Arbeitsrecht - Selbst Zeitpunkt von Prämie wählen

Von: , Frage gestellt am Di, 31. Jul 2001

Hallo Leute,

Mein Arbeitgeber sagt, es gäbe eine Tarifrechtliche Richtline, die Ihn dazu zwingt Urlaubsgeld und Treueprämie zusammen auszuzahlen und Weihnachtsgeld im Dezember zu bezahlen.

Mein Finanzamt sagt, Ich dürfe mir selber aussuchen wann ich die bekomme, um Spitzensteuersätze zu vermeiden.

Problem ist : Durch drei Leistungen bekam ich ca. DM 2.500,- Brutto mehr und davon nur DM 600,- raus, weil das Gesamtbrutto in die Progression gerutscht ist.
Laut meinem Finanzamt hätte das nicht sein müßen, wenn ich die Leistungen auf drei Monate verteilt hätte.

Wer hat Recht?

Winni

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 38 Minuten 0 hilfreich
    Re: Arbeitsrecht - Selbst Zeitpunkt von Prämie wäh

    Hallo Leute,

    Mein Arbeitgeber sagt, es gäbe eine Tarifrechtliche Richtline,
    die Ihn dazu zwingt Urlaubsgeld und Treueprämie zusammen
    auszuzahlen und Weihnachtsgeld im Dezember zu bezahlen.

    Mein Finanzamt sagt, Ich dürfe mir selber aussuchen wann ich
    die bekomme, um Spitzensteuersätze zu vermeiden.

    Problem ist : Durch drei Leistungen bekam ich ca. DM 2.500,-
    Brutto mehr und davon nur DM 600,- raus, weil das Gesamtbrutto
    in die Progression gerutscht ist.
    Laut meinem Finanzamt hätte das nicht sein müßen, wenn ich die
    Leistungen auf drei Monate verteilt hätte.

    Wer hat Recht?
    Winni.

    das hängt davon ab, was wie im TV steht, auf den er sich bezieht. Wenn der Zeitpunkt festgelegt ist, muß der AG zu diesem Zeitpunkt zahlen. Natürlich kann man sich einigen. Der AG muß aber nicht darauf eingehen. Daß der AN sich immer den Zeitpunkt aussuchen darf, ist so nicht richtig. Zunächst einmal ist es immer eine Frage der vertraglichen Abmachung. Man stelle sich einmal vor, jeder AG liefert im Lohnbüro seinen Wunschtermin für die Auszahlung diverser Prämien ab...

    Gruß,
    LeoLo

    P.S.: Urlaubsgeld + Treueprämie + Weihnachtsgeld? Du Glückskeks!

    • Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
      Stimmt, ein Fehler

      P.S.: Urlaubsgeld + Treueprämie + Weihnachtsgeld? Du
      Glückskeks!
      Es sollte nicht Weihnachtsgeld heißen, sondern Mitarbeiteraktien. Sorry. :-))

  2. Antwort von nach 2 Stunden 1 hilfreich
    Re: Arbeitsrecht - Selbst Zeitpunkt von Prämie wäh

    Hallo,

    es ist duraus üblich, dass in Tarifverträgen ausgehandelt wird wann Urlaubsgeld usw. auszuzahlen ist. Das einfachste ist, Du siehst in Deinem Tarifvertrag einmal nach. Der muß bei Eurem Betriebsrat oder im Personalbüro ausliegen.

    Mit Grüßen
    Michael

  3. Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: Arbeitsrecht - Selbst Zeitpunkt von Prämie wäh

    Hi!

    Leider hat Dein AG Recht. Wenn es im Tarifvertrag geregelt ist, ist er daran gebunden.

    Leider kann ich Dir nix schöneres mitteilen.

    So long

    Der Dicke MD.

    PS: Ich kann Deinen Frust nachvollziehen, geht mir jedes Jahr genauso :-(

    Ob man sich da noch über´s Urlaubsgeld freuen sollte...

  4. Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Steuererklärung....

    Hallo Winni,

    auch wenn es kein großer Trost ist, aber mit der Steuererklärung sollte sich der jetzige Nachteil zumindest ein wenig relativieren!

    Gruß
    Daniel Scholdei

  5. Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
    Re: Arbeitsrecht - Selbst Zeitpunkt von Prämie wäh

    Hi Winni,
    mein AV unterliegt zwar keinem TV, aber ich bekomme mit dem Monatsgehalt meine Prämie, im Juli das Urlaubsgeld, im November das Weihnachtsgeld und im Dezember die Jahresprämie. Ich finde das ist prima verteilt. Was steht denn im TV?
    Gruss Sebastian

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Arbeitsrecht - Selbst Zeitpunkt von Prämie w

      Dann gilt natürlich kein Tarifvertrag. DEN Tarifvertrag gibt es natürlich nicht, sondern für jede Branche eigene. Aber Zahlungszeitpunkte kann man ja auch einvernehmlich anders regeln. An sonsten wird Weihnachtsgeld bekanntlich vor Weihnachten fällig und Urlaubsgeld vor dem Urlaub.

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