Definition : Lebenspartner ( - in )

Von: , Frage gestellt am Do, 26. Jul 2001

hallo alle,


sieht unsere Gesetzgebung eine eindeutige Definition für den im Betreff genannten Begriff vor, und ( oder ) ist diese Bezeichnung an Kriterien gebunden.?

Darf man einfach so sagen, man wäre mal der Lebenspartner ( -in )
von Jemand gewesen. ? Nur weil man mal Sex hatte.....


Danke mal schon jetzt.

Gruss vom TOM

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
    Re: Definition : Lebenspartner ( - in )

    Mahlzeit. sieht unsere Gesetzgebung eine eindeutige Definition für den
    im Betreff genannten Begriff vor, und ( oder ) ist diese
    Bezeichnung an Kriterien gebunden.?
    Also meines Wissens nach gilt jemand dann als "Lebenspartner", wenn man mit jemandem in wirtschaftlicher und wohnlicher Gemeinschaft lebt. Jedenfalls unterstellen in dem Moment Arbeitsamt und Soz.Amt selbiges. Ob das irgendwo genau definiert ist, ist mir nicht bekannt. Aber im Staate der Normen, Verordnungen und Gesetze, in dem selbst die Größe einer Kloschüssel vorgeschrieben ist, ist das mit Sicherheit irgendwo definiert. Darf man einfach so sagen, man wäre mal der Lebenspartner (
    -in )
    von Jemand gewesen. ? Nur weil man mal Sex hatte.....
    Also nur wenn man mal Sex hatte sicherlich nicht. Wenn Du allerdings mit jemandem zusammen wohnst und mit diesem auch wirtschaftlich einen Haushalt führst, dann mußt Du mit der- oder demjenigen nicht mal Sex haben. Das ist uninteressant. Wichtig ist hier der gemeinsame Haushalt.

    Hoffe, das bringt Dich weiter.

    So long.

    Der Dicke MD.

  2. Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
    Re: Definition : Lebenspartner ( - in )

    Hallo,

    also im Personenstandsrecht, wo eine solche Definition hingehören würde, gibt es sie meines Wissens nicht. Aber, wie schon in der anderen Antwort ausgeführt, es gibt Anhaltspunkte für eine Lebenspartnerschaft, die dann in Verwaltungsvorschriften und durch Richterrecht in einzelnen Fällen insbesondere des Sozialrechts mittlerweile zu einer ziemlich klaren Definition geführt haben. Wenn man also für längere Zeit Wohnung und Bett teilt oder eine wirtschaftliche abhängigkeit gegeben ist, dann wird man üblicherweise eine Lebenspartnerschaft annehmen. Aber im Zweifel entscheidet dies eben dann der Richter im Einzelfall.

    Ob jemand anderen einen als seinen Lebenspartner bezeichnen darf, wäre noch eine ganz andere Frage. Da die Aussage zu einer Lebenspartnerschaft natürlich nur eine übereinstimmende sein kann, spätestens dann wäre es eben auch mit der Partnerschaft zu Ende, wenn ein Teil diese verneinen würde, kann im Mißbrauchsfall sicher auch eine Unterlassung dieser Aussage zivilrechtlich verlangt werden. Wenn Du Dich also damit berühmst Lebenspartner z.B. einer gewissen Verona F. zu sein, diese aber von ihrem Glück nichts weiß und aufgrund anderer persönlicher Beziehungen, ihrer Bekanntheit in der Öffentlichkeit, etc. auch nicht möchte, dass Du Dich als der Ihre ausgibtst, dann wird Sie Dich mit Erfolg auf Unterlassung verklagen können, denn diese Aussage betrifft ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht.

    Gruß vom Wiz [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  3. Antwort von nach 19 Stunden 2 hilfreich
    Re: Definition : Lebenspartner ( - in )

    Hi Tom,

    eine gesetzliche Definition findet sich im BSHG nur für "eheähnliche Lebensgemeinschaft":

    Die eheähnliche Lebensgemeinschaft setzt das Bestehen einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau voraus; auf geschlechtliche Beziehungen kommt es nicht entscheidend an, die Beziehung muß aber auf Dauer angelegt und durch ein gegenseitiges Einstehen dergestalt geprägt sein, dass für beide Partner der gemeinsame Lebensunterhalt vor den jeweils eigenen Interessen steht (vgl. BVerfGE 87, 234).

    Gruß,
    Francesco

  4. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Definition : Lebenspartner ( - in )

    danke, francesco, wiz, dicker, bin ich schon mal ein stück weiter.


    gruss tom

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