Kfz-Versicherung

Von: , Frage gestellt am Mo, 16. Jul 2001

Hallo,

folgender Sachverhalt, der schon ein paar Jahre zurückliegt, hat bei mir zuhause damals für ziemliche Diskussionen gesorgt ;-)

Ich habe meinen Führerschein gegen Ende 1990 gemacht, und weil der Wagen meines Vaters Automatik hatte, bin ich lieber mit dem Toyota Starlet meiner Großmutter gefahren.

Das Problem, das für Diskussion gesorgt hat, war, daß meine Oma geh- und sehbehindert war und der Toyota daher versicherungskostentechnisch günstiger eingestuft war (sie durfte dann auch immer auf den Behindertenparkplätzen stehen). Durfte ich mir dieses Auto ausleihen und als Führerscheinneuling damit fahren? Der Toyota war ein völlig normales Serienfahrzeug ohne besondere Umbauten. Hat sich an der Rechtslage seitdem etwas geändert?

Gruß,
Watchercallit.

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Minuten 0 hilfreich
    Re: Kfz-Versicherung

    Hi,
    solange im Vertrag kein Passus enthalten ist, der die Benutzung des PKW durch andere Fahrer einschränkt, darf jeder fahren. Dies ist aber bei vielen Sondertarifen der Fall. Sollte also eine Einschränkung bestehen...klaro?

    Gruß,
    Micha

  2. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    ABER !!!

    Ja ja, ich weiß, der nun schon wieder mit dem erhobenen Zeigefinger ;-)

    Versicherungstechnisch denke ich auch, das es ohne Ausschlußklausel kein Problem ist, aber die KFZ-STEUER ist möglicherweise eins.

    Sollte das Fahrzeug steuerbefreit oder minderbesteuert sein (meistens grünes Kennzeichen, muß aber nicht sein), dann darfst Du das Fzg. nur führen, um Deine Oma zu chauffieren z.B. zum Einkaufen, Arzt usw.

    Gruß vom Zivilfahnder

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