Neubeginn der Gewährleistung?

Von: , Frage gestellt am So, 15. Jul 2001

Hallo,

ich habe eine kurze Frage. Und zwar weiss ich (jedenfalls glaube ich zu wissen), dass falls bei einer Ware ein Teil ausgetauscht wird, ich auf dieses Teil erneut eine Gewaehrleistungspflicht von 6 Monaten habe. Wie ist es aber, wenn ich statt einer reparierten Ware gleich eine komplett neue bekomme? Habe ich dann auf die neue Ware erneut 6 Monate "Garantie" oder laeuft die "Garantie" dann ganz normal aus. Muss mir der Haendler dann fuer das neue Teil erneut eine Rechnung oder aehnliches geben?


MFG
Patrick Preuster

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Neubeginn der Gewährleistung?

    ich habe eine kurze Frage. Und zwar weiss ich (jedenfalls
    glaube ich zu wissen), dass falls bei einer Ware ein Teil
    ausgetauscht wird, ich auf dieses Teil erneut eine
    Gewaehrleistungspflicht von 6 Monaten habe.
    Richtig. In diesem Falle nur auf das Ersatzteil und nicht auf das ganze Gerät. Wie ist es aber,
    wenn ich statt einer reparierten Ware gleich eine komplett
    neue bekomme? Habe ich dann auf die neue Ware erneut 6 Monate
    "Garantie" oder laeuft die "Garantie" dann ganz normal aus.
    Diesen Tausch gibt es eigentlich nicht, ist also im Gesetz nicht vorgesehen. Soweit ich weiß ist das rechtlich gesehen so, dass Du das kaputte Gerät zurückbringst und dafür den Kaufpreis erstattet bekommst. Von diesem Geld kaufst Du gleich wieder ein neues Gerät (nämlich das "Austauschgerät"). Insofern wird ein völlig neuer Kaufvertrag geschlossen. Garantie und alles drum und dran haben mit dem alten Gerät nichts mehr zu tun. Ergo: 6 Monate Garantie.

    Ciao
    Kaj

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Neubeginn der Gewährleistung?

      Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, läuft das so:

      Ab Kaufdatum 6 Monate Garantie. Bei berechtigtem Mangel hat der Hersteller das Recht auf Nachbesserung (sprich: Reparatur). Diese muß jedoch in angemessener Zeit erfolgen (i.d.R. 2-3 Wochen, kommt auf den Artikel an).
      Ist der Artikel dann immer noch nicht funktionsfähig, bzw. der Mangel nicht behoben, kann der Käufer Wandlung geltend machen, d.h. er gibt die Ware zurück und bekommt die Kohle wieder.

      Eine Nachbesserung bzw. ein Umtausch verlängert die Garantie definitiv NICHT!

      Gruß, Michael

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