Hallo,
Wie verhält es sich eigentlich bei der Lohnfortzahlung bei einer alleinerziehenden Mutter im Krankheitsfalle der zweij. Tochter?
Welche Regelungen bzw. Gesetze gibt es da genau?
Was „kürzt“ da evtl. die Krankenkasse (hab irgendetwas mit 70% im Ohr…)?
Gruß
Little H.
Hallo,
die Leistung nennt sich „Krankengeld bei Erkrankung ein Kindes“
und entspricht in der Höhe dem Betrag, den Du auch erhalten würdest, wenn Du selbst krank wärst. d.h.
Krankengeld beträgt 70% des tgl. Regellohnes (letzter abgerechneter Monat) max. 90% des Netto-Entgeltes.
Solltest Du in den vergangenen 12 Monaten Einmalzahlungen,
wie Eihnachts- oder Urlaubsgeld erhalten haben, werden diese
anteilig berücksichtigt - Ist das der Fall darf das tatsächliche
Krankengeld 100% des letzten Nettoentgeltes nicht überschreiten.
Von dem tatsächlichen Zahlbetrag gehen nun aber ab
9,55% Rentenversicherung
3,25% Arbeitslosenversicherung
0,85% Pflegeversicherung
Nach Adam Rise beträgt also Dein Krankengeld (Auszahlbetrag)
max. 86,35% deines letzten Nettogehaltes.
Als alleinerziehende Mutter steht Dir das Krankengeld bei erkrankung eines Kindes für max. 20 Tage pro Jahr zu.
Gruss
Günter Czauderna