Garantie auf 'Ersatzteile'?

Von: , Frage gestellt am Di, 24. Jul 2001

Hallo zusammen!

Ich hoffe, Ihr könnt mir einen Tipp geben:

Bei meinem drei Monate alten Handy war der Akku defekt; die Stand by-Zeit lag weit unter den normalen Werten. Daraufhin ging ich zum Händler und berief mich auf die Gewährleistungsfrist von sechs Monaten und bekam daraufhin anstandslos einen neuen Akku im Austausch. Meine Frage, ob ich einen neuen Beleg über den neuen Akku erhalte, wurde verneint.

Meiner Meinung nach beginnt mit dem Erhalt des neuen Akkus eine neue Gewährleistungsfrist von sechs Monaten, da das Teil ja neu ist. Der Hänlder meint jedoch, die Garantie bezieht sich immer auf das ursprüngliche Kaufdatum, egal, ob ein ganzes Teil (hier der Akku) ausgetauscht wird oder nicht. Selbst wenn ich ein nagelneues Ersatzhandy bekäme, würde hier auch keine neue Garantiezeit zu laufen beginnen.

Wer hat nun Recht? Gibt es dazu Regelungen im BGB o.ä.?

Vielen Dank für die Hilfe!

Viele hanseatische Grüße
Björn Johansson

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
    Re: Garantie auf 'Ersatzteile'?

    Moien!

    Genaueres findest du zigfach im Archiv--- kurz gefaßt hast du neue Garantieansprüche auf den Akku!

    Bernd

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Garantie auf 'Ersatzteile'?

      Leider falsch, eine Nachbesserung lässt die Gewährleistungsansprüche nicht neu aufleben.

      Wo bitte im Archiv steht etwas anderes ?

      Matthias [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Garantie auf 'Ersatzteile'?

        wußte net das was NEUES eine Nachbesserung ist ;o)

        • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
          Re^4: Garantie auf 'Ersatzteile'?

          wußte net das was NEUES eine Nachbesserung ist ;o)
          Da muss ich Matthias recht geben. Da der Akku auf Grund einer Instandstellung des Handys basiert, bleibt es bei den 6 Monaten ab Kaufdatum. Ansonsten hättest du ja bei anderen Geräten mit längerer Grantie ja einen Haufen Garantiescheine über alle Einzelteile die schon ausgetauscht wurden.

          Gruss Haegar ch

          • Antwort von nach 4 Tagen 1 hilfreich
            Re^5: Garantie auf 'Ersatzteile'?

            Hallo zusammen,

            Andreas hat 100% recht. Der Anspruch auf Garantie ist untrennbar an die Bezahlung der Ware gebunden. Diesen Anspruch erwirbt man für min. 6 Monate. Theoretisch kann man am letzten Tag der Garantie ein defektes Teil gegen ein neues austauschen, und erhält dann für das neue keine weitere Garantie mehr.

            Ist im Prinzip ganz einfach.

            Gruß

            Tom

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