Besuchsrecht
Von: , Frage gestellt am Sa, 14. Jul 2001
Hallo!
Ich habe da ein recht privates und eventuell kompliziertes Anliegen.
Ich habe einen Neffen (9) und eine Nichte (5). Beide leben bei ihrer Mutter in Bayern, seitdem sich mein Bruder und sie getrennt haben. In den vergangenen Jahren konnten die beiden meinen Bruder und uns, mich und meine Eltern, im Sommer immer besuchen. Im März hat sich die Lage aber verändert. Nun hiess es plötzlich, die Kinder wären nicht mehr sicher bei meinem Bruder und er dürfe sie nicht mehr besuchen, geschweigen denn sie dürften ihn besuchen. Nun ist er vor zwei Monaten getorben. Die Kinder waren mit ihrer Mutter bei der Beerdigung und es sah so aus, als wenn sich das Blatt gewendet hätte. Doch es sieht anders aus. Die Mutter nutzt den Tod meines Bruders, um uns nun die Kinder gänzlich vorzuenthalten. Wir dürfen sie noch nicht einmal anrufen. Im BGB §1660a und 1666 steht etwas von Umgangsrecht.
Nun meine Frage, darf die als Mutter einfach so entscheiden, dass der Onkel und die Großeltern die Kinder nicht mehr sehen dürfen, ohne schwerwiegenden Grund? Und was wäre die beste Vorgehensweise?
Vielen Dank für Eure Geduld, sich das alles durch zu lesen.
Michael
