Neubeginn der Gewährleistung?
Von: , Frage gestellt am So, 15. Jul 2001
Hallo,
ich habe eine kurze Frage. Und zwar weiss ich (jedenfalls glaube ich zu wissen), dass falls bei einer Ware ein Teil ausgetauscht wird, ich auf dieses Teil erneut eine Gewaehrleistungspflicht von 6 Monaten habe. Wie ist es aber, wenn ich statt einer reparierten Ware gleich eine komplett neue bekomme? Habe ich dann auf die neue Ware erneut 6 Monate "Garantie" oder laeuft die "Garantie" dann ganz normal aus. Muss mir der Haendler dann fuer das neue Teil erneut eine Rechnung oder aehnliches geben?
MFG
Patrick Preuster
