Wenn im Kaufvertrag für die Wohnung vermerkt ist, daß der Mann nicht wesentliche Vermögensteile der Ehe veräußert, so ist er der alleinige Besitzer und damit wird gar nichts vererbt.
Gruß Christian
Anmerkung: Bei jedem Verkauf von Grundstücken durch mich (Mitarbeiter bei einem Bauträger) an Einzelpersonen, welche verheiratet waren / sind, mußte ich diesen Passus mit in den Kaufvertragsentwurf aufnehmen.
für den Fall, dass der Eintrag über die Wesentlichen Vermögensteile im Vertrag fehlt, sind euro Angaben leicht widersprüchlich. Das heisst, dass ich das Puzzel weiter zusammenflicken muss.
da die Ehefrau vorverstorben ist und der Ehemann beim Tod seiner Frau Alleineigentümer der Immobilie war, ändert sich durch den Erbfall an den Eigentumsverhältnissen nichts, der Ehemann bleibt Alleineigentümer. Die sich aus § 1365 BGB ergebende Verfügungsbeschränkung bei Verfügungen eines Ehegatten spielt in Deinem Fall keine Rolle, weil der Ehemann ja Eigentümer ist und nicht über sein Vermögen verfügt.
Gruß Wilhelm
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