Unfallschaden an tankstelle, wie vorgehen?

hallo liebe leute,

ich hab folgendes problem:

ich bin neulich umgezogen und habe mir dafür einen LKW bei Europcar gemietet. soweit sogut. nach dem umzug musste ich den LKW vollgetankt wieder abliefern. dabei ist mir ein missgeschick passiert. ich habe mit der äußersten ecke des LKW zwei plexischalen der zapfsäulenbelichtung touchiert, wobei
diese runtergefallen sind. das war allerdings auch alles. ich bin auch sofort stehengeblieben und habe der tankstellenaushilfe meine telefonnummer und adresse hinterlassen. diese meinte zu mir und meinem bruder: „wird nicht teuer!!“.

fünf tage später bekomme ich eine rechnung von 950,- DM präsentiert, in der aufgeführt wird, das fünf plexischalen samt halterungen ausgetauscht wurden, obwohl nur zwei kaputt waren. dementsprechend lange war dann auch die montagezeit und so enstand diese rechnung.

meine frage jetzt: wie kann ich diesen vorfall am besten ad akta legen?
habe ich eine chance, wenn ich nur 2/5 der rechnung bezahle und es dann drauf ankommen lasse (natürlich NACH vorheriger aussprache mit dem tankstellenpächter), immerhin habe ich ja meinen bruder als zeugen, der meine angaben bestätigen kann?
oder ist das ganze eventuell ein versicherungsfall für meine private haftpflichtversicherung?

wäre echt nett, wenn ihr mir eure ideen mitteilen würdet, wie ich diesen fall lösen kann!

mfg
nofretete

Hallo!

Blöde Frage vielleicht, aber was für eine Versicherung hast Du denn für den LKW abgeschlossen? Bei Vollkasko sollte das doch eigentlich abgedeckt sein, oder? Da Du einen Zeugen hast sollten allerdings auch die „die Rechnung in Frage stellen“.

Gruß von
Vince.

…der leider kein Experte ist, der sich aber wundert … ;c)

Dumm gelaufen
Hast du für deine Angaben einen unparteiischen Zeugen d.h. NICHT deinen Verwandten?
Gibt es ein Foto von der Beschädigung?
Hast du einen schriftlichen Vermerk oder eine schriftliche Bestätigung vom Tankwart, das nur zwei Scheiben beschädigt waren?
Wenn nicht - Dumm gelaufen.

Die Versicherung des Verleihers deckt das schon ab, aber die Verleihfirmen haben normal (trotz Vollkasko) solch extrem hohe Selbstbeteiligungen, das ich den von dir genannten Betrag nur als Billig einstufen kann … leider.

Ich denke, du bist hier reingelegt worden.
Hier hat sich jemand auf deinen Kosten seine Zapfsäulen in die Reihe gebracht.

Nur 2/5 des Schadens bezahlen würde ich nicht.
Der Mahnt und schickt dir den Pfänder und … er ist im Recht wenn du keinen Zeugen, kein Foto oder sonstiges hast.

So wie es aussieht, hast du noch drei Scheiben bei dem Tankwart gut.
Für solche Fälle sagte mein Vater immer „Die Nächte im Taunus sind lang und dunkel und man sieht nicht alles was passiert“.

Leider sieht deutsches Recht heutzutage so aus, das man eh nur noch SO sein Recht bekommt. :smile:) Was keine Aufforderung sein soll.

Winni the Pooh

Hi!

ich bin neulich umgezogen und habe mir dafür einen LKW bei
Europcar gemietet.

Da Du den LKW gemietet hattest, hast Du automatisch auch einen gewissen Versicherungsschutz. Bei der Miete eines Fahrzeugs mußt Du unterscheiden zwischen Kasko- und Haftpflichtversicherung. Die Kasko wird meistens gegen Zuzahlung angeboten und deckt Schäden, die Du am Mietfahrzeug evtl. verursachst. Die Haftpflicht ist im normalen Mietpreis enthalten und deckt Schäden, die Du mit dem Mietfahrzeug einem anderen zufügst. Da diese Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist und definitiv auch keine Selbstbeteiligung vorsieht, sollte es hier keine Probleme geben.

ich habe mit der äußersten ecke des LKW
zwei plexischalen der zapfsäulenbelichtung touchiert, wobei
diese runtergefallen sind. das war allerdings auch alles. ich
bin auch sofort stehengeblieben und habe der
tankstellenaushilfe meine telefonnummer und adresse
hinterlassen. diese meinte zu mir und meinem bruder: „wird
nicht teuer!!“.

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann hast Du mit dem LKW einen Schaden am Eigentum eines anderen (Tankstelle) verursacht. Zumindest dieser Schaden muß von der Haftpflicht gedeckt werden. Wenn dabei noch etwas am LKW beschädigt wäre, wäre dies dann Sache der Kasko. Für die Deckung durch die Haftpflicht ist die Höhe des Schadens unrelevant.

meine frage jetzt: wie kann ich diesen vorfall am besten ad
akta legen?

Ganz einfach: Gehe zur Autovermietung und melde dieser den Schaden. Das hättest Du eigentlich gleich tun müssen. Die Autovermietung wird diesen Schaden ihrer Versicherung melden. In der Schadenmeldung für die Versicherung kannst Du auf die von Dir geschilderten Umstände hinweisen. Die Versicherung übernimmt alles weitere. Sollte sich herausstellen, das die Schadenhöhe nicht gerechtfertigt ist, wird die Versicherung sich auch um die Abwehr nicht begründeter Ansprüche kümmern. Der Versicherung solltest Du auch Deinen Bruder als Zeugen nennen.

Auf keinen Fall solltest Du irgendetwas selbst zahlen, das ist hier schlicht und einfach nicht notwendig. Dafür ist man versichert. Also, ab zur Autovermietung.

oder ist das ganze eventuell ein versicherungsfall für meine
private haftpflichtversicherung?

Deine Private Haftpflicht hat damit nichts zu tun. Die würden die Deckung ablehnen, weil es ja über die Haftpflicht der Autovermietung gedeckt ist.

Wenn Du noch Fragen hast, melde Dich. Ich hoffe, das hat Dir erstmal weiter geholfen.

So long.

Der Dicke MD.

Vielen dank, mir fällt echt ein stein vom herzen.
mfg
nofretete