Kfz-Versicherung
Von: , Frage gestellt am Mo, 16. Jul 2001
Hallo,
folgender Sachverhalt, der schon ein paar Jahre zurückliegt, hat bei mir zuhause damals für ziemliche Diskussionen gesorgt ;-)
Ich habe meinen Führerschein gegen Ende 1990 gemacht, und weil der Wagen meines Vaters Automatik hatte, bin ich lieber mit dem Toyota Starlet meiner Großmutter gefahren.
Das Problem, das für Diskussion gesorgt hat, war, daß meine Oma geh- und sehbehindert war und der Toyota daher versicherungskostentechnisch günstiger eingestuft war (sie durfte dann auch immer auf den Behindertenparkplätzen stehen). Durfte ich mir dieses Auto ausleihen und als Führerscheinneuling damit fahren? Der Toyota war ein völlig normales Serienfahrzeug ohne besondere Umbauten. Hat sich an der Rechtslage seitdem etwas geändert?
Gruß,
Watchercallit.
