Hallo zusammen,
ich habe soeben eine für mich völlig neue Erfahrung gemacht. Eine Verkäuferin bei Rewe berichtete mir folgendes: Sie hat ihre Zähne reparieren lassen. Kosten über 4.000,00 DM hiervon hat die Kasse 65% übernommen. Soweit so gut.
Die Differenz zu den angefallenen 4000,00 DM hat sie selbst getragen und steuerlich geltend gemacht. Das Finanzamt hat die Anerkennung verweigert. Begründung: Sie haben bereits 65% erhalten. Ausserdem verdienen sie gut. Da ist keine weitere Anerkennung/Berücksichtigung vorgesehen. tut uns leid!
Kann das so in Ordnung sein ?
Über eine kompetente Antwort
würde sich nicht nur meine kleine Verkäuferin freuen.
MfG
friedrich
Hallo,
ich kann dazu folgendes beitragen - Es muss mit dem
Einkommen zu tun haben - ich habe meine Einkommenssteuer-
erklärung mit einem PC-Programm gemacht.
U.a. habe ich auch ca 800,00 DM Arztrechnungen angegeben.
Bei der Auswertung hat dann das Programm erklärt, dass
in meinem Falle nur Beträge über 4.500,00 DM steuerlich
absetzbar wären.
Gruss
Günter
wie günther schon gesagt hat, es hängt mit der höhe der eigenen einkünfte zusammen. grundsätzlich sind die nicht übernommenen kosten in höhe von 35 % als außergewöhnliche belastung zu berücksichtigen. allerdings wird jedem steuerpflichtigen auch bei außergewöhnlichen belastungen zugemutet, eine sogenannte „zumutbare belastung“ selbst zu tragen. diese hängt von familienstand und gesamtbetrag des einkommens ab und liegt zwischen 1 % und 7 % des gesamtbetrags der einkünfte. für mehr information bitte § 33 estg unter folgendem link lesen:
http://www.steuernetz.de/gesetze/estg/20001230/p33.html
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]