Ich möchte Euch fragen, ob mit dem folgenden Zitat eine Verleumdung gegeben ist:
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Vielleicht wird die „braune Sch**“ nur deshalb geduldet, weil ein lukrativer Werbeauftrag der NPD oder der REP’s erwartet wird.
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Ich möchte Euch fragen, ob mit dem folgenden Zitat eine
Verleumdung gegeben ist:
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Vielleicht wird die „braune Sch**“ nur deshalb geduldet, weil
ein lukrativer Werbeauftrag der NPD oder der REP’s erwartet
wird.
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Das ist in meinen Augen lediglich eine Vermutung. Im Rahmen der Meinungsfreiheit durchaus zulässig. Von Verleumdung kann wohl kaum eine Rede sein.
Außerdem fehlt in diesem Fall auch jeder Hinweis darauf, daß der Autor dieses Satzes wissen kann, daß seine Behauptung falsch ist, denn nur dann kann man von Verleumdung sprechen; so wäre es nur üble Nachrede!
Aber wie schon gesagt: Es ist nur eine Vermutung, keine Behauptung und damit völlig in ordnung und straffrei.
Vielleicht wird die „braune Sch**“ nur deshalb geduldet, weil
ein lukrativer Werbeauftrag der NPD oder der REP’s erwartet
wird.
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dieses Zitat stammt aus einem Artikel hier im Forum (finde ihn gerade nicht). Es ging bei der Diskussion um einen gewissen Herrn S.S. (der mittlerweile gelöscht ist) sowie um den entsprechenden Vergleich zum Rausschmiss von ErBi. Im Zusammenhang gesehen war die Bemerkung wohl eher ironisch/sarkastisch zu verstehen. Ergibt sich evtl. hieraus eine andere Betrachtungsweise?.