Autounfall
Von: , Frage gestellt am Mi, 25. Jul 2001
Hallo, Ihr Lieben,
ein Freund von mir hatte kürzlich einen Unfall.
Dieser hat sich wie folgt zugetragen:
Mit in etwa hundertzwanzig Sachen fuhr der Fahrer auf einer Landstraße, welche von einer kleineren Vorfahrt-achten-Straße gekreuzt wird. Von der kleineren Straße kam ein anderes Auto, welches, trotz guter Übersichtlichkeit der Kreuzung, weiterfuhr und letztlich der Fahrer auf der Vorfahrtsstraße dem anderen in die Seite fuhr. Folgen: Fahrer und Beifahrer des Autos auf der Vorfahrtsstraße haben Schleudertrauma, Prellungen, und Schürwunden im Gesicht. Fahrer und Beifahrer des Autos der Vorfahrt-achten-Straße hattn einen Schock.
Als die Polizei kam , stellte diese fest, daß die alleinige Schuld beim Fahrer der Vorfahrt-achten-Straße liegt.
Wichtig ist viellicht auch noch, daß der Fahrer der Vorfahrtsstraße vor mehrern Stunden Bier getrunken hatte. Es wurde dennoch kein Alkoholtest durchgeführt, da die Polizei ihr Blsegerät vergessen hatte. (*g*).
Nun hat dennoch der Fahrer der Vorfahrt-achten-Straße den fahrer des anderen Autos angezeigt, nicht einmal auf Teilschuld, sondern auf die ganze Schuld.
und nun die Frage, die ich Euch stelle:
Was kann er bei dieser Sachlage gegen meine Freunde in der Hand haben? Welche Chancen auf einen Gewinn hat er?
Wäre lieb, wenn ihr mir bald antwortet.
Vielen lieben Dank schon mal im Voraus.
Sulyana
