Gibt es ein Gesetz, um eine Firma, die zum Vorstellungsgespräch einlädt, auch die Fahrtkosten zu übernehmen?
Danke für eure Hilfe
Anne
Gibt es ein Gesetz, um eine Firma, die zum Vorstellungsgespräch einlädt, auch die Fahrtkosten zu übernehmen?
Danke für eure Hilfe
Anne
Nöööö! Das ist leider dein Privatvergnügen. Du kannst es aber von der Steuer absetzen (von der massigen Knete, die du mit dem neuen Job ja dann verdienst…)- ist doch auch schon was, oder?
Gruß
Stefan
P.S.: Manche (grosse) Firmen übernehmen die Kosten meist trotzdem, aber das ist Kulanz.
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Nöööö! Das ist leider dein
Privatvergnügen. Du kannst es aber von
der Steuer absetzen (von der massigen
Knete, die du mit dem neuen Job ja dann
verdienst…)- ist doch auch schon was,
oder?Gruß
StefanP.S.: Manche (grosse) Firmen übernehmen
die Kosten meist trotzdem, aber das ist
Kulanz.
Hallo Stefan,
da muß ich Dich leider berichtigen: fordert ein Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Vorstellung auf (und dahin ging die Fragestellung)so hat er diesem nach §§ 662-676 BGB ohne Rücksicht darauf, ob später ein Arbeitsverhältnis zustandekommt, die erwachsenden notwendigen Auslagen und Verdienstausfälle zu ersetzen.(S.Schaub, Arbeitsrechthandbuch § 26 II 1)
Gruß
JN
Hallo Jost,
ob man die Aufforderung zu einem Vorstellungsgespräch als Auftrag iSd § 662 ansehen kann ist meines Erachtens allerdings sehr umstritten.
viele Gruesse,
Bettina
Oh Elend!
So’n Schiet! Da hat mich mein Steuerberater doch tatsächlich „desinformiert“!!! Den hatte ich nämlich genau das vor 'nem Jahr mal gefragt. Kann ich den jetzt eigentlich deshalb haftbar machen? *geifer*
…oder kommt es auf die Formulierung an? Zum letzten Vorstellungsgespäch „aufgefordert“ wurde ich beim Bund - ansonsten wurde ich immer „eingeladen“
Stefan
Eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch stellt keinen Auftrag der Firma dar und ist daher auch nicht ersatzpflichtig.
Hi,
die Formulierung allein macht es nicht aus. Aber wenn Du die Fahrtkosten vom Arbeitgeber bezahlt bekommst, dann kannst Du sie ja auch nicht mehr von der Steuer absetzen, insofern…
Bettina
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Also wenn von mir einer die Fahrtkosten haben wollte, waere es ein Grund ihm den Job nicht zu geben. Wer weiss, was dem noch alles fuer Kosten einfallen wuerden? Womoeglich eine Rolle Klopapier, weil er wegen dem Termin so nervoes war, dass er Durchfall bekommen hat…
Gruss - Roland
Ja dies gibt es !
Wenn ein Arbeitgeber zu einem Vorstellungsgespräch einläd ist er Verpflichtet die „Reise“ kosten vom Wohnort ab zu bezahlen.
(Ich weiß aber nicht die § die dies Regeln
ein tip fragt mahl bei der Handwerkskammer nach die geben gerne auskunft.
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Hallo Bettina,
da gebe ich Dir recht, aber nenn mir nur eine einzige juristische Frage, die nicht umstritten ist. Du weißt doch: 2 Juristen…
Zu der oben genannten Fundstelle, aus meiner Ansicht nach einem Standardwerk, füge ich weitere hinzu: Palandt; Thomas; Kom. z. BGB, 57. Aufl. 1998; § 670, Anm. 1.
Letztendlich ist aber doch die Frage nach dem praktischen Bezug. Ich bin seit über 10 Jahren in leitender Stellung in mehreren Firmen tätig und habe zig Vorstellungsgespräche auf AG-Seite mitgemacht. Ein souveräner und seriöser Personalchef fragt, zumindest bei niedrigeren Gehaltsgruppen, ob der Bewerber Auslagen hatte. In den seltesten Fällen wurde die Frage bejaht. In diesem Zusammenhang möchte ich aber noch auf die Antworten von Roland und Raymond eingehen. Roland: Dein Beitrag ist Deine Meinung und hilft dem Fragesteller, der eine berechtigte jur. Frage gestellt hat, keinen Milimeter weiter. Also was soll das? Im übrigen kann es durchaus legitim sein die Kosten erstattet zu bekommen, z. Bsp. bei einem arbeitslosen Bewerber, der eine lange Fahrtstrecke hinter sich gebracht hat und der bereits mehrere erfolglose Gespräche absolviert hat.
Zu Raymond: Woher beziehst Du die Wahrheit? Reichen die o.g. Fundstellen?
Gruß
JN
Jo
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Hallo Anne,
u.U. kann man auch das Arbeitsamt um Kostenersatz bitten, das geht dann, wenn man
-arbeitslos gemeldet ist
und
-einem schwer (!) vermittelbaren Beruf
und
-eine kulante® Sachbearbeiter(in)
hat.
Gruß! Mic
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Hallo Jost,
Du hast Recht, mich hat die Frage selbst interessiert, hab noch mal nachgesehen, nach der Rechtsprechung handelt es sich tatsächlich um einen Auftrag.
Sorry,
Bettina
Hallo Bettina,
da gebe ich Dir recht, aber nenn mir nur
eine einzige juristische Frage, die nicht
umstritten ist. Du weißt doch: 2
Juristen…Zu der oben genannten Fundstelle, aus
meiner Ansicht nach einem Standardwerk,
füge ich weitere hinzu: Palandt; Thomas;
Kom. z. BGB, 57. Aufl. 1998; § 670, Anm.
1.Letztendlich ist aber doch die Frage nach
dem praktischen Bezug. Ich bin seit über
10 Jahren in leitender Stellung in
mehreren Firmen tätig und habe zig
Vorstellungsgespräche auf AG-Seite
mitgemacht. Ein souveräner und seriöser
Personalchef fragt, zumindest bei
niedrigeren Gehaltsgruppen, ob der
Bewerber Auslagen hatte. In den seltesten
Fällen wurde die Frage bejaht. In diesem
Zusammenhang möchte ich aber noch auf die
Antworten von Roland und Raymond
eingehen. Roland: Dein Beitrag ist Deine
Meinung und hilft dem Fragesteller, der
eine berechtigte jur. Frage gestellt hat,
keinen Milimeter weiter. Also was soll
das? Im übrigen kann es durchaus legitim
sein die Kosten erstattet zu bekommen, z.
Bsp. bei einem arbeitslosen Bewerber, der
eine lange Fahrtstrecke hinter sich
gebracht hat und der bereits mehrere
erfolglose Gespräche absolviert hat.
Zu Raymond: Woher beziehst Du die
Wahrheit? Reichen die o.g. Fundstellen?
Gruß
JN
Jo
Vielen Dank Jost fur deine sehr praezise Antwort. Es hat mir sehr weitergeholfen. Ich hoffe damit kann ich die Kosten bei diesen 2 Firmen erstattet bekommen. Wie schon in einer anderen Antwort gesagt, bin ich in der Situation, daß ich viele Gespraeche hinter mir habe, und immer noch auf der Suche bin. Wenn man alles addiert, kommt eine schoene Summe zustande. Ich kann es mir leider nicht leisten jede 2. Woche 500 km zu fahren und alle Kosten selber tragen.
Gruß
Anne
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