Untermieter zahlt mehr?

Hallo,

da ich demnächst für vier Monate ins Ausland gehen werde, möchte ich meine Wohnung für diesen Zeitraum gerne untervermieten. Ich habe deshalb eine schriftliche Anfrage an meine Hausverwaltung gestellt, ob sie damit einverstanden wäre. Heute habe ich eine Antwort erhalten:

„(…) gestatten wir Ihnen die einmalige Untervermietung (…)
Während dieser Zeit beträgt der monatliche Mietzins DM 700,–.
(…)“

Ich selbst zahle hier allerdings nur DM 540,-- + DM 90,–. Weiß jemand, wie das nun genau funktioniert? Ich dachte eigentlich, ich würde meine Miete einfach weiterbezahlen - und der Untermieter zahlt dann Miete an mich. Muß ich nun monatlich DM 700,-- an meinen Vermieter bezahlen oder zahlt der Untermieter direkt an den Vermieter? Was ist mit den Nebenkosten, sind in den 700 Mark schon enthalten?

Ich hoffe, da kennt sich jemand aus.
Grüße,
Christian

Du zahlst natürlich mehr, denn die komplette Untervermietung bedarf der Zustimmung des Vermieters und die läßt er sich bezahlen. Der Vermieter kann Dir wohl kaum vorschreiben, zu welchem Preis Du die Wohnung untervermietest. Und Verträge zu Lasten Dritter - Untervermieter - würden ja auch nicht funktionieren. Also solltest Du bei der Weitervermietung entsprechend die Steigerung weitergeben, wenn Du kein Minusgeschäft machen willst. Die Nebenkosten sind da natürlich im Zweifel nicht enthalten, denn Mietzins ist hier wg. der üblichen abschlagsweisen Betriebskostenvorauszahlung die Kaltmiete.

Hi Christian,

was steht denn in deinem Mietvertrag? Ist dort die Untervermietung generell ausgeschlossen oder verlangt der Mietvertrag lediglich die Zustimmung des Vermieters?

Wenn eine Untervermietung von der Zustimmung des Vermieters abhängig gemacht wird, darf er von dir für den Zeitraum der Untervermietung keinen höheren Mietzins abverlangen. Damit würde die generelle Möglichkeit einer Untervermietung unterlaufen. Denn durch die vom Vermieter vorgenommene Erhöhung kann ein potentieller Untermieter abgeschreckt werden.
Wenn die Untervermietung grundsätzlich nicht erlaubt ist und der Vermieter hier von dieser mietvertraglichen Regelung eine Ausnahme machen würde, kann er dafür einen höheren Mietzins verlangen.

Gruß,
Francesco

Hallo,

mal ein bisschen zur Logic:

ein „Minusgeschaeft“ machst du eigentlich mit der Untervermietung kaum:

keine Untervermietung = 540,- die du zahlen musst

mit Untervermietung zB 500,- vom Untermieter, 700DM Miete fuer dich = 200 DM die du effektiv bezahlen musst hast

also in diesem Beispiel bedeutet das dann 340,- DM weniger Kosten.

Die Alternative „Wohnung aufgeben“ besteht wohl kaum!!

Gruss, Niels