Re: Definition : Lebenspartner ( - in )
Hallo,
also im Personenstandsrecht, wo eine solche Definition hingehören würde, gibt es sie meines Wissens nicht. Aber, wie schon in der anderen Antwort ausgeführt, es gibt Anhaltspunkte für eine Lebenspartnerschaft, die dann in Verwaltungsvorschriften und durch Richterrecht in einzelnen Fällen insbesondere des Sozialrechts mittlerweile zu einer ziemlich klaren Definition geführt haben. Wenn man also für längere Zeit Wohnung und Bett teilt oder eine wirtschaftliche abhängigkeit gegeben ist, dann wird man üblicherweise eine Lebenspartnerschaft annehmen. Aber im Zweifel entscheidet dies eben dann der Richter im Einzelfall.
Ob jemand anderen einen als seinen Lebenspartner bezeichnen darf, wäre noch eine ganz andere Frage. Da die Aussage zu einer Lebenspartnerschaft natürlich nur eine übereinstimmende sein kann, spätestens dann wäre es eben auch mit der Partnerschaft zu Ende, wenn ein Teil diese verneinen würde, kann im Mißbrauchsfall sicher auch eine Unterlassung dieser Aussage zivilrechtlich verlangt werden. Wenn Du Dich also damit berühmst Lebenspartner z.B. einer gewissen Verona F. zu sein, diese aber von ihrem Glück nichts weiß und aufgrund anderer persönlicher Beziehungen, ihrer Bekanntheit in der Öffentlichkeit, etc. auch nicht möchte, dass Du Dich als der Ihre ausgibtst, dann wird Sie Dich mit Erfolg auf Unterlassung verklagen können, denn diese Aussage betrifft ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht.
Gruß vom Wiz
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