Garantie auf 'Ersatzteile'?
Von: , Frage gestellt am Di, 24. Jul 2001
Hallo zusammen!
Ich hoffe, Ihr könnt mir einen Tipp geben:
Bei meinem drei Monate alten Handy war der Akku defekt; die Stand by-Zeit lag weit unter den normalen Werten. Daraufhin ging ich zum Händler und berief mich auf die Gewährleistungsfrist von sechs Monaten und bekam daraufhin anstandslos einen neuen Akku im Austausch. Meine Frage, ob ich einen neuen Beleg über den neuen Akku erhalte, wurde verneint.
Meiner Meinung nach beginnt mit dem Erhalt des neuen Akkus eine neue Gewährleistungsfrist von sechs Monaten, da das Teil ja neu ist. Der Hänlder meint jedoch, die Garantie bezieht sich immer auf das ursprüngliche Kaufdatum, egal, ob ein ganzes Teil (hier der Akku) ausgetauscht wird oder nicht. Selbst wenn ich ein nagelneues Ersatzhandy bekäme, würde hier auch keine neue Garantiezeit zu laufen beginnen.
Wer hat nun Recht? Gibt es dazu Regelungen im BGB o.ä.?
Vielen Dank für die Hilfe!
Viele hanseatische Grüße
Björn Johansson
