Nochmal Sorgerecht

Hallo,

kann mir jemand sagen, wie die Reihenfolge der Sorgeberechtigten
aussieht, wenn im Fall einer Trennung die Frau das Sorgerecht
nicht wahrnehmen will oder kann.

Ist es wahr, das dann als erstes die Großeltern
sorgeberechtigt sind, bevor der Vater gefragt wird ?
So hat es mir ein Anwalt erzählt, nur
verstehe ich den Sinn hier nicht.

Ich danke schon jetzt für
eure Antworten.

Schönen Gruß
Kay

Hi Kay,

es gibt für das Sorgerecht keine festgelegte Rangfolge. Wenn offenkundig wird, dass der Sorgerechtsinhaber sein Sorgerecht nicht mehr ausüben kann, wird das zuständige Jugendamt prüfen, wer für die weitere Betreuung der Kinder in Frage kommt, zu wem die Kinder eine besondere Bindung haben, wie gewährleistet werden kann, dass die Kinder in ihrer gewohnten Umgebung, mit ihren Freunden und Schulkameraden aufwachsen können, usw.
Bei gleicher Beurteilung von Vater und Großeltern wird die Behörde eher dazu neigen, dem Vater das Sorgerecht zu übertragen.
Wenn die Großeltern aber in der Nähe der Familienwohnung leben oder sogar mit den Kindern in einem Haus gelebt haben; wenn der Vater alleinstehend ist und sich tagsüber nicht um die Kinder kümmern kann; wenn finanziell nicht alles gesichert ist usw…dann würde das Jugendamt wahrscheinlich die Großeltern bevorzugen.

Gruß,
Francesco