Ich habe da ein recht privates und eventuell kompliziertes Anliegen.
Ich habe einen Neffen (9) und eine Nichte (5). Beide leben bei ihrer Mutter in Bayern, seitdem sich mein Bruder und sie getrennt haben. In den vergangenen Jahren konnten die beiden meinen Bruder und uns, mich und meine Eltern, im Sommer immer besuchen. Im März hat sich die Lage aber verändert. Nun hiess es plötzlich, die Kinder wären nicht mehr sicher bei meinem Bruder und er dürfe sie nicht mehr besuchen, geschweigen denn sie dürften ihn besuchen. Nun ist er vor zwei Monaten getorben. Die Kinder waren mit ihrer Mutter bei der Beerdigung und es sah so aus, als wenn sich das Blatt gewendet hätte. Doch es sieht anders aus. Die Mutter nutzt den Tod meines Bruders, um uns nun die Kinder gänzlich vorzuenthalten. Wir dürfen sie noch nicht einmal anrufen. Im BGB §1660a und 1666 steht etwas von Umgangsrecht.
Nun meine Frage, darf die als Mutter einfach so entscheiden, dass der Onkel und die Großeltern die Kinder nicht mehr sehen dürfen, ohne schwerwiegenden Grund? Und was wäre die beste Vorgehensweise?
Vielen Dank für Eure Geduld, sich das alles durch zu lesen.
leider ist es so, daß Dir Deine Schwägerin den Umgang einfach so verbieten darf (nicht aber Deinen Eltern!) und hat sogar die Gerichte auf ihrer Seite; siehe zum Beispiel:
_Tanten und Onkel haben kein eigenes Umgangsrecht für ein minderjähriges Kind. Bei einer Gefährdung des Kindeswohls kann das Familiengericht jedoch ausnahmsweise auch diesen Personen ein Umgangsrecht einräumen.
Die Richter des OLG Zweibrücken argumentierten: Um das Umgangsrecht auf eine bestimmte Personengruppe zu begrenzen, werde nach den Normen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 1685 BGB) lediglich einer konkret bezeichneten Personengruppe (z.B. Großeltern, Geschwister, Ehegatten) ein eigenes Umgangsrecht zugebilligt. Ausnahmsweise könne allerdings auch einer anderen Person, wie etwa Tante oder Onkel, ein Umgangsrecht eingeräumt werden, wenn der Sorgeberechtigten den Kontakt ohne nachvollziehbaren Grund unterbunden habe und dies im konkreten Fall zu einer Gefährdung des Kindeswohls führe.
Oberlandesgericht Saarbrücken - 3 W 22/99 -_
Die beste Vorgehensweise… Nun ja, Deine Eltern könnten die Dame theoretisch vor den Kadi zerren und das Umgangsrecht durchklagen. Daß es die Situation nicht gerade entspannt, ist klar. Was sagt Deine Schwägerin überhaupt dazu? Warum will sie den Kontakt unterbinden?
Hallo
die juristische Seite ist die eine, aber die Seite der Kinder ist die andere.
Denk bitte daran, dass alle Streitigkeiten auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden. Die Mutter wird gegenüber den Kindern immer gegen die anderen (z.B. Euch) argumentieren - und die Kinder halten zu ihrer Mutter. In diesem Alter verstehen die Kinder wenig von dem, was um sie herum passiert. Also jeder Druck, die Kinder sehen zu wollen, wird gegen Euch verwendet. Mit anderen Worten, die Kinder wollen nicht zu Euch, sie sehen Euch womöglich als Feinde an. Ein blöde Sache.
Ein Streitweg sollte nur gegangen werden, wenn die Kinder in Gefahr sind.
Gruß Andreas
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Vielen Dank für die Infos.
Es GIBT KEINEN Grund, warum wir die Kinder nicht mehr sehen dürfen, außer dass wir mit meinem Bruder verwandt sind. Es ist sehr kompliziert, aber weder meine Eltern noch ich haben einen wirklichen Grund erhalten. Am Telefon lässt sie sich verleugnen oder legt einfach auf. Post und Pakete erreichen die Kinder nicht.
Mein Bruder war noch nicht einmal unter der Erde, da fing sie an sich über sein Erbe herzumachen. Es ist wirklich sehr traurig. Ich kann Dir keinen Vernünftigen Grund nennen, warum sie sich so verhält. Die Kinder lieben meine Eltern und sind sehr gerne bei ihnen.
Nochmals Danke
Michael
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Hallo
die juristische Seite ist die eine, aber die Seite der Kinder
ist die andere.
Denk bitte daran, dass alle Streitigkeiten auf dem Rücken der
Kinder ausgetragen werden. Die Mutter wird gegenüber den
Kindern immer gegen die anderen (z.B. Euch) argumentieren -
und die Kinder halten zu ihrer Mutter. In diesem Alter
verstehen die Kinder wenig von dem, was um sie herum passiert.
Also jeder Druck, die Kinder sehen zu wollen, wird gegen Euch
verwendet. Mit anderen Worten, die Kinder wollen nicht zu
Euch, sie sehen Euch womöglich als Feinde an. Ein blöde Sache.
Ein Streitweg sollte nur gegangen werden, wenn die Kinder in
Gefahr sind.
Gruß Andreas
Hallo
Bei allem was wir tun, denken zumindest meine Eltern und ich an die Kinder. Die beiden lieben ihre Großeltern und würden niemals freiwillig darauf verzichten, sie zu besuchen. Wir können die beiden aber nicht einfach so abschreiben, sie sind das einzige, was uns von meinem Bruder geblieben ist. Und das will sie uns auch noch nehmen.
Die Sache ist sehr vertrackt, da die Mutter sich in der Vergangenheit stets inkorrekt verhalten hat und alles auf dem Rücken der Kinder austrägt.
Trotzdem, vielen Dank fpr die Antwort.
Also erstens ist das nicht unbedingt so und zweitens: was soll deiner Meinung nach die Konsequenz sein? Dürfen Mütter machen was sie wollen? - das kann doch auch nicht sein. Das ist juristisch und auch Kinderpsychologisch nicht zu vertreten