Samstag = Werktag

Huhu!

Dies ist ja allgemein bekannt und so muss man in vielen Städten am Samstag für’s Parken zahlen. Aber wo steht das? In welchen Gesetz, in welcher Verordnung?

Bye, Vanessa

Hallo Vanessa,

ich durfte vor einiger Zeit auch ein Knöllchen zahlen, weil ich es nicht gewußt habe.

Zu finden ist dies im § 193 des BGB:
Ist an einem bestimmten Tag oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsorte staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

Dazu noch eine Entscheidung des Amtsgerichtes Rosenheim:
Sachverhalt : Der Betreffende hat seinen Pkw an einem Samstag auf einem Platz geparkt, auf welchem laut Zeichen 286 mit dem Zusatzschild " an Werktagen Verboten " Parken verboten war.
Der Betreffende erhielt ein Bußgeld für falsches Parken. Hiergegen hat er Einspruch eingelegt, da er der Meinung war, daß der Samstag kein Werktag ist.
Entscheidungsgründe : Der Betreffende hat sich durch das verbotswidrige Parken einer Ordnungswidrigkeit schuldig gemacht.
Auch der Samstag ist ein Werktag. In der Regelung des § 193 BGB ist der Samstag neben allgemeinen Feiertagen und Sonntagen ausdrücklich aufgeführt. Hieraus ergibt sich, daß der Samstag den Sonn- und Feiertagen eben nicht gleichgestellt ist, sondern einen Werktag darstellt.

Irgendwann hat sich auch das Landgericht Düsseldorf damit beschäftigt. Da finde ich das Urteil aber gerade nicht, es war aber identisch mit dem o.g.

Gruß
Henning

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Huhu!

Danke!
Obwohl ich ja finde, dass die Erklärung eher an den Haaren herbeigezogen klingt…naja, Juristen! :wink:))

bye, Vanessa

Huhu!

Weisst du zufällig von wann und wo das Urteil ist?

bye, Vanessa

Wo ist da die Logik?
Hallo Radagast,

nach welchen logischen Regeln arbeiten eigentlich Juristen?

Ist an einem bestimmten Tag oder innerhalb einer Frist eine
Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und
fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf
einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsorte
staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen
Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der
nächste Werktag.

Hier steht doch sinngemäß: „Ist der Tag ein Sonntag, Feiertag oder Samstag, so tritt an dessen Stelle der nächste Werktag.“

Nach meinem schlichten (und zugegebenermaßen nicht juristischen) Verständnis heißt das doch eigentlich, daß der Samstag eben kein Werktag ist. Oder tritt er an seine eigene Stelle?

Mit kopfschüttelnden Grüßen

Kubi

Hallo,

Hier steht doch sinngemäß: „Ist der Tag ein Sonntag, Feiertag
oder Samstag, so tritt an dessen Stelle der nächste Werktag.“

Nach meinem schlichten (und zugegebenermaßen nicht
juristischen) Verständnis heißt das doch eigentlich, daß der
Samstag eben kein Werktag ist. Oder tritt er an seine eigene
Stelle?

Der Samstag ist als Tag auf den ein Fristende steht ausgeschlossen. Daraus folgt, daß er zwar ein Werktag ist, nicht jedoch Tag des Fristendes sein kann. Ich kann zwar aus obiger Vorschrift auch nicht explizit lesen, daß er ein Werktag ist, aber mit der Regelung wäre er auch ausgeschlossen, wenn er ein Werktag wäre.

zum Verständnis: wenn der obige Satz lauten würde: „Fällt das Fristende auf einen Feiertag oder nicht auf einen Mittwoch, so ist sie am darauffolgenden nächsten Mittwoch fällig“ Dies würde bedeuten, daß eine Frist immer nur am Mittwoch auslaufen kann. Wäre der entsprechende Mittwoch ein Feiertag, würde die Frist erst eine Woche später am Mittwoch auslaufen.

War das verständlich?

Frage an alle: wo steht nun genau, daß der Samstag ein Werktag ist?

Gruß
Daniel Scholdei

Typisch Deutsch??
Hallo Vanessa, Hallo Rest der Welt

da fragt man sich doch immer, warum es in Deutschland so viele Gesetze und Verordnungen gibt, dass alles aber auch wirklich alles geregelt ist und dann so eine Frage :wink:

Für alles, was nicht ausdrücklich „gesetzlich“ geregelt ist, gibt es Auslegungen (eigenes Fach im Jurastudium: Juristische Methodik). Ein Beispiel für Auslegungen ist ja unten aufgeführt.

Da man ja auch durchaus unterschiedlich auslegen kann, werden dann die Gerichte bemüht, die entscheiden müssen.
Für deine Frage habe ich hier zwei Urteile:

  • Auch der Samstag ist ein Werktag. In der Regelung des § 193 BGB ist der Samstag neben allgemeinen Feiertagen und Sonntagen ausdrücklich aufgeführt. Hieraus ergibt sich, daß der Samstag den Sonn- und Feiertagen eben nicht gleichgestellt ist, sondern einen Werktag darstellt.
    AG Rosenheim, 2 OWiG 460 JS 34149 / 95, DAR’96, 70

  • …Dazu hat das AG Köln (Urteil vom 27.9.2000, Az.: 207 C 213/00, NZM 2001, 41) entschieden, dass auch der Samstag zu den Werktagen zählt …

Viele Grüße
HaWeThie

(*dersichalsbeamterwundertdassesnochkeinevorschriftfürdasrichtige"zurtoilettegehen"gibt*)

Huhu!

Dank auch dir!

  • Auch der Samstag ist ein Werktag. In der Regelung des § 193
    BGB ist der Samstag neben allgemeinen Feiertagen und Sonntagen
    ausdrücklich aufgeführt. Hieraus ergibt sich, daß der Samstag
    den Sonn- und Feiertagen eben nicht gleichgestellt ist,
    sondern einen Werktag darstellt.
    AG Rosenheim, 2 OWiG 460 JS 34149 / 95, DAR’96, 70

Tja… alles Auslegungssache *g* wenn sie auch nicht meiner Logik entspricht, so habe ich es doch verstanden!

(*dersichalsbeamterwundertdassesnochkeinevorschriftfürdasrichtige"zurtoilettegehen"gibt*)

Sicher? *g*

bye, vanessa

Tach auch,

Dank auch dir!

Gern geschehen

Tja… alles Auslegungssache *g* wenn sie auch nicht meiner
Logik entspricht, so habe ich es doch verstanden!

Leider hat Recht und Gesetz nichts mit Logik zu tun :wink:
Es gibt ja nicht umsonst den Spruch „Vor Gericht und auf hoher See ist man auf Gott angewiesen“. Hinzu kommt, dass viele Dinge, die eigentlich klar sind, problematisiert werden.
Beispiel: Gestern habe ich (zufällig) das Gespräch zweier Mütter belauscht; die eine beschwerte sich bitterböse über den Lehrer der 10-jährigen Tochter, da er ihr das Handy abgenommen hat, obwohl sie (die Mutter) nur kurz während des Unterrichts (!!) angerufen hat um etwas „Wichtiges“ zu klären. Da fragte die zweite Mutter „Wo steht, dass das Telefonieren im Unterricht verboten ist? Welches Recht hatte der Lehrer, das handy wegzunehmen?“

Für mich stellt sich wirklich die Frage ob wirklich alles irgendwo schriftlich geregelt werden muss, oder ob man nicht das eine oder andere Mal den „gesunden Menschenverstand“ einschalten sollte.
Die Konsequenz ist doch, dass die Bürokratie immer weiter wächst und der Beamte/die Beamtin keine Handhabe mehr für ein flexibles Handhaben der Gesetze mehr hat, da es ja dann die Verwaltungsvorschriften oder Gerichtsurteile gibt.

Gruß
und ein Schönes Wochenende am (hoffentlich) arbeitsfreien Samstag und Sonntag (*wegenhitzestöhn*)

HaWeThie

(*dersichalsbeamterwundertdassesnochkeinevorschriftfürdasrichtige"zurtoilettegehen"gibt*)

Sicher? *g*

Ich habe noch keine gefunden, außer die über den richtigen Gebrauch der Bürste

Frage an alle: wo steht nun genau, daß der Samstag ein Werktag
ist?

Das ergibt sich aus der Tatsache, dass er weder ein Sonntag noch
ein Feiertag ist, an denen (normalerweise) nicht gearbeitet
werden darf. Samstags darf man, auch ohne Ausnahmegenehmigung,
arbeiten, er ist also ein Werktag (s. auch GewO §§ 105 a und b).
Im Übrigen: Es gibt jede Menge Zusatzschilder, auf denen steht:
Mo-Fr. Dieser Unterschied muss ja auch einen Sinn ergeben.
Gruß
Bolo

1 Like

Weiter unten …

… habe ich unter „Wo ist da die Logik?“ noch eine Erklärung
gepostet.
Ciao,
dennoch schönes WE
Bolo