Wer ist Eigentümer eines Autos?

Von: , Frage gestellt am Mi, 18. Jul 2001

Hi Leute!

Ich habe mal eine (zugegebenermaßen) sehr dämliche Frage - aber wir haben uns gerade in der Kneipe über diese Frage die Köpfe heißgeredet und sind zu keinem Schluß gekommen. Folgende Frage:

Wer ist Eigentümer eines Autos?
Die (natürliche oder rechtliche) Person, die im Kfz-Brief eingetragen ist, oder die Person, die den Kfz-Brief besitzt (man beachte die rechtlich unterschiedliche Definition von "Besitz" zu "Eigentum"). Wenn ich mir ein Auto auf Kredit kaufe und den Kfz-Brief bei der Bank hinterlegen muß, bin ich dann Eigentümer des Autos oder ist es die Bank?

Hintergrund dieser blöden Frage ist nämlich folgendes: Wenn der Besitzer des Kfz-Briefes der Eigentümer des Autos ist, müßte er dann nicht auch die GEZ-Gebühren für das Autoradio zahlen? Stehen die Banken bei der GEZ mit -zig tausenden von Mark im Soll? Was ist mit den Radios in den nicht verkauften Autos eines Händlers - GEZ-pflichtig oder nicht (bekanntlich muß das Radio nicht betrieben, sondern nur betriebsfähig sein, damit die GEZ zulangen kann).

Mittlerweile laufen bei uns die ersten Wetten - und ich würde beim nächsten Treff ganz gerne ein paar Bierchen ohne Löhnung zischen... ;-) (Mein Tip war: die eingetragene Person zahlt die GEZ)

Irgendwelche Meinungen dazu?

Grüße
Siegfried

13 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden 1 hilfreich
    Re: Wer ist Eigentümer eines Autos?

    Hallo Siegfried,

    ohne es wirklich belegen zu können, sage ich mal.
    Die eingetragene Person im Brief ist der Halter. Der Besitzer des Briefes ist der Eigentümer.
    Der Halter muß zahlen.

    Prost
    Michael

    • Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
      nicht ganz

      Hallo Michael, Die eingetragene Person im Brief ist der Halter.
      Halter ist, wer die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Kfz. innehat. Dabei wird üblicherweise (Anscheinsbeweis, widerlegbar) davon ausgegangen, dass das die eingetragene Person ist.
      Häufig ist jedoch das Fz. auf eine Firma eingetragen oder aus versicherungstechnischen Gründen z.B. auf den Vater, die Tochter fährt jedoch. In letzterem Fall ist die Tochter Halter(in) des Fz's, im ersten Fall kommt aus auf die Fa. an.
      (Beispiel: bei der Polizei ist der Dienststellenleiter Halter der Dienstfahrzeuge)

      Gruß
      HaWeThie

      • Antwort von nach 8 Stunden 1 hilfreich
        Re: Danke, man lernt nie aus o.w.T.:-)

        Da steht doch ohne weiteren Text!

  2. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Wer ist Eigentümer eines Autos?

    Mahlzeit! Wer ist Eigentümer eines Autos?
    Eigentümer ist der Besitzer des Kfz-Briefes. Also beispielsweise die Bank. Bis sie den Brief herausgibt.

    Besitzer des Autos ist derjenige, der die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat. Dabei ist es unrelevant, ob diese Person auch im Brief eingetragen ist. Hintergrund dieser blöden Frage ist nämlich folgendes: Wenn
    der Besitzer des Kfz-Briefes der Eigentümer des Autos ist,
    müßte er dann nicht auch die GEZ-Gebühren für das Autoradio
    zahlen?
    Es ist unrelevant, wer Eigentümer des Fahrzeugs ist. Genauso unrelevant ist allerdings auch die eingetragene Person. Relevant für die GEZ ist der Besitzer des Fahrzeugs. Also die Person, die über das Fahrzeug die Verfügungsgewalt hat. Hilfsweise richtet sich aber die GEZ (natürlich) an den eingetragenen Halter, denn dieser wird definitiv wissen (müssen), wer der Besitzer des Fahrzeugs ist. Irgendwelche Meinungen dazu?
    Siehe oben. Reicht Dir das? Ich hoffe doch. Ist ein etwas kniffliges Thema, finde ich jedenfalls.

    So long.
    Mathias

    • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Wer ist Eigentümer eines Autos?

      Eigentümer eines Autos ist einfach derjenige, dem es übergeben wurde mit dem Konsens, dass das Eigentum übergehen soll (§ 929 BGB)

      Was dann in den Papieren steht, ist hautpsächlich verwaltungsrechtlich von Bedeutung. Im Fahrzeugschein steht der KFZ-Halter (in Österreich "Zulassungsbesitzer").

      Besitzer nach deutschem Recht ist derjenige, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Sache hat hat.

      Die Bank kann Eigentümer eines Fahrzeuges sein oder nicht, sie wird aber nicht automatisch mit Inbesitznahme des Fahrzeugbriefs Eigentümer (es kann sich genauso um die Begründung eines Pfandrechtes handeln) [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Wer ist Eigentümer eines Autos?

        Hi, Tom! Die Bank kann Eigentümer eines Fahrzeuges sein oder nicht, sie
        wird aber nicht automatisch mit Inbesitznahme des
        Fahrzeugbriefs Eigentümer (es kann sich genauso um die
        Begründung eines Pfandrechtes handeln)
        Da sich Banken bei einem Kreditkauf eigentlich immer eine entsprechende Klausel einbauen, sind sie dann doch Eigentümer. Dort heißt es nämlich "...bleibt bis zur vollständigen Tilgung unser Eigentum..." oder so ähnlich.

        Aber sonst hast Du eigentlich Recht was das Eigentum angeht.

        So long.
        Mathias

    • Antwort von nach 6 Stunden 1 hilfreich
      Re^2: Wer ist Eigentümer eines Autos?

      Hallo Mathias,

      diese Frage hat mich auch schon immer brennend interessiert....nun bin ich aber irgendwie skeptisch. Wer ist Eigentümer eines Autos?
      Eigentümer ist der Besitzer des Kfz-Briefes. Also
      beispielsweise die Bank. Bis sie den Brief herausgibt.
      Bank ok....aber was ist, wenn ein "Freund", der mal alleine in meiner Wohnung war, sich meinen Fahrzeugbrief aneignete ?
      Er kann ja dann irgendwann später, wenn es für ihn interessant wird, behaupten, er sei der Eigentümer, weil er hat ja den Brief.
      Nun muß ich beweisen, dass er mir den Brief entwendet hat.
      Da ich nun nicht täglich nach meinem Brief schaue, kann es sein, dass mir der Verlust noch gar nicht aufgefallen ist und ich es deshalb bisher nicht der Polizei meldete.

      Deine Aussage bedeutet für mich im Umkehrschluß, dass der, der den Brief zwischen die Finger bekommt, Eigentümer ist und der wahre Eigentümer mit leeren Händen bzw. ohne Auto dasteht.
      Habe ich das so richtig verstanden ? Besitzer des Autos ist derjenige, der die Verfügungsgewalt
      über das Fahrzeug hat. Dabei ist es unrelevant, ob diese
      Person auch im Brief eingetragen ist.
      Wie läßt sich soetwas im Zweifelsfall denn eigentlich vor Gericht beweisen ?
      Hast du eine Idee ?

      So long,
      Vanessa

      • Antwort von nach 6 Stunden 1 hilfreich
        Re^3: Wer ist Eigentümer eines Autos?

        Hallo Vanessa, diese Frage hat mich auch schon immer brennend
        interessiert....nun bin ich aber irgendwie skeptisch.
        Ist ein interessantes Thema, da hast Du wohl Recht. Bank ok....aber was ist, wenn ein "Freund", der mal alleine in
        meiner Wohnung war, sich meinen Fahrzeugbrief aneignete ?
        Er kann ja dann irgendwann später, wenn es für ihn interessant
        wird, behaupten, er sei der Eigentümer, weil er hat ja den
        Brief.
        Theoretisch könnte er mit dem Brief zur Zulassungsstelle gehen und eine Umschreibung auf seinen Namen veranlassen. Ohne die Zulassung (Kfz-Schein) wird es aber zumindest "unbequeme" Nachfragen geben. Er könnte aber z.Bsp. behaupten, er hätte den Wagen gekauft und der Vorbesitzer hätte die Zulassung verloren... Aber in jedem Fall gäbe es da kleinere Schwierigkeiten. Man kommt aber mit ein wenig Geschick und entsprechendem Auftreten damit durch. Witzigerweise will in der Zulassungsstelle keiner einen Kaufvertrag sehen. Nun muß ich beweisen, dass er mir den Brief entwendet hat.
        Da ich nun nicht täglich nach meinem Brief schaue, kann es
        sein, dass mir der Verlust noch gar nicht aufgefallen ist und
        ich es deshalb bisher nicht der Polizei meldete.
        Das ist die zweite Seite. Zivilrechtlich oder ggf. auch Strafrechtlich müßte man hier seine Ansprüche erstmal durchsetzen. Kann recht langwierig werden, auch wenn man im Recht ist. Wer solche Aktionen drauf hat, wird wohl auch bei Bedarf einen Zeugen präsentieren können. Deine Aussage bedeutet für mich im Umkehrschluß, dass der, der
        den Brief zwischen die Finger bekommt, Eigentümer ist und der
        wahre Eigentümer mit leeren Händen bzw. ohne Auto dasteht.
        Habe ich das so richtig verstanden ?
        Wie gesagt,theoretisch ist alles möglich. Das bedeutet eigentlich nur, das man seinen Kfz-Brief immer schön ordentlich verwahren sollte. Wie läßt sich soetwas im Zweifelsfall denn eigentlich vor
        Gericht beweisen ?
        Hast du eine Idee ?
        Der Fakt, das man ja noch die Zulassung hat und kein Kaufvertrag vorliegt, sollte auch jeden Richter ins Zweifeln bringen. Zumal man ja auch im Besitz des Fahrzeugs und der Schlüssel wäre. Nach allgemeiner Denke verkauft heute ja niemand ein Auto ohne Kaufvertrag. Und selbst, wenn man ein Auto verschenkt, macht man dazu meist ein Stück Papier. Ich glaube, das man vor Gericht ganz gute Karten hat.

        Aber trotzdem sollte man schön auf seinen Brief aufpassen. Wer will schon soviel Streß haben :-)

        So long.
        Mathias

        • Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
          Vielen Dank, Mathias

          ...nun weiß ich Bescheid.

          Ich habe mal wieder völlig verquer gedacht und dabei vergessen, dass man ja ein Auto nicht mal eben so in die Hosentaschen stecken kann ;-)

          Dank Dir :-))

          Vanessa



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