Unterschied zw. 'im Namen v.' vs 'auf Name u. Rech

Von: , Frage gestellt am Mi, 24. Nov 1999

Wie lautet die "rechtlich richtige" Formulierung wenn man "im" Namen einer anderen Person Bankgeschäfte erledigt, d.h. wenn man selbst alle Entscheidungen trifft, und diese dann auch selbst ausführt (z.B. Online durch zur Verfügung gestellte Passwörter, oder schriftlich durch
Balankounterschrift der für das jeweilige Geschäft berechtigten Person).
Welche der beiden Formulierungen ist in diesem fall rechtskräftig, was ist der Unterschied ?

"...die Geschäfte wurden im Namen von XXX getätigt" oder

"...die Geschäfte wurden auf Name und Rechnung von XXX getätigt"

Vielen Dank im voraus an denjenigen der mir Antwortet !!!!!!!!!!!!

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Unterschied zw. 'im Namen v.' vs 'auf Name u.

    Im prinzip ist es m.e. fast egal, welche Formulierung du verwendest. Wichtiger ist, ob und wenn ja, eine schriftliche Vollmacht vorliegt (schriftlich brauchens die Banken, sonst glauben die nichts) und welchen Text diese hat. Danach wird es spannend, was du tun darfst. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 5 Tagen hilfreich
    Re: Unterschied zw. 'im Namen v.' vs 'auf Name u.

    ich wuerde i.V. vorschlagen
    in vertretung ... kommt der sachlage am
    naechsten und spiegelt das Innenverhaeltnis wieder...

    yuri [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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