Autounfall

Hallo, Ihr Lieben,

ein Freund von mir hatte kürzlich einen Unfall.
Dieser hat sich wie folgt zugetragen:

Mit in etwa hundertzwanzig Sachen fuhr der Fahrer auf einer Landstraße, welche von einer kleineren Vorfahrt-achten-Straße gekreuzt wird. Von der kleineren Straße kam ein anderes Auto, welches, trotz guter Übersichtlichkeit der Kreuzung, weiterfuhr und letztlich der Fahrer auf der Vorfahrtsstraße dem anderen in die Seite fuhr. Folgen: Fahrer und Beifahrer des Autos auf der Vorfahrtsstraße haben Schleudertrauma, Prellungen, und Schürwunden im Gesicht. Fahrer und Beifahrer des Autos der Vorfahrt-achten-Straße hattn einen Schock.
Als die Polizei kam , stellte diese fest, daß die alleinige Schuld beim Fahrer der Vorfahrt-achten-Straße liegt.
Wichtig ist viellicht auch noch, daß der Fahrer der Vorfahrtsstraße vor mehrern Stunden Bier getrunken hatte. Es wurde dennoch kein Alkoholtest durchgeführt, da die Polizei ihr Blsegerät vergessen hatte. (*g*).

Nun hat dennoch der Fahrer der Vorfahrt-achten-Straße den fahrer des anderen Autos angezeigt, nicht einmal auf Teilschuld, sondern auf die ganze Schuld.

und nun die Frage, die ich Euch stelle:
Was kann er bei dieser Sachlage gegen meine Freunde in der Hand haben? Welche Chancen auf einen Gewinn hat er?

Wäre lieb, wenn ihr mir bald antwortet.
Vielen lieben Dank schon mal im Voraus.

Sulyana

Grüezi Sulyana

Mit in etwa hundertzwanzig Sachen fuhr der Fahrer auf einer
Landstraße, welche von einer kleineren Vorfahrt-achten-Straße
gekreuzt wird.

Das waren min. 20 eher aber 50 km/h zu viel, denn auf Landstrassen ist die erlaubte Hächstgeschwindigkeit 100 km/h, vor Einmündungen wie Du sie beschreibst, wird die Geschwindigkeit normalerweise auf max. 70 km/h beschränkt.

und nun die Frage, die ich Euch stelle:
Was kann er bei dieser Sachlage gegen meine Freunde in der
Hand haben?

Dein Freund sollte sich rasch einen Anwalt nehmen, der erhält Akteneinsicht, und dann weiss es Dein Freund.

Welche Chancen auf einen Gewinn hat er?

Wenn der Unfallgegner mit einem Zeugen die erheblich überhöhte Geschwindigkeit ins Feld führt, wird es Deinen Freund schon noch kräftig erwischen. Wenn Dein Freund die Geschwindigkeit zu Protokoll gegeben hat, kann er die Brieftasche schon mal bereithalten.

Adiö
Frey, Walter

Moien!

Die Sachlage ist eigentlich soweit klar, außer einem Punkt der stutzig macht - der Alkohol!

Hat er gegenüber der Polizei irgendetwas ausgesagt bzgl. des Alkohols??? Hat er nach Alkohol gerochen??? Hat er gesagt wieviel er getrunken hat???

Nur wenn er sich dort saudämlich verhalten hat, könnte der andere damit durchkommen!

Bernd

Hiho

also erstmal stellt die Polizei keinen Schuldigen fest, sondern einen Verursacher. Schuld spricht nur der Richter. Wie bitte kann man den anderen auf Volle Schuld anzeigen ??? ( was muß man da genau machen ) meines Wissens nach ist das was die Polizei vor Ort feststellt erstmal die Ermittlungsgrundlage. Wo soll da jemand einen anderen angezeigt haben ???

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Hallo Walter,

heißt das, daß er die gesamte Schuld bekommen könnte, obwohl der andere die Vorfahrt genommen hat?

Gruß,
Sulyana

Hallo Mogli,

also erstmal stellt die Polizei keinen Schuldigen fest,
sondern einen Verursacher. Schuld spricht nur der Richter.

Okay, war viellciht ein bißchen doof ausgedrückt. Habs aber ja selbst nur erzählt bekommen und mit den rechtsbegriffen kenn ich mich dann doch nicht so gut aus. Aber ich denke, es ist relativ klar, was ich meine, oder?

Wie

bitte kann man den anderen auf Volle Schuld anzeigen ??? (
was muß man da genau machen ) meines Wissens nach ist das was
die Polizei vor Ort feststellt erstmal die
Ermittlungsgrundlage. Wo soll da jemand einen anderen
angezeigt haben ???

Das ist ja das, was wir alle nicht so ganz verstehen.
Vielleicht ist anzeigen da auch nicht der richtige rrchtliche Begriff. Auf jeden fall hat der Typ seinen Anwalt eingeschaltet und hat meine Freunde angezeigt, angeklagt oder wie auch immer, mit dem Zeil, daß er nix zahlen muß (für mein rechtliches Verständnis ist das die „volle Schuld“…oder irre ich mich da?).

Lieben Gruß,
Sulyana

Hallo Bernd,

nein, er hat nichts zu den Polizisten wegen dem Alkohol gesagt.So blöd war er dann doch nicht.
Es war aber sehr offensichtlich, daß die Beifahrer sehr, sehr gut dabei waren.

Gruß,
Sulyana

Moien!

NEIN! Bis zu 100% über der erlaubten Geschwindigkeit behält man das Vorfahrtsrecht. Durch die überhöhte Geschwindigkeit kann es aber zu einer Gefährdungshaftung kommen, d. h. er könnte ein Teilschuld bekommen.

Bernd

Moien!

Naja…die Beifahrer interessieren nu wirklich rein gar nicht ;o)))

Unabhängig davon, daß er - falls er zuviel getrunken hatte - die volle Schuld moralisch verdient hat, kann ihm in diesem Falle betreffs des Alkohols nichts passieren, da halt keine Blutprobe gemacht wurde!

Welche Geschwindigkeit war denn erlaubt??? Hat er der Polizei gesagt, er wäre 120 gefahren???

Was die Klage der Gegenseite betrifft würde ich das locker sehen. Vermutlich denken die sich, wenn sie auf volle Schuld klagen, daß sie bei einem Vergleich besser wegkommen.

Auf jeden Fall würde ich einen Anwalt nehmen! Selbst wenn er 120 gefahren ist (bei erlaubten 100) ist davon auszugehen, daß er keine Schuld bekommt und von daher muß der Anwalt auch von der Gegenseite bezahlt werden. Selbst wenn er eine Teilschuld bekommt (dürfte imho n ca. bei 25% liegen) muß er nur diese Quote dem Anwalt bezahlen und dafür bekommt er ein höheres Schmerzensgeld als ohne Anwalt.
Wenn ihr keinen nehmt kann vor Gericht alles passieren!

Bernd

Hi Sulyana,

wenn deine Informationen vollständig sind, kann man doch festhalten, dass die Polizeibeamten den Unfall aufgenommen haben, ohne eine überhöhte Geschwindigkeit oder Alkoholkonsum festgestellt zu haben.
Dann ist dein Freund auf der polizeilichen Unfallmitteilung als Beteiligter 02 eingetragen, also an 2. Stelle?
Zu einem späteren Zeitpunkt kann ein Alkoholkonsum nicht mehr nachgewiesen werden. Der Rechtsanwalt des Unfallgegners versucht scheinbar ins Blaue hinein Vorwürfe aufzubauen, um seinen Mandanten freizupauken.
Das gleiche betrifft die angeblich überhöhte Geschwindigkeit. Wenn vor Ort keine Untersuchung stattgefunden hat (z.B. Vermessen der Bremsspur), kann deinem Freund eine überhöhte Geschwindigkeit nur schwer nachgewiesen werden.
Er hat wahrscheinlich auf der anderen Seite auf einen Anwalt getroffen, der sehr engagiert die Interessen seines Mandanten vertritt, mehr nicht.
Ich würde dem gelassen entgegen sehen.
Dein Freund sollte sich einen Anwalt suchen, der den Schadenfall für ihn bearbeitet. Die Kosten wird der, wenn nötig durch Gerichtsurteil festzustellende, Verursacher tragen.

Gruß,
Francesco

Moien!

So ungefähr sagte ich das ja, aber an einem merkt man deine Gutmütigkeit…

Bei dem gegnerischen Anwalt würde ich eher sagen, daß er seinen Mandanten abzockt! Deswegen macht er ihm hoffnung, daß es Geld zu verdienen gibt, denn ansonsten hätte der Anwalt ja keinen Fall und ergo kein Geld ;o)))

Ich schätze mal, daß nur deswegen die Klage eingereicht wurde…

Bernd

Hi Bernd,

ich würde es nicht so drastisch ausdrücken, aber da ist was dran…

Gruß,
Francesco

Hallo Franscesco,

nein, weder der Alkohol noch die Geschwindigekit wurde von der Polzei überprüft. Kann ein Gutachter die Aufprallgeschwindigkeit überprüfen? Wahrscheinlich schon, oder?

Vielen lieben dank für Deine Antwort.

Liebe Grüße,
Sulyana

hallo Bernd,

das sind mal gute Nachrichten! Jetzt noch hoffen, da?, wenn es zu einer Teilschuld kommt, diese nur gering ausfällt.
Danke Dir!

Sulyana

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Hallo Sulyana,

es geht hier doch sicherlich um die zivilrechtliche Regelung, also um den Schadensersatz und evtl. Schmerzensgeld.
Ein Anhaltspunkt für die Regelung ist der Ausgang des Bußgeldverfahrens gegen den Unfallverursacher. Um diesen zu erfahren, muss dein Freund einen Anwalt einschalten, denn nur dieser erhält Akteneinsicht. Das Bußgeldverfahren ist jedoch nur ein Anhaltspunkt und nicht verpflichtend für den „Zivilrichter“.

DAnn ist es wichtig zu wissen, was die Polizei in den Unfallbericht geschrieben hat. Wurde der Bremsweg ausgemessen?? (Daraus lassen sich Rückschlüsse auf die Geschwindigkeit ziehen)
Hat dein Freund bei der Unfallaufnahme gesagt, dass er zu schnell gefahren ist??

Wenn nichts in dieser Art passiert ist, dürfte der Unfallgegner Schwierigkeiten haben, seine Forderungen durchzusetzen.

Da es sich ja wohl um eine Schadensersatzklage handelt, ist die Haftpflichtversicherung deines Freundes „vom Grunde her“ zahlungspflichtig, hat also großes Interesse daran, dass dein Freund nicht verurteilt wird. Also: schnellstens die Versicherung informieren damit diese die (unbegründeten) Schadensersatzansprüche abwehren kann.

Evtl. zusätzlich eigenen Anwalt einschalten und Gegenklage erheben - dein Freund will doch sicherlich seinen Schaden ersetzt bekommen und es sieht nicht so aus, als das der Unfallgegner zahlen will.

Gruß
HaWeThie

Hi Sulyana,

es gibt physikalisch-technische Untersuchungsmethoden, um einen Unfallhergang rekonstruieren zu können. Das sind aufwendige und teure Gutachten, die aber nicht immer mit 100% Sicherheit die Aufprallgeschwindigkeit nachweisen können.
Ein solches Gutachten wird das Gericht nicht in Auftrag geben, nur weil ein Rechtsanwalt behauptet, der Gegner sei zu schnell gefahren. Das wird fast in jedem Rechtsstreit von einer Seite behauptet.

Gruß,
Francesco

Ziemlich klar
Wer Vorfahrt-achten überfährt hat Schuld … wenn nicht …

Der auf der Vorfahrtstraße hatte Alkohol getrunken, gut.
Die Polizei hat es nicht geprüft, auch gut.
Sollte es aber einer der Polizisten zur Kenntnis genommen haben, das hier einer nach Alkohol gerochen hat und hat es in der Akte vermerkt, kann der gegnerische Anwalt zu Recht darauf pochen das der auf der Vorfahrtstraße gefahren angetrunkene eine Teilschuld bekommt.
Diese Teilschuld geht sicher durch.

Ich habe da sogar irgendwo auf meiner Homepage ein Urteil dazu, was ich mal raussuchen müßte.

Winni