Markenrecht
Von: , Frage gestellt am Mi, 18. Jul 2001
Hallo allerseits,
eine theoretische Frage zum Markenrecht: Ein bundesweit tätiges, aber relativ unbekanntes Unternehmen U nutze seit ca. einem Jahr eine Marke M. Jetzt wird diese Marke von einem Unternehmen B im selben Bereich angemeldet, und danach auch genutzt. U erfährt davon natürlich nichts, könnte der Eintragung meineswissen s eh nicht widersprechen, das es ja M nicht eingetragen hat. Allerdings besteht nun meineswissens nachträglich ein Anspruch auf Löschung, da M ja schon vor Eintragung durch B von U genutzt wurde. Erst danach könnte U gegen B auf Unterlassung klagen.
Von Eintragung in Bereichen, in denen die Marke noch nicht genutzt wird, vereinfacht eine Eintragung also vor allem die Durchsetzung am Recht, am Namensrecht selbst ändert es aber nichts? Stimmt das?
Jetzt mal folgende Abwandlung: B sei ein bekanntes Unternehmen mit finanzieller Leistungsfähigkeit. B bewirbt nun die Marke M und diese ist schon nach den ersten Fernehspots als Marke von M bekannt. Die Gesellschafter von U sehen natürlich auch die Fernsehspots und wollen dagegen vorgehen. Könnte ein Gericht nun sagen, dass U zwar die älteren Rechte hatte, diese aber durch die nun größere Bekanntheit von M als Marke von B verwirkt wären?
Danke
Michael
