Unterschiede

Von: , Frage gestellt am Fr, 20. Jul 2001

Was ist rechtlich der Unterschied zwischen


- übler Nachrede
- Veleumdung
- Beleidigung


Was nützt da einem noch die Meinungsfreiheit ?

Gruß,
P.D.

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 15 Minuten 0 hilfreich
    Re: Unterschiede

    Hi P.D. - übler Nachrede
    - Veleumdung
    - Beleidigung

    Was nützt da einem noch die Meinungsfreiheit ?
    Wenn du schon aus dem GG Texte liest, solltest du vorne anfangen:

    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. )
    Viele Grüße
    Michael

    • Antwort von nach 21 Minuten 0 hilfreich
      Ergänzung..

      Hier nochmal genauer die Antwort auf die Frage der Meinungsfreiheit:

      --------------------
      Artikel 5 Meinungsfreiheit

      (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

      (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
      ---------------------

      Wie du siehst ist in Absatz 2 die persönliche Ehre geschützt.

      Viele Grüße
      Michael

  2. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Unterschiede

    Hallo P.D., Was ist rechtlich der Unterschied zwischen

    - übler Nachrede
    - Veleumdung
    - Beleidigung
    So stehts im StGB:

    § 185 StGB Beleidigung
    Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    § 186 StGB Üble Nachrede
    Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    § 187 StGB Verleumdung
    Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Was nützt da einem noch die Meinungsfreiheit ?
    Deine Meinungsfreiheit in der Diskussion um bestimmte Themen bleibt unangetastet. Sie ist allerdings kein Persilschein dafür, zu jemanden "Sie A....loch" o. ä. zu sagen oder jemanden durch unwahre Äußerungen in Misskredit zu bringen. Oder wie siehst Du das?

    Liebe Grüße
    Chicci

    • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Unterschiede

      Hallo Chicci,

      vielen Dank für die ausführliche Beantwortung meines Postings. § 185 StGB Beleidigung
      Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
      oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer
      Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei
      Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
      Was genau versteht den der Jusrist unter dem Begriff der "Tätlichkeit".

      Wenn ich sage: "Du Arschloch" ist es eine Beleidigung.

      Sage ich aber : "Ich bin der Meinung, du bist ein Arschloch" ist es keine Beleidigung - oder ?

      Was ich genau damit sagen möchte ist: Wenn ich etwas unter dem Deckmantel meiner Meinung äußere, ist dies dann überhaupt strafbar ? Was nützt da einem noch die Meinungsfreiheit ?
      Deine Meinungsfreiheit in der Diskussion um bestimmte Themen
      bleibt unangetastet. Sie ist allerdings kein Persilschein
      dafür, zu jemanden "Sie A....loch" o. ä. zu sagen oder
      jemanden durch unwahre Äußerungen in Misskredit zu bringen.
      Oder wie siehst Du das?
      Hmm..leider kann ich so auf die schnelle keinen Unterschied zwischen übler Nachrede und Verleumdung erkennen. Könntest Du es mir noch anhand eines Beispieles erklären ?


      Gruß,

      P:D:

      • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Unterschiede

        Nochmal hallo, P.D.! Was genau versteht den der Jusrist unter dem Begriff der
        "Tätlichkeit".
        Ich bin zwar kein Jurist ;-), aber eine Tätlichkeit ist zum Beispiel, wenn Du mit erhobenem Mittelfinger auf jemanden zugehst, ihm mit eben diesem energisch auf den Oberkörper hämmerst und ihn dabei beschimpfst.
        Eine Ohrfeige kann auch eine Beleidigung mittels einer Tätlichkeit sein. Wenn ich sage: "Du Arschloch" ist es eine Beleidigung.
        Sage ich aber : "Ich bin der Meinung, du bist ein Arschloch"
        ist es keine Beleidigung - oder ?
        Das ist hart an der Grenze, weil Du ja doch eine eigene Wertäußerung in Deine Aussage legst, auch wenn Du sagst "ich bin der Meinung". Also darauf, dass Du im Fall der Fälle straffrei ausgehen würdest, würde ich mich nicht verlassen. Hmm..leider kann ich so auf die schnelle keinen Unterschied
        zwischen übler Nachrede und Verleumdung erkennen. Könntest Du
        es mir noch anhand eines Beispieles erklären ?
        Der Unterschied ist wohl folgender:

        Bei der üblen Nachrede weißt Du selbst nicht, ob das, was Du über jemanden wiedergibst WAHR ist.

        Bei Verleumdung stellst Du eine vorsätzlich falsche Behauptung auf.

        Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen.

        Schönen Tag noch!

        Chicci

        • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
          Ich versuch's auch mal

          Nochmal hallo, P.D.!
          Auch hallo ;-)
          Habe meinen Text mit ZV gekennzeichnet, zur besseren Übersicht. Was genau versteht den der Jusrist unter dem Begriff der
          "Tätlichkeit".
          Chicci::Ich bin zwar kein Jurist ;-), aber eine Tätlichkeit ist zum Beispiel, wenn Du mit erhobenem Mittelfinger auf jemanden
          zugehst, ihm mit eben diesem energisch auf den Oberkörper
          hämmerst und ihn dabei beschimpfst.
          Eine Ohrfeige kann auch eine Beleidigung mittels einer
          Tätlichkeit sein.
          ZV: Jemanden anspucken (oder auch vor die Füße) kann auch eine Beleidigung sein. Die Beleidigung definiert sich u.a. auch in einer Handlung, die dazu geeignet ist, die Ehre des Anderen herabzusetzen. Wenn ich sage: "Du Arschloch" ist es eine Beleidigung.
          Sage ich aber : "Ich bin der Meinung, du bist ein Arschloch"
          ist es keine Beleidigung - oder ?
          Chicci: :Das ist hart an der Grenze, weil Du ja doch eine eigene Wertäußerung in Deine Aussage legst, auch wenn Du sagst "ich
          bin der Meinung". Also darauf, dass Du im Fall der Fälle
          straffrei ausgehen würdest, würde ich mich nicht verlassen.
          ZV: Ich bin der Meinung, daß dies überhaupt nicht an der Grenze ist! Das ist definitiv eine Beleidigung. Auch mit der Aussage: "Du bist ein Arschloch!" teilst Du Deine Meinung mit, ob Du das jetzt in einem weiteren Halbsatz dazu sagst oder nicht. Und wie Michael Weber richtig angemerkt hat, geht die Meinungsäußerung eben nur so weit, wie sie andere Rechtsvorschriften nicht verletzt. Da hier aber der Tatbestand der Beleidigung aus dem Strafgesetzbuch vorliegt, rückt hier die freie Meinungsäußerung in den Hintergrund. Hmm..leider kann ich so auf die schnelle keinen Unterschied
          zwischen übler Nachrede und Verleumdung erkennen. Könntest Du
          es mir noch anhand eines Beispieles erklären ?
          Chicci: :Der Unterschied ist wohl folgender:
          Bei der üblen Nachrede weißt Du selbst nicht, ob das, was Du
          über jemanden wiedergibst WAHR ist.
          ZV: Da stimme ich Chicci zu. Beispiel: Du verbreitest, daß der Fritz Mustermann krumme Geschäfte macht, weißt aber nicht genau ob das eigentlich stimmt oder nicht.
          Chicci: :Bei Verleumdung stellst Du eine vorsätzlich falsche Behauptung auf.
          ZV: Hier sehe ich es etwas anders. Der Tatbestand verlangt nicht, daß Du die Behauptung aufstellst bzw. "erfindest", es reicht das Verbreiten, also zB. das Weitererzählen. Im Gegensatz zur Üblen Nachrede weißt Du in diesem Fall, daß der Fritz Mustermann seine Kohle brav im Büro oder am Fließband verdient, Du behauptest jedoch trotz dieses Wissens, daß er "krumme Dinger" dreht.

          Eine nicht unwichtige Frage bei beiden Tatbeständen ist jedoch: Welche Behauptung ist heutzutage noch geeignet, jemanden in der öffentlichen Meinung in "Misskredit" zu bringen???
          * Der hat Schulden?
          * Der ist schwul?
          * Die geht auf den Strich?
          Alles eigentlich relativ normal bzw. geduldet in unserer Gesellschaft.
          Schulden hat fast jeder, Politiker sind auch schwul (Zitat: "..und das ist auch gut so") und was an einer Prostituierten so schlimm sein soll, weiß ich jetzt auch grad nicht. Wie gesagt, die "öffentliche Meinung" zählt und was die ist, entscheiden eben meist Richter ;-)
          Chicci: :Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen. Schönen Tag noch!
          Chicci
          dito, vom Zivilfahnder

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