Wieso darf der Patient eigentlich nie den Befund einsehen oder behalten?
Doppelposting mit Medizin, Antworten bitte hierhin:
Hi Quirli, (ein Hallo Deinerseits wäre auch nett gewesen)
ich denke eher daß das eine Frage des persönlichen Auftretens ist. Ich habe nach einer Operation mit weitreichender Nachsorge bei jedem behandelnden Arzt darauf bestanden, eine Kopie der Unterlagen zu bekommen und bekam sie auch. Zum einen, weil ich es schon erlebt habe das Unterlagen verschwunden waren, zum anderen, um sie bei Bedarf einem weiterbehandelnden Arzt zu Kopierzwecken zu überlassen, damit von Anfang an bei einer Behandlung alle Unterlagen vollständig sind. In meinem Fall hätte eine Verzögerung bei der Beschaffung der Unterlagen u.U.
schwere gesundheitliche Schäden verursacht, da möglichst schnell operiert werden musste.
Gruss Sebastian
Ganz kurz
Guten Tag Quirli, (schön, begrüßt zu werden, nicht?)
Ganz kurz, ohne Quellenangabe:
Nach Rechtsprechung muss der Arzt dir auf Verlangen Einsicht in die dich betreffenen Unterlagen geben, d.h. Befunde etc.
Einsicht in seine persönlichen Anmerkungen („Könnte sich mal wieder waschen“) kann er jedoch verwehren.
Die Einsicht umfasst das Fertigen von Kopien.
Gruß
HaWeThie
Ergänzung
Hi,
vollkommen richtig. Die Anfertigung der Kopien kann der Arzt dir allerdings in Rechnung stellen.
Gruß,
Francesco
Hallo zusammen!
nachdem im Medizin-Forum und hier ca. 230 mal meine Frage gelesen wurde, aber insgesamt nur 4 Antworten darauf eingegangen sind, gehe ich davon aus, dass alles gesagt wurde…
Leider habe ich jetzt trotzdem keine Handhabe gegenüber der Arzthelferin, die warten muss bis der Arzt aus dem Urlaub kommt…
Trotzdem vielen Dank!
Gruß
Quirli