wenn ich eine einmalige Honorar-Rechnung für eine Recherche an einen Verlag ausstellen, muss ich die Mehrwertsteuer separat ausweisen?
Ich glaube, daß ich keine Mehrwertsteuer ausweisen kann, sondern diese Rechnung bei meiner nächsten Steuererklärung beim Finanamt mitangeben muss - Arbeitnehmer Steuererklärung.
wenn ich eine einmalige Honorar-Rechnung für eine Recherche an
einen Verlag ausstellen, muss ich die Mehrwertsteuer separat
ausweisen?
Hoffe es gilt in DE auch. Nur als Unternehmer (eigenes Geschäft) Mehrwertssteuer zurück verlangen. Dazu erhälst du ja eine MwSt-Nummer. Da das bei dir eine einmalige Situation war, kannst du ja keine MwSt ausweisen. Du hast ja keine MwSt-Nummer. Daher kann der Verlag auch keinen Vorsteuerabzug durchführen.
Ich glaube, daß ich keine Mehrwertsteuer ausweisen kann,
sondern diese Rechnung bei meiner nächsten Steuererklärung
beim Finanamt mitangeben muss - Arbeitnehmer Steuererklärung.
So einen „kleinen“ Betrag müsst ihr angeben? CH- bis ca. 4000.-- (gesammthaft) kannst du dir das sparen. Wenn du es angibst, hats keinen Einfluss auf die Steuerrechnung.
wenn es sich um eine einmalige Sache handelt und du kein Gewerbe angemeldet hast, dann liegst du mit deiner Aussage richtig.
Du darfst keine Mehrwertsteuer ausweisen, sondern brutto=netto.
Den Umsatz bzw. Gewinn mußt du mit deiner Einkommensteuer-Erklärung angeben.
Wenn du gezwungen wirst, Mehrwertsteuer zu berechnen, dann mußt du ein Gewerbe anmelden, die Mehrwertsteuer in der Rechnung gesondert ausweisen und diese dann mit einer Umsatzsteuererklärung an das Finanzamt abführen.
Das ich dich mal korrigieren darf ;o)) (oder zumindest versuchen;o))
Hi Saeed,
wenn es sich um eine einmalige Sache handelt und du kein
Gewerbe angemeldet hast, dann liegst du mit deiner Aussage
richtig.
Du darfst keine Mehrwertsteuer ausweisen, sondern
brutto=netto.
Den Umsatz bzw. Gewinn mußt du mit deiner
Einkommensteuer-Erklärung angeben.
Wenn du gezwungen wirst, Mehrwertsteuer zu berechnen, dann
mußt du ein Gewerbe anmelden, die Mehrwertsteuer in der
Rechnung gesondert ausweisen und diese dann mit einer
Umsatzsteuererklärung an das Finanzamt abführen.
Gewerbe muß man nicht zwingend anmelden, zumal es ja eine einmalige Angelgenheit ist. sonst müßten ja lle Freiberufler wie ich ein Gewerbe anmelden ;o))
So einen „kleinen“ Betrag müsst ihr angeben? CH- bis ca.
4000.-- (gesammthaft) kannst du dir das sparen. Wenn du es
angibst, hats keinen Einfluss auf die Steuerrechnung.
oho … in D musst du ab 800 DM erklären, wenn du eigentlich nur Lohnsteuerarbeitnehmer bist. Bis 1.400 DM (oder 1.600DM) solcher erträge wird aber ein "härteausgleich abgezogen …
Dafür müssen wir aber Jahr für Jahr die Steuererklärung ausfüllen und das von unserem Lohn berappen. Es wird uns nämlich kein Rappen für Steuern abgezogen. Im Schnitt zahlst du mit der Bundessteuer und Kirchensteuer etwa 120% eines Monatlohns.
kann man doch aber halten wie ein dachdecker. kann man doch sicherlich vorher grob berechnen, was auf einen zukommt und ansparen. in notzeiten hat man dann halt ein polster für einige monate / wochen / tage bis die steuer faellig wird. faend ich sogar besser als bei uns mit der LSt …
so is dat. man findet immer das gut, was man grad nicht hat …
c.u.
showbee
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