Urlaub in der Probezeit

Hallo! Ich mal wieder… :smile:

Mein AV enthält eine Klausel, daß in der Probezeit (6 Monate) kein Urlaub genommen werden kann. Ist das OK?

Steht einem nicht pro Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubes zu?

Wann soll ich denn dann Weihnachtsgeschänke kaufen? :wink:

1000 Dank,

Mark

Hallöchen,

soweit ich das weiß, ist das schon OK, mit dem Verbot in der Urlaubszeit, nur hat Dein Arbeitgeber echt einen Schuß, wenn er das so streng einhält. Schließlich muß Du Deinen Jahresurlaub des Vorjahres bis zum 31.3. genommen haben. Wenn er meint, daß es ein guter Plan ist, Dich 6 Monate arbeiten zu lassen und Dich dann im neuen Jahr für ein halben Jahresurlaub in Urlaub zu schicken, ist das ein Anzeichen dafür, daß er … s.o.

Sprich mal nett mit Chefe. Die, die ich kenne, gestehen Dir schon ein paar Tage Urlaub in der Probezeit zu. Ich selbst habe in meiner ersten Probezeit im ersten Halbjahr 2 Wochen Urlaub genommen. Nur wird jeder Arbeitgeber darauf achten, daß Du nicht mehr Urlaub nimmst, als Dir bis zum entsprechenden Zeitpunkt zustand.

Hilft das?

Gruß
Christian

Hi Mark,

im Bundesurlaubbsgesetz gibt es den § 4 „Wartezeit“: Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach 6-monatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.
Das heist, dass Deine Ansprüche aus den ersten 6 Monaten gesammelt werden und dass Du ab dem 7. Monat diese Urlaubsansprüche nehmen darfst. Soweit zur Theorie. In der Praxis kann man das auch anders handhaben. Ich hatte noch keine Probleme damit, in der Probezeit einzelne Urlaubstage zu bekommen. Insbesondere, wenn Du im Dezember schon 5 Monate Probezeit rumhaben wirst, sollte das kein Problem sein. Denn selbst wenn man Dir in der Probezeit kündigt, dann hast Du sofortigen Anspruch auf z.B. 5/12 des Jahresurlaub bei Kündigung nach 5 Monaten.

Coulomb

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Klasse
Hallo,

gleichzeitige Postings hat ich schon lang nicht mehr *g*

Gruß
C