Neue Rechtsprechung - Sorgerecht

Hallo!

Lang kanns nicht mehr dauern und meine Tochter kommt auf die Welt. Mit der Mutter bin ich nicht mehr „liiert“, aber wir kommen blendend miteinander klar. Unterhalten uns z.B. auch oft über Sorgerecht usw.

Allerdings: Die neuen Gesetze sehen offenbar vor, daß mir (falls „Ihr“ was zustoßen sollte) das Kind zugesprochen wird, auch wenn wir kein gemeinsames Sorgerecht haben. Ist dem so? Gibt es weitere gravierende Änderungen? Oder zieht das gemeinsame Sorgerecht „nur“ Rennerei nach sich, weil ja immer alles von beiden Elternpaaren unterschrieben werden muß?

Ich danke Euch wie immer
a.) im Voraus und
b.) sehr herzlich! ;c)

Vince.

Hallo,

Oder zieht das
gemeinsame Sorgerecht „nur“ Rennerei nach sich, weil ja immer
alles von beiden Elternpaaren unterschrieben werden muß?

leider kommt der Eindruck auf, das du nur Angst um
die Rennerei hast. Wenn das so ist, so empfinde ich dies
als sehr traurig. Für meine Kinder würde und werde ich
bis ans Ende der Welt rennen, wenn es sein muß.

Schöne Grüße
Oliver

Hallo, Oliver!

Bitte nicht falsch verstehen: natürlich werde ich für die Kleine alles tun und auch überall hinrennen und, und, und!

Die Frage bezog sich wirklich auf die rechtliche Seite: Welche Rechte hab ich? Welche Nachteile hab ich, wenn wir kein gem. Sorgerecht haben? Oder ist das neue Recht inzwischen wirklich sooo Papa-freundlich, daß man sich die Rennerei nicht zwingend geben muß? Natürlich würde ich das (und noch viel, viel mehr!)auf mich nehmen, aber wenn man es vermeiden kann…

Hoffe, daß ist jetzt verständlicher. ;c)

Vince.

Hallo Vincent,

schön das du so denkst ! Das tut den Kindern gut !

Folgendes habe ich mal zum Thema aufgeschnappt,
jedoch ohne Gewähr da ich in dieser Thematik
noch nicht so bewandert bin:

Gesetzt den Fall deine Frau kann die hauptsächliche
Sorge der Kinder nicht mehr gewährleisten, wird erstmal
geschaut, ob du Arbeit hast.

Denn eine Kindererziehung und Vollzeitjob geht zumindestens
bei kleinen Kindern kaum. Würdest du die Sorge übernehmen,
müßtest du den Job sausen lassen und zum Sozialamt und würdest dem Staat auf der Tasche liegen.

Da Vater Staat dies aber nicht so gerne hat, wird erstmal
bei den Großeltern der Kinder angefragt, ob diese die Kinder
nehmen könnten. Also kein neuer Sozialhilfeempfänger in der
Statistik ! Und du könntest dann zudem noch die Einnahmen
aus deinem Job monatlich den Großeltern in Form von Allimenten
überweisen.

Solltest du trotzdem die Sorge übernehmen, z.B. weil
Oma und Opa nicht wollen oder können, bekommst du glaub
ich auch keinen Pfennig Sozialhilfe, sofern deine Eltern
genügend Einkommen oder Vermögen haben. Und falls bei denen
kein Bargeld vorhanden ist, jedoch z.B. ein eigenes Haus
da sein sollte, so reißt man denen dieses sozusagen unter
dem Allerwertesten weg.

Wie gesagt, so habe ich es gehört, alles ohne Gewähr !

Schöne Grüße
Oliver

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Vince!

Grundsätzlich soll nach dem neuen Kindschaftsrecht „zum Wohle des Kindes“ entschieden werden - deshalb hat der Vater auch nicht mehr nur ein Umgangsrecht, sondern auch eine Umgangspflicht. Je intensiver und verantwortungsvoller diese ausgeübt wird, umso besser. Wenn Du Dich dann noch mit der Mutter des Kindes gut verstehst, dürfte es keine Probleme geben, da es wohl dann auch ihr Wusch sein wird, dass Du Dich um das Kind kümmerst, wenn sie nicht dazu in der Lage ist.
Am Sichersten ist eine Beurkundung dieses Wunsches beim Jugendamt oder Notar, da sich das JA auch nach dem Wunsch der Mutter richtet.

Gruss Annabell