Autounfall

Von: , Frage gestellt am Mi, 25. Jul 2001

Hallo, Ihr Lieben,

ein Freund von mir hatte kürzlich einen Unfall.
Dieser hat sich wie folgt zugetragen:

Mit in etwa hundertzwanzig Sachen fuhr der Fahrer auf einer Landstraße, welche von einer kleineren Vorfahrt-achten-Straße gekreuzt wird. Von der kleineren Straße kam ein anderes Auto, welches, trotz guter Übersichtlichkeit der Kreuzung, weiterfuhr und letztlich der Fahrer auf der Vorfahrtsstraße dem anderen in die Seite fuhr. Folgen: Fahrer und Beifahrer des Autos auf der Vorfahrtsstraße haben Schleudertrauma, Prellungen, und Schürwunden im Gesicht. Fahrer und Beifahrer des Autos der Vorfahrt-achten-Straße hattn einen Schock.
Als die Polizei kam , stellte diese fest, daß die alleinige Schuld beim Fahrer der Vorfahrt-achten-Straße liegt.
Wichtig ist viellicht auch noch, daß der Fahrer der Vorfahrtsstraße vor mehrern Stunden Bier getrunken hatte. Es wurde dennoch kein Alkoholtest durchgeführt, da die Polizei ihr Blsegerät vergessen hatte. (*g*).

Nun hat dennoch der Fahrer der Vorfahrt-achten-Straße den fahrer des anderen Autos angezeigt, nicht einmal auf Teilschuld, sondern auf die ganze Schuld.

und nun die Frage, die ich Euch stelle:
Was kann er bei dieser Sachlage gegen meine Freunde in der Hand haben? Welche Chancen auf einen Gewinn hat er?

Wäre lieb, wenn ihr mir bald antwortet.
Vielen lieben Dank schon mal im Voraus.

Sulyana

16 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 13 Minuten 0 hilfreich
    Re: Autounfall

    Moien!

    Die Sachlage ist eigentlich soweit klar, außer einem Punkt der stutzig macht - der Alkohol!

    Hat er gegenüber der Polizei irgendetwas ausgesagt bzgl. des Alkohols???? Hat er nach Alkohol gerochen??? Hat er gesagt wieviel er getrunken hat?????

    Nur wenn er sich dort saudämlich verhalten hat, könnte der andere damit durchkommen!

    Bernd

    • Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Autounfall

      Hallo Bernd,

      nein, er hat nichts zu den Polizisten wegen dem Alkohol gesagt.So blöd war er dann doch nicht.
      Es war aber sehr offensichtlich, daß die Beifahrer sehr, sehr gut dabei waren.

      Gruß,
      Sulyana

      • Antwort von nach 20 Stunden 1 hilfreich
        Re^3: Autounfall

        Moien!

        Naja...die Beifahrer interessieren nu wirklich rein gar nicht ;o)))

        Unabhängig davon, daß er - falls er zuviel getrunken hatte - die volle Schuld moralisch verdient hat, kann ihm in diesem Falle betreffs des Alkohols nichts passieren, da halt keine Blutprobe gemacht wurde!

        Welche Geschwindigkeit war denn erlaubt??? Hat er der Polizei gesagt, er wäre 120 gefahren???

        Was die Klage der Gegenseite betrifft würde ich das locker sehen. Vermutlich denken die sich, wenn sie auf volle Schuld klagen, daß sie bei einem Vergleich besser wegkommen.

        Auf jeden Fall würde ich einen Anwalt nehmen! Selbst wenn er 120 gefahren ist (bei erlaubten 100) ist davon auszugehen, daß er keine Schuld bekommt und von daher muß der Anwalt auch von der Gegenseite bezahlt werden. Selbst wenn er eine Teilschuld bekommt (dürfte imho n ca. bei 25% liegen) muß er nur diese Quote dem Anwalt bezahlen und dafür bekommt er ein höheres Schmerzensgeld als ohne Anwalt.
        Wenn ihr keinen nehmt kann vor Gericht alles passieren!

        Bernd

  2. Antwort von nach 15 Minuten 0 hilfreich
    Re: Autounfall

    Grüezi Sulyana Mit in etwa hundertzwanzig Sachen fuhr der Fahrer auf einer
    Landstraße, welche von einer kleineren Vorfahrt-achten-Straße
    gekreuzt wird.
    Das waren min. 20 eher aber 50 km/h zu viel, denn auf Landstrassen ist die erlaubte Hächstgeschwindigkeit 100 km/h, vor Einmündungen wie Du sie beschreibst, wird die Geschwindigkeit normalerweise auf max. 70 km/h beschränkt. und nun die Frage, die ich Euch stelle:
    Was kann er bei dieser Sachlage gegen meine Freunde in der
    Hand haben?
    Dein Freund sollte sich rasch einen Anwalt nehmen, der erhält Akteneinsicht, und dann weiss es Dein Freund. Welche Chancen auf einen Gewinn hat er?
    Wenn der Unfallgegner mit einem Zeugen die erheblich überhöhte Geschwindigkeit ins Feld führt, wird es Deinen Freund schon noch kräftig erwischen. Wenn Dein Freund die Geschwindigkeit zu Protokoll gegeben hat, kann er die Brieftasche schon mal bereithalten.

    Adiö
    Frey, Walter

    • Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Autounfall

      Hallo Walter,

      heißt das, daß er die gesamte Schuld bekommen könnte, obwohl der andere die Vorfahrt genommen hat?

      Gruß,
      Sulyana

      • Antwort von nach 20 Stunden 1 hilfreich
        Re^3: Autounfall

        Moien!

        NEIN! Bis zu 100% über der erlaubten Geschwindigkeit behält man das Vorfahrtsrecht. Durch die überhöhte Geschwindigkeit kann es aber zu einer Gefährdungshaftung kommen, d. h. er könnte ein Teilschuld bekommen.

        Bernd

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^4: Autounfall

          hallo Bernd,

          das sind mal gute Nachrichten! Jetzt noch hoffen, da?, wenn es zu einer Teilschuld kommt, diese nur gering ausfällt.
          Danke Dir!

          Sulyana [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  3. Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
    Re: Autounfall

    Hiho

    also erstmal stellt die Polizei keinen Schuldigen fest, sondern einen Verursacher. Schuld spricht nur der Richter. Wie bitte kann man den anderen auf Volle Schuld anzeigen ???? ( was muß man da genau machen ) meines Wissens nach ist das was die Polizei vor Ort feststellt erstmal die Ermittlungsgrundlage. Wo soll da jemand einen anderen angezeigt haben ??????? [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Autounfall

      Hallo Mogli, also erstmal stellt die Polizei keinen Schuldigen fest,
      sondern einen Verursacher. Schuld spricht nur der Richter.
      Okay, war viellciht ein bißchen doof ausgedrückt. Habs aber ja selbst nur erzählt bekommen und mit den rechtsbegriffen kenn ich mich dann doch nicht so gut aus. Aber ich denke, es ist relativ klar, was ich meine, oder?

      Wie bitte kann man den anderen auf Volle Schuld anzeigen ???? (
      was muß man da genau machen ) meines Wissens nach ist das was
      die Polizei vor Ort feststellt erstmal die
      Ermittlungsgrundlage. Wo soll da jemand einen anderen
      angezeigt haben ???????
      Das ist ja das, was wir alle nicht so ganz verstehen.
      Vielleicht ist anzeigen da auch nicht der richtige rrchtliche Begriff. Auf jeden fall hat der Typ seinen Anwalt eingeschaltet und hat meine Freunde angezeigt, angeklagt oder wie auch immer, mit dem Zeil, daß er nix zahlen muß (für mein rechtliches Verständnis ist das die "volle Schuld"...oder irre ich mich da?).

      Lieben Gruß,
      Sulyana



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