fitnesstudio--> zum 2. & wie raus????

Von: , Frage gestellt am Mi, 25. Jul 2001

hallo zusammen,

hatte hier schonmal vor ca. 2 wochen gepostet.......

und zwar habe ich ein schulterproblem, und habe aufgrund eines ärztlichen attestes meinen vertrag beim fitnesscenter gekündigt.

wortlaut des attest:

bei dem versicherten liegt eine schwere erkrankung mit schulterverreknung linksseitig vor. seit april diesen jahres ist bezüglich des linken armes keinerlei belastung erlaubt.

dann kam vom fitness.......

wir sind gerne bereit, ihren kündigungswunsch aufgrund ihrer erkrankung zu prüfen. hierzu benötigen wir ein detailliertes attest, aus dem die genaue diagnose ihrer erkrankung ersichtlich ist, sowie die voraussichtliche dauer......

dann hab ich hier mal gefragt, und laut francesco;-) folgenden brief geschickt, das das ein unerlaubter eingriff in meine privatspähre ist, den ich nicht zulasse, und das das attest ausreichend ist.

jetzt kam:

nach nochmaliger überprüfung der angelegenheit und nach rücksprache mit unserem rechtsanwalt sehen wir keine veranlassung unsere getroffene entscheidung zu ändern......

ich hab mich auch mit einem anwalt besprochen, und der meinte das die chanchen 50:50 stehen, das ich recht bekomme. ich solle doch ein detailiertes attest vorlegen.
mit rücksprache meines arztes, der sich fragt, was den in so einem detailiertem attest stehen könnte, kamen wir zu dem schluss vielleicht ein zweites attest mit angabe der dauer der erkranung anzugeben. aber was sollte den da noch stehen.

oder ist der anwalt ne pfeife, oder hat keine lust.... und ich würde eh recht bekommen.......
tja, ziemlich verzwickt.... ich mein wenn francesco sich sicher ist, das das attest in dieser form ausreicht, such ich mir nen anderen anwalt.. oder soll ich besser erst das attest mit angabe der dauer besorgen??

danke für eure hilfe im vorraus

viele grüße


rasta

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 10 Minuten 1 hilfreich
    Re: fitnesstudio--> zum 2. & wie raus????

    Hi Rasta,

    lass dir nicht Bange machen.
    Rechtsanwälte vertreten die Interessen ihrer Mandanten und zeigen dies auch durch ihr manchmal sehr engagiertes Auftreten.
    Konfrontationen sind deren Tagesgeschäft.
    Das meine ich nicht unbedingt negativ. Ich würde mich auch freuen, wenn ein Rechtsanwalt meine Interessen engagiert vertritt.
    In der Sache sehe ich keinen Handlungsbedarf. Deine Kündigung hast du begründet. Die Begründung greift hier und der Nachweis durch das Attest ist insofern ausreichend.
    Ein Fitnessstudio hat kein Recht, deine gesamte Krankengeschichte und alle damit verbundenen Daten zu erfahren. Das würde gegen Verfassungsrecht verstossen.
    Wenn dein Anwalt von 50:50 Chancen spricht, zeigt das vielleicht seine Übervorsicht, weil man erfahrungsgemäß nie weiss, wie ein Gericht tatsächlich entscheiden wird.

    Gruß,
    Francesco

    • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: fitnesstudio--> zum 2. & wie raus????

      hi francesco,

      also, du meinst ich soll mich nicht schrecken lassen, und einfach klagen??
      oder besser vorher doch ein detailiertes attest besorgen(evtl. mit dauer der erkrankung..etc), wobei ich darauf nicht so recht lust habe, weil mich das wieder mindestens einen feierabend kostet, das ding zu besorgen...

      danke dir vielmals

      grüße

      rasta [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: fitnesstudio--> zum 2. & wie raus????

        Hi Rasta,

        ich würde abwarten, was das Fitnessstudio jetzt unternimmt. Wenn du eine Einzugsermächtigung unterschrieben hast, solltest du diese schriftlich widerrufen und danach erfolgende Abbuchungen stornieren lassen.

        Gruß,
        Francesco

        • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: fitnesstudio--> zum 2. & wie raus????

          hi francesco,

          die einzugsermächtigung habe ich denen schon im letzten schreiben entzogen. werde dies auch noch meiner bank melden.
          dann warte ich praktisch ab, bis ich nen schrieb von deren anwalt bekomme, oder so in etwa!?? alles klar!

          danke
          viele grüße

          rasta [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 2 Stunden 1 hilfreich
    Re: fitnesstudio--> zum 2. & wie raus????

    Hallo,

    schau mal unter:

    http://www.verbraucherzentrale-bawue.de/SES24891534/...

    das hilft dir etwas weiter.
    Es ist auch zulässig bei einer nur vorübergehenden Erkrankung die Zeit anschließend an die eigentliche Vertragsdauer anzuhängen. Sollte auf Dauer die Teilnahme am Fitneßstudio unmöglich sein, ist die Kündigung unproblematisch zulässig.
    Evt. Ausweichangebote wie ""wir bieten auch Saunabetrieb an" muß man nicht annehmen und umgeht man, wenn man sich auf reines Krafttraining konzentriert hatte.
    Ansonsten kann man den vertrag auf sonstige Ausstiegssklauseln prüfen oder diesen sogar kippen (s. Link)

    Viel Glück
    Harry

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