Tierhaltung nicht.
Auch hat die Freundin der Vermieterin gegenüber häufiger erwähnt, dass sie an die Anschaffung eines Hundes denkt, ohne dass die Vermieterin irgendetwas dagegen gesagt hat (leider ohne Zeugen).

Wäre eine Wohnungskündigung rechtens??

Danke schon mal für die Antworten.

Gruß
HaWeThie

Hallo,

wenn die Hundehaltung laut Mietvertrag nicht verboten ist und nicht festgelegt wurde, das der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden muß, dann kann sich Deine Freundin eine Hund anschaffen, ohne das sie mit einer Kündigung rechnen muß. Sollte sie trotzdem eine Kündigung erhalten, ist diese nicht rechtens.

Gruß
roland

Hi,

klar ist, dass die Hundehaltung nicht erlaubt ist, wenn es im Mietvertrag ausdrücklich festgelegt ist.
Der Mietvertrag deiner Freundin muß ausgelegt werden hinsichtlich der Frage, was die Parteien beim Abschluß vereinbaren wollten.
Wenn in dem Einheitsmietvertrag alle Positionen angekreuzt sind, die gelten sollen, und nur der eine Punkt der Tierhaltung wurde nicht angekreuzt, ist das ein Zeichen dafür, dass dieser Punkt nicht gelten soll.
Und was bedeutet die Formulierung „Vor Anschaffung eines Tieres ist die Vermieterin zu fragen“?
Muß die Mieterin um Erlaubnis fragen? Oder ist das nur eine Informationspflicht?
Gibt es in diesem Haus noch weitere Mieter, die Tiere halten? Auch die Größe des Hundes ist eventuell von Bedeutung. Wenn in dem Vertrag allgemein von Tierhaltung gesprochen wird, ist diese Bestimmung ohnehin nichts wert. Jeder Mensch hat das Recht, sich mit Tieren zu umgeben. Sie dürfen allerdings nicht das Wohnen einschränken, Nachbarn belästigen durch Lärm und Schmutz usw.
Handelt es sich um einen kleinen Hund, ist das durchaus mit dem Halten einer Katze in einer Wohnung vergleichbar (wenn er nicht den ganzen Tag klefft).
Also es sind noch einige Fragen zu klären. Eindeutig ist dieser Fall nicht, weder zugunsten deiner Freundin noch zugunsten der Vermieterin.

Gruß,
Francesco

Hallo,

folgendes habe ich aus dem Mieterlexikon entnommen:

Hält der Mieter verbotenerweise einen Hund, dann darf ihm der Vermieter deswegen allein in der Regel nie kündigen. Weigert sich der Mieter, den Hund abzuschaffen, weil er sich im Recht glaubt, dann muß der Vermieter auf Unterlassung klagen (LG Berlin GE 80, 660). Etwas anderes gilt nur, wenn der Hund erheblich stört oder gefährlich ist und der Mieter nichts dagegen tut, obwohl er dazu aufgefordert wurde (LG Berlin GE 95, 621; GE 80, 660).

Grüße
Michael

Danke an alle
Tach nochmal,
Vielen Dank für euere Antworten, die dem entsprachen, was ich meine mal gelesen zu haben (tolle Formulierung, nicht?).

Die Sache hat sich inzwischen inssweit erledigt, dass nicht die Vermieterin sondern deren Tochter, die z.Z.die Wohnung verwaltet, etwas gegen den Hund hat.
Die Vermieterin findet es nach einem persönlichen Gespräch ganz toll, dass ein Hund ins Haus kommt.

Gruß
HaWeThie