Sommerreifen im Winter : grob fahrlässig?

Hallo allerseits!

Frage : Wenn man mit reinen Sommerreifen (ohne M+S Zulassung) an einem Unfall beteiligt ist, kann das bei der Schuldfrage gegen einen Verwendet werden (Versicherung, Polizei, …)? Nicht nur im Gebirge, auch im Flachland?
Ich glaube, es gab mal darüber ein Gerichtsurteil! Weiß jemand näheres?

Gruß

Horst
http://www.planet-interkom.de/harabo

Hallo einerseits!

Zu dem Urteil weiß ich leider auch nix näheres, aber eine allgemeine Anmerkung:

Für Kfz. gilt die sogennante „Gefährdungshaftung“. D.h., wenn Du nicht alles tust, was einem umsichtigen Autofahrer zugemutet werden kann, um einen Unfall möglichst zu vermeiden, hast Du zumindest 25% des Schadens „am Bein“.

Wenn Du z.B. mir im Winter bei niedrigen Temperaturen ins Auto rauschen würdest, weil ich die Vorfahrt mißachtet habe, würde ich z.B. so argumentieren: Sommerreifen haben nachweislich bei niedrigen Temperaturen (es braucht gar nicht glatt sein!) einen längeren Bremsweg. Du trägst somit eine Teilschuld - auch wenn sonst alles ganz klar gegen mich spricht - und ich bekomme zumindest 25% meines Schadens ersetzt. (Und Du nur 75%). Ob ich mit dieser Argumentation durch komme, hängt sicher vom Einzelfall ab.

Na ja - jeder verantwortungsvolle Autofahrer rüstet ja schon aus Verantwortung für seine Mitmenschen seinen Wagen mit Winterreifen aus - nicht wahr :wink:)

Gruß Gero

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Vorsatz
heimtückischer Gedankengang:

Jeder ausgebildete Autofahrer weiß, daß Sommerreifen bei niederen Temperaturen erheblich an Haftung verlieren (Gummimischung zu hart).
Mit diesem Wissen ist ein Nichtumrüsten auf geeignete Winterreifen mit „Fahrlässigkeit“ nicht mehr zu rechtfertigen.
Es zwängt sich der Gedanke eines Vorsatzes auf (in der Erwartung eines möglichen Unfalls um in den Genuß von Versicherungsleistungen zu kommen:smile:…

Hallo!

Der Bundesverband der Deutschen Haftpflichtversicherer (?) hat vor zwei Tagen darauf hingewiesen, daß oben beschriebener Tatbestand nicht (!) automatisch zu einer quotenmäßigen Kürzung der Versicherungszahlung führt. Näheres versuche ich noch herauszufinden.

Grüße!

ENTE

Hallo,
habe heute einen Bericht im Radio darüber gehört. Die Sommerreifen müssen eine Profiltiefe von mind. 1,6 mm!! haben, dann wird bei einem Unfall von der vers. nicht gekürzt.
Gruß
Roland

Hallo Horst

Ich würde das einfach mal von einer anderen Seite betrachten… solltest du mit Sommerreifen tatsächlich in einen Unfall verwickelt sein, bei dem einer der Unfallbeteiligten stirbt oder für den Rest des Lebens behindert ist, wird dich anschließend wahrscheinlich die Frage quälen, ob der Unfall durch Winterreifen nicht hätte vermieden werden können…
Schon aus diesem Grunde möchte ich nicht auf Winterreifen verzichten… ganz abgesehen davon, das ich eh in den Bergen lebe.

Nachdenkliche Grüße
Frank K.

Hallo zusammen,
Wintereifen drauf oder nicht ist im jeden Jahr die selbe Frage.
Nagelneue Sommerreifen sind immer noch besser als Winterreifen mit 4-5mm Profil.
Diese sind auch im Winter nicht mehr zu gebrauchen.
Es kann eine Mitschuld bei einem Unfall mit Sommerreifen erteilt werden, wenn es nachweislich (Gutachten) der Unfall vermieden werden konnte durch Winterreifen.
Leider fehlt auch hier wieder die Aufklärung mal durch Meldungen durch die Medien.
Winterreifen sind schon ein muß für mich wenn ich mich in einer Gegend aufhalte wo ich mit Schnee rechnen muß.
(Wasserverdrennung an den Reifen)
Und noch wichtiges in meinen Augen:::
Die nächste Frage ist doch ob wirklich der Bremsweg länger wird.DAS kommt auf die Witterungverhältnisse an.DA kann man nicht Pauschal sagen WENN es kalt ist das der Bremsweg länger wird.Denn bei einer trockenen Straße bekommt man kein kürzeren weg als bei einer Blockade ALLER Reifen.
Gruß
Ralf

Hallo Horst,

da Fahren mit Sommerreifen im Winter nicht mal eine Ordnungswidrigkeit darstellt ist es meiner Meinung nach auch nicht fahrlässig, und mit Sicherheit nicht vorsätzlich !!

Bettina

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Ente!

Hallo!

Der Bundesverband der Deutschen
Haftpflichtversicherer (?)

?? Nee - den gibst nicht - aber bleib dran!

hat vor zwei
Tagen darauf hingewiesen, daß oben
beschriebener Tatbestand nicht (!)
automatisch

AUTOMATISCH - das wollte ich auch nicht sagen, aber im Einzalfall kan ich es mir vorstellen. Kenn aber keinen Präzedenzfall.

Gruß Gero

Hallo,

ich weiss, dass das hier jetzt eher in das Forum „Vierraeder“ passt aber weil Du hier so einfach Theorien darstellst, die nicht ganz mit der Realitaet uebereinstimmen (beachte die vorsichtige Ausdrucksweise):

Nagelneue Sommerreifen sind immer noch
besser als Winterreifen mit 4-5mm Profil.
Diese sind auch im Winter nicht mehr zu
gebrauchen.

Sommerreifen haben eine andere Gummimischung als Winterreifen. Diese ist bei Temperaturen unter +7 Grad haerter als die der Winterreifen. Auf trockener Strasse sinkt dadurch die Haftung. Auf Schnee setzt sich das Profil zu und es ist, als haette der Reifen ueberhaupt kein Profil. Das Profil von Winterreifen ist so gestaltet, dass es sich kaum zusetzen kann und die Lamellen vermitteln auch bei 5mm noch Grip im Schnee. Einzig bei Aquaplaning hat ein neuer SR Vorteile gegen einen alten WR.

Winterreifen sind schon ein muß für mich
wenn ich mich in einer Gegend aufhalte wo
ich mit Schnee rechnen muß.

Und nicht nur da, auch dort, wo Temp. unter dem Gefrierpunkt zu erwarten sind.

Die nächste Frage ist doch ob wirklich
der Bremsweg länger wird.DAS kommt auf
die Witterungverhältnisse an.DA kann man
nicht Pauschal sagen WENN es kalt ist das
der Bremsweg länger wird.Denn bei einer
trockenen Straße bekommt man kein
kürzeren weg als bei einer Blockade ALLER
Reifen.

Wegen der Verhaertung der Gummimischung von SR bei tiefen Temp. blockiert der Reifen aber frueher und hat dann eine deutlich geringere Gleitreibung als der WR!

Fazit: auf jeden Fall WR!

Gruss, Niels

Hallo Bettina,

da Fahren mit Sommerreifen im Winter
nicht mal eine Ordnungswidrigkeit
darstellt ist es meiner Meinung nach auch
nicht fahrlässig, und mit Sicherheit
nicht vorsätzlich !!

das erscheint mir kein gutes Argument:

Das Ueberqueren einer vielbefahrenen Strasse an einer unübersichtlichen Stelle ist auch keine Ordnungswidrigkeit. Fahrlaessig ist es aber schon!
Der Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlaessigkeit liegt ja gerade darin, dass beim Vorsatz bewusst gegen bekannte Regeln verstossen wird, bei Fahrlaessigkeit aber gegen den „gesunden Menschenverstand“.
Gerade beim Autofahren wird sehr stark auf den gesunden Menschenverstand gesetzt, da hier nicht alle Situationen bis ins Detail geregelt werden koennen. Durch den Fuehrerschein erhaeltst Du sozusagen den Status eines „Sachverstaendigen“ fuer Autofahren und damit auch eine entsprechende Eigenverantwortung.

Gruss, Niels