Welches Recht bei Änderung des Arbeitsgebietes

Von: , Frage gestellt am Mo, 23. Jul 2001

Jemand hat einen Vertrag, ohne irgendwelche "multifunktionalen" Vereinbarungen und mit der Zeit verändert man (AG) sein Arbeitsgebiet. Sprich er muss eine fachlich fremde Abteilung betreuen und soll plötzlich so Dinge wie Kalt-Akquise machen.

Was kann/sollte er tun.
Ein Aufgeben dieses Arbeitsplatzes wäre völlig akzeptabel, aber wenn er selber kündigt hängt er erstmal in der Luft und erhält eine Sperrfrist vom AA.

Für Hinweise und Tip - DANKE .

Gruß
Uli

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Welches Recht bei Änderung des Arbeitsgebietes

    Jemand hat einen Vertrag, ohne irgendwelche
    "multifunktionalen" Vereinbarungen und mit der Zeit verändert
    man (AG) sein Arbeitsgebiet. Sprich er muss eine fachlich
    fremde Abteilung betreuen und soll plötzlich so Dinge wie
    Kalt-Akquise machen.
    Liebe Ulrike,
    abstrakt - wie Du schreibst - läßt sich das in der hier gebotenen Kürze nicht sagen. Vor Jahrzehnten habe ich einmal ein Buch darüber geschrieben, wo die Grenze zwischen (zulässiger) Ausübung des Weisungsrechts und (der VeränderungsKündigung) liegt. Man muesste dazu alle Einzelheiten kennen: den Wortlaut des Anstellungsvertrages, evtl. eingreifende kollektivrechtlich geltende Regelung, die Arbeitsplatzbeschreibung vor der Veränderung, die Arbeitsplatzbeschreibung nach der Veränderung, die Bekanntgaben des Arbeitsgebers hinsichtlich der Veränderung (Erklärung Dir gegenüber oder allgemeine Mitteilungen).
    Wenn es Dir die Sache dann wert ist - ich weiss, der Gang wird mühsam - dann nimm am besten alle diese Papiere und gehe zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
    Ich wünsche viel Erfolg
    Alexander Boeker

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