Ich habe am Wochenende gehört, dass bekannten dt. Krawalltouristen verboten wurde, Deutschland zu verlassen, finde ich ja vom Grundsatz her in Ordnung, aber kann mir jemand sagen, auf welcher Rechtsbasis diese Verbote stehen.
Verstossen derartige Verbote nicht gegen das Grundrecht auf Frezizügigkeit bzw. gegen EU-Recht?
doch, dies geht schon ganz legal zu. Entscheidend ist hier das Passgesetz, wenn ich mich da recht an alte Studienzeiten erinnere; und wenn es um die Schengen-Staaten geht vermutlich auch das Schengener Abkommen.
Wie das eben so mit allen Rechten ist, die einem so zustehen; wenn man sie offensichtlich mißbrauchen will, werden sie einem eben sicherheitshalber eingeschränkt. Schließlich ließt kein Politiker gerne, dass seine Landsleute nur zum Krawallmachen durch die Lande ziehen und unser ohnehin schon beschädigtes Image im Ausland weiter kaputt machen.
Gruß vom Wiz
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