Mein Arbeitgeber sagt, es gäbe eine Tarifrechtliche Richtline, die Ihn dazu zwingt Urlaubsgeld und Treueprämie zusammen auszuzahlen und Weihnachtsgeld im Dezember zu bezahlen.
Mein Finanzamt sagt, Ich dürfe mir selber aussuchen wann ich die bekomme, um Spitzensteuersätze zu vermeiden.
Problem ist : Durch drei Leistungen bekam ich ca. DM 2.500,- Brutto mehr und davon nur DM 600,- raus, weil das Gesamtbrutto in die Progression gerutscht ist.
Laut meinem Finanzamt hätte das nicht sein müßen, wenn ich die Leistungen auf drei Monate verteilt hätte.
Mein Arbeitgeber sagt, es gäbe eine Tarifrechtliche Richtline,
die Ihn dazu zwingt Urlaubsgeld und Treueprämie zusammen
auszuzahlen und Weihnachtsgeld im Dezember zu bezahlen.
Mein Finanzamt sagt, Ich dürfe mir selber aussuchen wann ich
die bekomme, um Spitzensteuersätze zu vermeiden.
Problem ist : Durch drei Leistungen bekam ich ca. DM 2.500,-
Brutto mehr und davon nur DM 600,- raus, weil das Gesamtbrutto
in die Progression gerutscht ist.
Laut meinem Finanzamt hätte das nicht sein müßen, wenn ich die
Leistungen auf drei Monate verteilt hätte.
Wer hat Recht?
Winni.
das hängt davon ab, was wie im TV steht, auf den er sich bezieht. Wenn der Zeitpunkt festgelegt ist, muß der AG zu diesem Zeitpunkt zahlen. Natürlich kann man sich einigen. Der AG muß aber nicht darauf eingehen. Daß der AN sich immer den Zeitpunkt aussuchen darf, ist so nicht richtig. Zunächst einmal ist es immer eine Frage der vertraglichen Abmachung. Man stelle sich einmal vor, jeder AG liefert im Lohnbüro seinen Wunschtermin für die Auszahlung diverser Prämien ab…
Gruß,
LeoLo
P.S.: Urlaubsgeld + Treueprämie + Weihnachtsgeld? Du Glückskeks!
es ist duraus üblich, dass in Tarifverträgen ausgehandelt wird wann Urlaubsgeld usw. auszuzahlen ist. Das einfachste ist, Du siehst in Deinem Tarifvertrag einmal nach. Der muß bei Eurem Betriebsrat oder im Personalbüro ausliegen.
Hi Winni,
mein AV unterliegt zwar keinem TV, aber ich bekomme mit dem Monatsgehalt meine Prämie, im Juli das Urlaubsgeld, im November das Weihnachtsgeld und im Dezember die Jahresprämie. Ich finde das ist prima verteilt. Was steht denn im TV?
Gruss Sebastian
Dann gilt natürlich kein Tarifvertrag. DEN Tarifvertrag gibt es natürlich nicht, sondern für jede Branche eigene. Aber Zahlungszeitpunkte kann man ja auch einvernehmlich anders regeln. An sonsten wird Weihnachtsgeld bekanntlich vor Weihnachten fällig und Urlaubsgeld vor dem Urlaub.