Frage eines Ausländers

Von: , Frage gestellt am Mo, 23. Jul 2001

Grüezi mittenand

Ich habe am Wochenende gehört, dass bekannten dt. Krawalltouristen verboten wurde, Deutschland zu verlassen, finde ich ja vom Grundsatz her in Ordnung, aber kann mir jemand sagen, auf welcher Rechtsbasis diese Verbote stehen.

Verstossen derartige Verbote nicht gegen das Grundrecht auf Frezizügigkeit bzw. gegen EU-Recht?

Danke für die Antworten.

Adiö
Frey, Walter

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
    Re: Frage eines Ausländers

    Hallo Walter,

    doch, dies geht schon ganz legal zu. Entscheidend ist hier das Passgesetz, wenn ich mich da recht an alte Studienzeiten erinnere; und wenn es um die Schengen-Staaten geht vermutlich auch das Schengener Abkommen.

    Wie das eben so mit allen Rechten ist, die einem so zustehen; wenn man sie offensichtlich mißbrauchen will, werden sie einem eben sicherheitshalber eingeschränkt. Schließlich ließt kein Politiker gerne, dass seine Landsleute nur zum Krawallmachen durch die Lande ziehen und unser ohnehin schon beschädigtes Image im Ausland weiter kaputt machen.

    Gruß vom Wiz [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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