pfändungsbeschluss - nähere angaben?

hi alle,
ich habe nach erfolgreicher klage (ohne anwalt) einen pfändungsbeschluss gegen jemanden erwirkt… und erhalte nun von dessen arbeitgeber ein kurzes schreiben, dass meine forderung zwar anerkannt wird, aber „aufgrund einer umfangreichen vorrangigen abtretung frühestens ende 2004 mit dem ausgleich der forderung zu rechnen ist“.

nun meine frage - kann ich beim arbeitgeber nähere informationen einholen, z.b. über die höhe der vorrangigen abtretung und der monatlichen abtretungssumme? ist der arbeitgeber überhaupt verpflichtet, mir mehr mitzuteilen als die obige, sehr knappe information? ich würde schon ganz gerne wissen, wann und in welcher monatlichen höhe ich meine forderung erhalte…

wäre ganz toll, wenn ihr mir weiterhelfen könnt, wenn möglich incl. dem entsprechenden paragraphen :smile:

danke und lg,
martina

nun meine frage - kann ich beim arbeitgeber nähere
informationen einholen, z.b. über die höhe der vorrangigen
abtretung und der monatlichen abtretungssumme? ist der
arbeitgeber überhaupt verpflichtet, mir mehr mitzuteilen als
die obige, sehr knappe information? ich würde schon ganz gerne
wissen, wann und in welcher monatlichen höhe ich meine
forderung erhalte…

wäre ganz toll, wenn ihr mir weiterhelfen könnt, wenn möglich

incl. dem entsprechenden paragraphen :smile:

Liebe Martina (entschuldige bitte: auf das hier übliche „hallo“ oder „hi“ in der Anrede habe ich mich (noch) nicht umgestellt)

Nach § 840 Abs.1 Ziff 2 ZPO kannst Du Auskunft verlangen, „ob und welche Ansprüche andere Personen an die Forderung machen“. Der Kommentator schreibt „Es sind Namen und Anschrift des anderen Gläubigers sowie Rechtsgrund und Betrag anzugeben.“
Vielleicht kommst Du damit weiter. - Überdies Gratulation zum (ohne Anwalt) gewonnen Prozeß.
Viele Grüsse
Alexander Boeker

danke (m.T.)
besten dank, alexander, sternchen ist unterwegs :smile:

lg, martina