da ich mich beruflich verändern will, habe ich mein Job gekündigt. Für dieses Jahr habe ich dann noch 24 Tage Urlaubsanspruch. Denn würde ich gerne am Schluß nehmen.
Kann mich mein Arbeitgeber zwingen, den Urlaub auszahlen zu lassen?
Ich vermute mal nur unter bestimmten Umständen. Wenn ja, welche wären das.
Ich hatte dieses Jahr erst einen Tag Urlaub und bin jetzt mehr als urlaubsreif. Ich möchte in eigentlich umbedingt in Anspruch nehmen.
der Arbeitgeber muss Dir den Urlaub gewähren. Das auszahlen von Urlaub ist nur im Ausnahmefall möglich. Wenn z.B. die Kündigungsfrist kürzer wie der Urlaubsanspruch ist.
Bundesurlaubsgesetz
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vor-rang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluss an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.
(2)
(3)
(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.
da ich mich beruflich verändern will, habe ich mein Job
gekündigt. Für dieses Jahr habe ich dann noch 24 Tage
Urlaubsanspruch. Denn würde ich gerne am Schluß nehmen.
Kann mich mein Arbeitgeber zwingen, den Urlaub auszahlen zu
lassen?
Ich vermute mal nur unter bestimmten Umständen. Wenn ja,
welche wären das.
Uli.
„zwingen“ kann er Dich nicht. Er kann es allerdings ablehnen, Dir den Urlaub zu gewähren, wenn dringende betriebliche Belange dem entgegenstehen. Dies ist leider nicht unüblich, selten aber gerechtfertigt. Die Einarbeitung eines Nachfolgers wird gerne hier angeführt. Je nach Länge der Küfrist un der Position des Kündigenden kann(!) das in Ordnung sein. Ob die „dringenden“ betrieblichen Belange die Nichtgewährung des Erholungsurlaubs rechtfertigen, kannst Du vor Ort besser entscheiden. Bei Zweifeln wende Dich an das Arbeitsgericht und reiche eine Klage auf Urlaubsgewährung ein. Wenn es dringend ist, kann man dort auch eine einstweilige Verfügung erwirken. Dann muß der AG beweisen, daß die betrieblichen Belange über Deine sozialen zu stellen sind. Das ist in - meiner Meinung nach - 50% der Fälle nicht möglich. Es klagt nur kaum jemand gegen diese inzwischen stillschweigend eingebürgerte Marotte der AG, mit der ein Ausnahmeparagraph des BUrlG ausgenutzt wird.
ähnlichen Fall hatte ich bei meinem AG Wechsel vor einigen Jahren. Nur hatte ich vor dem Einreichen der Kündigung den Urlaub genehmigen lassen
Du solltest dir im klaren sein, dass dein alter AG sauer ist, wenn du gegen seinen Willen den Urlaub durchdrückst (ggf. Probleme beim Arbeitszeugnis). Bevor du wegen des Urlaubs zum Kadi gehst, schildere Deinem Doc, das Du mit den Nerven am Ende bist. Wenn du wirklich urlaubsreif bist, kann der Arzt diese Stressymptome rasch feststellen - und du hast schon mal ein paar Tage frei. Den Urlaub bekommst du nebenbei immer noch ausbezahlt.
Ausserdem hast du meines Wissens einen festen Anspruch auf mindestens 2 zusammenhängende Wochen Urlaub im Jahr - das muss der AG dir gewähren.
Meine Erfahrungen sind, dass der AG sofort kuscht, sobald ein gerichtliches Schreiben eintrudelt. Einer gerichtl. Überprüfung halten die AG Argumente meistens nie stand. Richter am Arbeitsgericht haben solche Fälle tagtäglich auf dem Tisch.
Kadi gehst, schildere Deinem Doc, das Du mit den Nerven am
Ende bist. Wenn du wirklich urlaubsreif bist, kann der Arzt
diese Stressymptome rasch feststellen - und du hast schon mal
ein paar Tage frei. Den Urlaub bekommst du nebenbei immer noch
ausbezahlt.
Michael.
Ich hoffe, das war nicht so gemeint, wie es klingt. Das hört sich ganz gewaltig nach krankschreiben LASSEN an. Entweder man ist krank oder nicht. Ansonsten ist es Betrug.
Kadi gehst, schildere Deinem Doc, das Du mit den Nerven am
Ende bist. Wenn du wirklich urlaubsreif bist, kann der Arzt
diese Stressymptome rasch feststellen - und du hast schon mal
ein paar Tage frei. Den Urlaub bekommst du nebenbei immer noch
ausbezahlt.
Michael.
Ich hoffe, das war nicht so gemeint, wie es klingt. Das hört
sich ganz gewaltig nach krankschreiben LASSEN an. Entweder man
ist krank oder nicht. Ansonsten ist es Betrug.
Hi Leo,
ich habe es so gemeint, wie ich es geschrieben habe!
Wenn man sagt, man sei urlaubsreif, dann verstehe ich darunter, dass man den Stress/Belastung am Arbeitsplatz nicht mehr während der Ruhephasen abbauen kann- man also längere Ruhephasen benötigt (=Urlaub).
Bekommt man diese nicht - wie hier - so leidet der Organismus und dies ist vom Doc feststellbar. Und der Doc entscheidet, ob man krankgeschrieben wird. Ich habe nicht geschrieben, man solle dem Doc was erzählen … sich krankstellen oder Herzbeschwerden vortäuschen!