Wie lautet die „rechtlich richtige“ Formulierung wenn man „im“ Namen einer anderen Person Bankgeschäfte erledigt, d.h. wenn man selbst alle Entscheidungen trifft, und diese dann auch selbst ausführt (z.B. Online durch zur Verfügung gestellte Passwörter, oder schriftlich durch
Balankounterschrift der für das jeweilige Geschäft berechtigten Person).
Welche der beiden Formulierungen ist in diesem fall rechtskräftig, was ist der Unterschied ?
„…die Geschäfte wurden im Namen von XXX getätigt“ oder
„…die Geschäfte wurden auf Name und Rechnung von XXX getätigt“
Vielen Dank im voraus an denjenigen der mir Antwortet !!!